Neonazi-Anschläge in Neukölln – Ermittler verzichteten auf Auswertung von Beweisvideo

Nach einer Serie rechtsextremer Anschläge stehen ab Montag mehrere Neonazis vor Gericht. Verhandelt wird dabei auch eine Straftat, die auf einem Überwachungsvideo dokumentiert wurde. Doch die Ermittler ließen das Beweismittel zunächst ungenutzt liegen.

Im Süden Neuköllns sorgten Neonazis über Jahre hinweg für ein Klima der Angst und Verunsicherung. Es geht um Bedrohungen und Einschüchterungen, um Hassbotschaften und eingeworfene Fensterscheiben von Wohnhäusern – und immer wieder um Brandanschläge auf die Autos von Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren.

Die Opfer mussten sich nicht nur um ihre Fahrzeuge und Hausfassaden sorgen. Sie fürchteten um ihr Leben. Beim Brandanschlag auf das Fahrzeug des Linken-Politikers Ferat Kocak im Februar 2018 hätten die Flammen sogar fast auf die Gasleitung des daneben gelegenen Wohnhauses übergegriffen.

Die sogenannte Neuköllner Anschlagsserie wurde schnell zum Politikum. Polizei und Staatsanwaltschaft mussten sich bei der Aufklärung etliche Versäumnisse vorwerfen lassen. Die Recherchen von rbb24 Recherche und WELT zeigen nun einmal mehr, dass es eklatante Fahndungspannen gegeben hat. Die Täter seien zwar längst identifiziert, so der Tenor, der aus Polizei und Staatsanwaltschaft über Jahre hinweg zu vernehmen war. Für die Erhebung einer Anklage fehlten aber die Beweise, hieß es.

Neue Ermittlungspannen – weitere Fragen

Ab Montag müssen sich die zwei mutmaßlichen Haupttäter, die Neonazis Sebastian T. und Tilo P., nun doch vor Gericht verantworten. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft kann das zwar als Erfolg verbuchen. Doch die Fragen zur Arbeit der Ermittler werden nicht verstummen. Sie dürften sogar immer lauter werden. Denn Recherchen von rbb24-Recherche und WELT zeigen, dass die Ermittler zumindest eine der nun angeklagten Taten womöglich bereits vor mehr als drei Jahren hätten aufklären können.

Bei der Straftat geht es um eine handfeste Beleidigung: Die Täter, mutmaßlich der nun angeklagte Neonazi Sebastian T. und ein weiterer Rechtsextremist, beschmierten dabei in der Nacht vom 15. auf den 16. März 2019 das Klingelschild eines ihnen vermutlich wegen seiner politischen Gesinnung missliebig erscheinenden Mannes und sprühten seinen vollständigen Namen mit dem Zusatz: „Antifa-Hurensohn“ in den Eingangsbereich des Wohnhauses. Offenbar als Ausdruck ihrer rechtsextremen Gesinnung hinterließen sie an der Hausfassade zudem ein Keltenkreuz.

Auf frischer Tat gefilmt

Was die Täter nicht wissen konnten: Sie wurden dabei gefilmt. Denn einer der Bewohner des Hauses, namentlich der Mann, den die Rechtsextremisten als „Antifa-Hurensohn“ verunglimpften, stand selbst im Visier der Polizei. Die Behörde fürchtete, der vorbestrafte Linksextremist könne weitere Straftaten begehen. Zur „Gefahrenabwehr“ hatte die für die Bekämpfung des Linksextremismus zuständige Dienstelle des polizeilichen Landeskriminalamtes (LKA) daher eine Kamera vor dem Mehrfamilienhaus installiert.

Was auf der Aufzeichnung dieser Nacht zu sehen ist, hielten die Linksextremismus-Bekämpfer der Polizei später in einem Vermerk fest. Die zwei auf dem Video zu sehenden Männer versuchten demnach, in jener Nacht mit einem etwa 40 Zentimeter langen Gegenstand, wenn auch erfolglos, die Eingangstür aufzuhebeln. Dann inspizierten sie das Klingelschild. Um 02:13 Uhr zog einer der Männer schließlich einen „zylinderförmigen Gegenstand“ hervor, mutmaßlich eine Farbsprühdose, wie es im Bericht heißt. Wenig später besprühte er das Klingeltableau, „offenbar zielgerichtet auf einer kleinen Fläche“.

Was nach der Schmiererei passierte, dürfte noch für Diskussionen sorgen – womöglich in dem ab Montag startenden Prozess, mit ziemlicher Sicherheit aber in dem vom Berliner Abgeordnetenhaus kürzlich eingesetzten parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu dem Verfahrenskomplex.

