Polizei muss wegen Klimaprotesten Brennpunkt-Arbeit verschieben

Seit Anfang dieses Jahres haben „Klimaaktivisten“ unterschiedlicher Gruppen in Berlin Hunderte Straßen blockiert. Nun hat die Polizei auf Anfrage von WELT eine genaue Liste veröffentlicht, wie viele Arbeitsstunden sie in die Abarbeitung der Fälle stecken muss.
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Durch die Einsätze bei der Blockadeaktion der „Letzten Generation“ muss die Polizei andere Aufgaben hinten anstellen. Das ist das Fazit einer Anfrage von WELT. Demnach müssten wie bei anderen Versammlungslagen auch „nachrangig priorisierte Aufgaben“ verringert oder verschoben werden. Als Beispiel nennt die Behörde „Beteiligung an Einsatzkonzeptionen an Brennpunkten“ der Stadt oder anstehende Durchsuchungen.

Die Behörde liefert zum ersten Mal auch eine detaillierte Übersicht, wie stark sie bei Aktionen der Klimabewegung in diesem Jahr eingebunden war. Demnach hat die Polizei zwischen dem 28. Januar und dem 17. März dieses Jahres bei Blockadeaktionen 45.735 Einsatzstunden geleistet, bei einem Aktionstag der Klima- und Umweltbewegung am 18. März 2.245 Einsatzstunden, bei Blockadeaktionen zwischen dem 18. Juni und dem 18. Juli 41.815 Einsatzstunden, bei „Aktionstagen“ zwischen dem 17. September und dem 20. September 21.754 Einsatzstunden und bei Blockadeaktionen zwischen dem 10. Oktober und dem 20. Oktober 20.136 Einsatzstunden.

Zur kriminalpolizeilichen Bearbeitung der Strafverfahren im Zusammenhang mit Aktionen der „Letzten Generation“ hat die Polizei zudem die Ermittlungsgruppe „Asphalt“ beim für politisch motivierte Straftaten zuständigen Staatsschutz eingerichtet. Die Arbeit der Ermittlungsgruppe wird von allen anderen Abteilungen des Landeskriminalamtes sowie von den fünf Polizeidirektionen unterstützt.

„Zum einen wurden Kolleginnen und Kollegen in die Ermittlungsgruppe entsandt, zum anderen erfolgt die Bearbeitung bestimmter Vorgangskontingente in den LKA-Abteilungen beziehungsweise Polizeidirektionen bis zur Übergabe an die Staatsanwaltschaft“, teilte die Behörde mit.

Die Berliner Staatsanwaltschaft sind nach Angaben der Berliner Justizverwaltung inzwischen rund 730 Verfahren (Stand 25.10.) zugeleitet worden. Vielfach seien Fälle verbunden worden, weil eine Person an mehreren Aktionen beteiligt gewesen sei. Offen sind nach den Angaben derzeit 139 Fälle. Bisher gab es einige Verurteilungen von Demonstranten zu kleineren Geldstrafen wegen Nötigung.

passiert am 6.11.2022