Linksextremismus: Kronzeuge sitzt in Prozess zu Überfall auf rechte Szenekneipe selbst auf der Anklagebank
Johannes D. wird am Landgericht Meiningen der Prozess gemacht: Er soll an einem Überfall auf einen Rechtsextremisten beteiligt gewesen sein
Meiningen/Eisenach. Johannes D. ist Kronzeuge. Im Verfahren gegen die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. am Dresdner Oberlandesgericht hat er ausgepackt – und steht deshalb unter Zeugenschutz.
Dennoch: D. muss sich jetzt selbst für eine Tat verantworten, an der er beteiligt gewesen sein soll als Teil jener Gruppe, die die Generalstaatsanwaltschaft für eine kriminelle Vereinigung hält.
Im Dezember 2019 wird in Eisenach Leon R. überfallen, der zu dem Zeitpunkt wenige Monate als Wirt eine rechte Szenekneipe betreibt. Daran soll auch Johannes D. beteiligt gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft Meiningen wirft ihm vor, als Späher füngiert zu haben und den „anderen Tatbeteiligten“ mitgeteilt zu haben, wo sich das Opfer befindet. Die hätten den Überfall durchgeführt. Der wird in der Anklage gegen Lina E. genauer beschrieben: „Dort setzte Lina E. ein Reizstoffsprühgerät gegen den Geschädigten ein, während die anderen Mittäter mit Schlagstöcken, einem Hammer, einem Radschlüssel und Stangen auf ihn einschlugen.“ Während gegen E. und weitere Beschuldigte vor dem Oberlandesgencht Dresden verhandelt wird, ist das Verfahren gegen D. in Meiningen für Ende Februar terminiert. Es sei, das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Meiningen auf Anfrage, nur ein Prozesstag vorgesehen. Lediglich zwei Zeugen sollen gehört werden.
Das Verfahren wiederum wirkt sich auch auf den politischen Betrieb im Thüringer Landtag aus. Dort wurde ein Untersuchungsausschuss gegründet, der die politischmotivierten Gewalttaten der Vergangenheit in Thüringen aufarbeiten soll – und dabei auch auf den Überfall in Eisenach aufmerksam geworden ist.
Die CDU-Fraktion will deshalb beantragen, Johannes D. auch vor dem Untersuchungsausschuss vernehmen zu dürfen. Allerdings: Der Kronzeuge hat bisher in seinen Aussagen offenbar nichts über Thüringen gesagt, was über die in dem jetzt anstehenden Verfahren bekannten Details hinausgeht. Das hat das Gericht dem Ausschuss bereits schriftlich mitgeteilt.
Der wollte auch die Akten aus dem Verfahren am Landgericht Meiningen einsehen – und wird von dort vertröstet. Sämtliche Unterlagen seien zur Vorbereitung auf den Prozess Ende Februar notwendig und müssten deshalb im Gericht verbleiben, heißt es nach Informationen dieser Zeitung in einem Brief des Landgerichts an den Thüringer Landtag. Noch ein weiteres Verfahren am Landgericht Meiningen Gleichwohl wird die Verhandlung gegen den im Zeugenschutz befindlichen Johannes D. in öffentlicher Sitzung am Landgericht stattfinden.
„Für die Verhandlung hat der Vorsitzende Richter eine sitzungspolizeiliche Anordnung getroffen, die im Wesentlichen eine Einlasskontrolle vor dem Sitzungssaal vorsieht“, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage dieser Zeitung mit. Ob aus den zusätzlichen Sicherheitsaufwendungen auch mehr Kosten für den Prozess erwachsen, darüber lasse sich keine Aussage treffen, hieß es.
Klar ist aber, dass die juristische Aufarbeitung des Überfalls in Eisenach mit dem Verfahren gegen Johannes D. nicht abgeschlossen ist – denn neben diesem Prozess ist am Landgericht Meiningen noch ein weiteres Verfahren im Zusammenhang mit dem Angriff anhängig.
Bisher sei in dem Verfahren allerdings noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.
passiert am 31.01.2023