Videomaterial wird Monate lang nicht ausgewertet

Denn die Polizei hatte die Aufzeichnung, die einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellte, zwar unter Berufung auf das Berliner Polizeigesetz mit der Notwendigkeit der Abwehr einer „unmittelbar drohenden Gefahr“ begründet. Allzu wichtig schien den Beamten das Material aber nicht zu sein. Denn gesichtet wurde das Video laut Aktenlage erst rund vier Monate später.

Die auf dem Video zu sehenden Täter wurden von den Ermittlern zunächst nicht identifiziert. Denn die Linksextremismus-Bekämpfer informierten nach der ersten, verspäteten Sichtung ihre Kollegen aus den Dienststellen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus darüber, dass Unbekannte in jener Nacht offenbar das von Rechtsextremen genutzte Symbol des Keltenkreuzes an die Hausfassade gesprüht hatten.

Doch die Rechtsextremismus-Bekämpfer nutzten das Beweismittel zunächst nicht. Sie ließen es vielmehr liegen und erwähnten es in den Ermittlungsakten zunächst mit keinem Wort.

Vorgang wird abgeschlossen

Die Folge: Die Schmiererei blieb zunächst unaufgeklärt. Die Chance, die Neonazis zur Verantwortung zu ziehen, verstrich. Im April 2020 notierte einer der Ermittler der Dienststelle für Rechtsextremismus in einem „Schlussvermerk“ denn auch: „Der Vorgang wird abgeschlossen.“ Weitere Ermittlungsansätze seien „nicht erkennbar“. Die Staatsanwaltschaft schloss sich der Auffassung der Polizei an. Im Juni 2020 stellte sie das Verfahren ein. Der zuständige Dezernent notierte: „Täter nicht ermittelt“.

Der Fall schien abgeschlossen – und unter normalen Umständen hätten die Neonazis wegen der Schmiererei fortan niemals zur Rechenschaft gezogen werden können.

Doch der öffentliche Druck zur Aufklärung der Anschlagsserie war mittlerweile immens geworden. Und nachdem der Anschein entstanden war, einer der ermittelnden Staatsanwälte könne womöglich befangen sein, übernahm im August 2020 die der Staatsanwaltschaft übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft das Verfahren.

Suche nach neuen Ermittlungsansätzen

Die nun zuständigen Juristen suchten daraufhin nach neuen Ermittlungsansätzen, baten die Polizei, noch einmal jeden Stein umzudrehen. Und nun endlich, rund eineinhalb Jahre nach der Schmiererei vom März 2019, werteten die Rechtsextremismus-Ermittler das von ihren eigenen Kollegen der Dienststelle zur Bekämpfung des Linksextremismus in Auftrag gegebene Video aus. Im Dezember 2020 sichteten sie die Aufnahmen – und trauten ihren Augen nicht. Denn die bei schwacher Beleuchtung in der Nacht aufgezeichneten Bilder waren zwar von bescheidener Qualität. Die Rechtsextremismus-Experten waren sich aber sicher, auf dem Video alte Bekannte zu sehen – darunter den Hauptverdächtigen der „Neuköllner Anschlagsserie“: Sebastian T. Die szenekundigen Beamten notierten, sie hätten den Neonazi auf den Aufnahmen „zweifelsfrei“ identifiziert.

Die Generalstaatsanwaltschaft rollte das bereits eingestellte Verfahren nun neu auf. Mit Erfolg. In dem ab Montag beginnenden Prozess muss sich Sebastian T. nicht nur wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an zwei Brandanschlägen und der mutmaßlichen Betrügerei mit Corona-Subventionen verantworten. Die Anklage wirft ihm vielmehr auch vor, für die „Antifa-Hurensohn“-Schmiererei verantwortlich zu sein. Zudem müssen sich Sebastian T. und weitere Neonazis für drei gesprühte rechtsextreme Drohungen in derselben Nacht und in der gleichen Wohngegend gegen drei weitere Personen verantworten. Die Betroffenen waren darin mit Nennung ihrer Namen mit dem Spruch „9mm für …“ adressiert wurden. Eine unverhohlene Todesdrohung.

Warum Polizei und Staatsanwaltschaft das Video zunächst unberücksichtigt ließen und es nach Intervention der Generalstaatsanwaltschaft erst nach mehr als eineinhalb Jahren im zweiten Anlauf auswerteten, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Beantwortung der Anfrage von rbb und WELT mit Verweis auf eine vermeintliche Zuständigkeit des Gerichts und den laufenden Untersuchungsausschuss ab. Die Polizei beließ eine Anfrage bis Donnerstagabend unbeantwortet.

