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Die Novellierung des ASOG als Ausdruck einer totalitären Gesellschaft

Anlass für den Gesetzesantrag – Reformbedarf im Berliner Polizei- und Ordnungsrecht Berlin ist eine Stadt im Wachstum, eine wirtschaftlich erfolgreiche Stadt. Berlin ist eine weltoffene Stadt, eine Stadt, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen leben, arbeiten, feiern. Berlin ist eine Stadt, die mit ihrer Geschichte, ihren Sehenswürdigkeiten, ihrer Kultur jährlich über 4 Millionen Besucherinnen und Besucher anzieht. Andererseits ergeben sich aus der Struktur einer modernen Millionenstadt besondere Herausforderungen. Für das Jahr 2024 hat die Polizeiliche Kriminalstatistik in Berlin 539.049 Straftaten erfasst. Pro 100.000 Einwohner waren das 14.291 Straftaten; das ist – nach Frankfurt am Main – der zweithöchste Wert aller deutschen Großstädte. Diese Zahl zu verringern, ist umso wichtiger, als nur knapp die Hälfte der begangenen Straftaten aufgeklärt wird. Berlin hat eine engagierte und motivierte Polizei, hat ebenso engagierte und motivierte Ordnungskräfte. Die Koalition aus CDU und SPD steht zu denen, die in der Hauptstadt Deutschlands für Sicherheit und Ordnung sorgen. So haben CDU und SPD sich im Koalitionsvertrag vom 26. April 2023 „Das Beste für Berlin“ zu dem Ziel bekannt, die Freiheit und Offenheit der Berliner Stadtgesellschaft mit der dafür erforderlichen Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu verbinden: „Berlin wird nur dann auch künftig Stadt der Vielfalt sein, wenn es gemeinsame Regeln gibt, die respektiert und durch einen starken Staat durchgesetzt werden.“ (S. 6) Dazu gehört insbesondere, „die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden so zu stärken, dass sie Recht und Gesetz in allen Teilen der Stadt durchsetzen können.“ (S. 27) Dass diese Zusage eingelöst werden kann, hängt auch davon ab, welche gesetzlichen Möglichkeiten unsere Polizei und unsere Ordnungsbehörden haben, zur Verhinderung von Straftaten und zur Abwehr von Gefahren tätig zu werden. Neue Phänomene der Kriminalität, der Fortschritt der Technik, soziale Entwicklungen machen es erforderlich, in dieser Wahlperiode ein „Update“, eine Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts in Angriff zu nehmen.“

Mit diesen Worten leitet die CDU-SPD Koalition die Novellierung des Berliner Polizeigesetzes ASOG ein, eine von Euphemismen strotzende Verdrehung der Realitäten in dieser Stadt und im folgenden auf 736 Seiten ausgebreiteten Entwurf einer apokalyptischen Gesellschaft, im Ganzen nachzulesen hier https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-2553.pdf.

Zustande kommen solche Gesetze durch die Symbiose von Lobbyisten, Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus und Angehörigen der Polizei. Beispiel dafür ist die jährliche Messe Sicherheitsexpo, die 2027 auch in Kreuzberg ausgetragen werden soll. Hier präsentieren Firmen die neuesten Technologien der Überwachung, tauschen sich mit Polizeibehörden aus und bearbeiten Politiker*innen, Gesetze so anzupassen, dass die neue Technik installiert werden kann. Bei der Sicherheitsexpo 2025 trug die Berliner Polizeipräsidentin Slowik die Wünsche ihrer Behörde vor. https://www.sicherheitsexpo.de/berlin/vortraege/17092025-forum/

Hinter den Kulissen wirken Lobbyisten auf ausgewählte Abgeordnete ein, wie z.B. den sicherheitspolitischen Sprecher der SPD, Martin Matz. Der hat als Angestellter der Landesbank Berlin/Bankgesellschaft Berlin AG von 1994-1998 überzeugend seine Korruptionsbereitschaft im damaligen „Berliner Bankenskandal“ unter Beweis gestellt. Da ist es keine Überraschung, dass die SPD wenige Wochen nach der Sicherheitsexpo eine Gesetzesnovelle mitträgt, die in §42d ASOG der Polizei erlaubt, mit den aus KI-gesteuerter Videoüberwachung gewonnenen Daten, weitere KI-Systeme zu trainieren. Zufällig genau dem Angebot der Aussteller auf der Messe entsprechend.
https://www.sicherheitsexpo.de/berlin/aussteller/aussteller-exhibitors-2025/#/suche/f=h-entity_orga;v_sg=0;v_fg=0;v_fpa=FUTURE

Eine Änderung erweitert nun sogar die Befugnisse der Polizei noch einmal. Demnach soll die Polizei künftig biometrische Daten zu Gesichtern und Stimmen auch von Kontakt- und Begleitpersonen der Verdächtigen mittels automatisierter Anwendungen biometrisch mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abgleichen dürfen.
https://netzpolitik.org/2025/biometrische-ueberwachung-weiterhin-scharfe-kritik-am-neuen-berliner-polizeigesetz/

Ein weiterer „Politiker“, der die KI-Videoüberwachung der Rigaer Straße antreibt, ist der Rechtsextremist und sicherheitspolitische Sprecher der CDU, Burkhardt Dregger. Im Gegensatz zu Martin Matz sind seine Interessen nicht finanzieller Natur sondern eher banal: vor sieben Jahren wurde in der Straße eine Orange auf ihn geworfen, Täter*innen konnten nicht ermittelt werden. https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/rbb-reporter-und-cdu-fraktionschef-in-der-rigaer-strasse-attackiert-4653694.html

Aufschlussreich ist das Wortprotokoll der Sitzung im Innenausschuss zur ASOG Änderung im September 2025. Während die eingeladenen Expert*innen, Meike Kamp (Datenschutzbeauftragte), Dr. Jonas Botta (FÖV) und David Werdermann (GFF) nachvollziehbar die juristischen und politischen Probleme darstellen, begründet die Koalition ihr Vorhaben mit Floskeln, die an sich schon KI-generiert wirken, siehe Staatssekretär Christian Hochgrebe. Was das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren für Hessen und Hamburg als verfassungswidrig erachtet hat, wird jetzt von Berlin erneut verabschiedet. Als weiterer Scharfmacher in der Debatte fällt Reinhard Naumann (SPD) auf, der als zentrales Bedürfnis der Westberliner*innen, Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung plump in den Raum wirft. Das alles in ganzer Widerwärtigkeit nachzulesen hier https://www.parlament-berlin.de/ados/19/InnSichO/protokoll/iso19-058-wp.pdf

Die Änderung des Polizeigesetzes zielt vor allem auch auf die Aushebelung des Richtervorbehalts in der Strafprozessordnung. Wo früher eine Richterin über die Einschränkung von Grundrechten entschied, liegt es heute in der Macht der Auswerteeinheiten des LKA jegliche Grundrechte abzuschalten, eine Problematik, die bereits im Zusammenhang mit Anis Amri und dem Versenden von Drohbriefen sichtbar wurde, siehe https://gefaehrlich.noblogs.org/

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