Aus Ermittlerkreisen verlautete lediglich, dass die Polizei nach Prüfung zunächst zur Ansicht gelangt sein könnte, das Video sei nicht gerichtsverwertbar. Der damals zuständige Staatsanwalt sei daher womöglich gar nicht erst über die Existenz der Aufnahmen informiert worden.

Aus Weihnachtsmarkt-Anschlag nichts gelernt?

Ob die Mitglieder des Berliner Untersuchungsausschusses sich mit derlei Begründungen zufriedengeben werden, scheint zweifelhaft. Niklas Schrader (Linke), Mitglied des Ausschusses, moniert: „Wenn das LKA gesammelte Daten monatelang nicht auswertet und wichtige Beweismittel im Zusammenhang mit der Neuköllner Anschlagsserie ungenutzt lässt, muss man konstatieren: Aus den Missständen, die nach dem Terroranschlag am Breitscheidplatz zutage traten, wurde offenbar wenig gelernt.“ Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren im ersten Anlauf „aus unerfindlichen Gründen“ eingestellt. „Den Betroffenen der Anschlagsserie wurden Ermittlungen mit höchster Priorität versprochen“, sagt Schrader. „Bekommen haben sie Bräsigkeit und Inkonsequenz.“ Im Untersuchungsausschuss werde man den Vorgang über die zunächst unterlassene Auswertung des Videos gründlich prüfen.

Bianca Klose, Leiterin der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR), verweist darauf, dass das Video, auf dem die Schmiererei dokumentiert wurde, auf Veranlassung einer polizeilichen Dienststelle zur Bekämpfung des Linksextremismus aufgenommen worden sei. Es sei also nicht Ergebnis gezielter Ermittlungen gegen Rechtsextremismus, sondern ein „Zufallsprodukt“. Das werfe die Frage „zur Verhältnismäßigkeit des Ressourceneinsatzes der Berliner Polizei auf“.

Auch Klose fordert Aufklärung – und hegt einen Verdacht. Die Ermittlungsbehörden hätten das Video womöglich zurückgehalten, um die damit beabsichtigte Informationsgewinnung in der linken Szene weiterführen zu können. „Wenn sich das bewahrheitet, wurde der Quellenschutz mal wieder höher bewertet als der Schutz potenzieller Opfer“, sagt Klose. „Es scheint, als wären zentrale Konsequenzen aus der Mordserie des NSU nicht gezogen worden.“

Die Neuköllner Anschlagsserie umfasst mehr als 70 Straftaten, darunter mindestens 23 Brandanschläge auf Autos. Betroffen waren ausnahmslos Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. Die Sicherheitsbehörden mussten im Zuge der Aufklärung der Serie etliche Versäumnisse vorwerfen lassen. Die prominenteste Panne betrifft den erwähnten Anschlag auf das Auto des Linke-Politikers Ferat Kocak im Februar 2018. Denn den Sicherheitsbehörden lagen zuvor Erkenntnisse vor, dass die nun angeklagten Neonazis, Sebastian T. und Tilo P., Kocak wiederholt ausgespäht hatten. Trotzdem versäumten es die Behörden, den Linke-Politiker vorher zu warnen oder Maßnahmen zur Ergreifung der Neonazis auf frischer Tat zu ergreifen.

Drei gesprühte Todesdrohungen in derselben Nacht

In dem am Montag beginnenden Strafprozess geht es nur um vergleichsweise wenige Taten, die der Neuköllner Anschlagsserie zugerechnet werden. Im Fokus stehen neben drei weiteren Neonazis die Rechtsextremisten Sebastian T. und Tilo P. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, am 1. Februar 2018 das Auto des Linke-Politiker Kocak und das Fahrzeug eines Buchhändlers in Brand gesetzt zu haben.

Der Verteidiger von Tilo P., der Berliner Rechtsanwalt Mirko Röder, verwies darauf, dass es in dem Prozess nicht um die Aufklärung aller Taten der sogenannten Neuköllner Anschlagsserie gehe. Für ein rechtsstaatliches Verfahren sehe er zahlreiche Hindernisse. Der durch den Brandanschlag auf sein Auto geschädigte Linke-Politiker Kocak könne nicht vernommen werden, weil er als Abgeordneter zugleich Mitglied des parlamentarischen Untersuchungsausschusses sei. Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen werde sich sein Mandant zunächst nicht äußern, sagte Röder. Der Verteidiger von Sebastian T., der Rechtsanwalt Carsten Schrank, wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Verfahren äußern.

Fr 26.08.22 | 07:45 Uhr | Von Jo Goll und Ulrich Kraetzer (Die WELT)
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/08/rechtsextreme-anschlagsserie-neukoelln-ermittler-beweisvideo.html

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passiert am 26.08.2022