Prozesstermine und mögliches Urteil im August 2024 im G20-Rondenbarg-Verfahren
Der G20-Rondenbarg-Prozess, der im Januar 2024 begonnen hat, neigt sich seinem Ende entgegen. Im August stehen noch vier Termine an. Eventuell wird es am 15. und 16. August bereits die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung geben. Weitere Prozesstermine sind der 26. und 27. August, an einem dieser Daten könnte bereits das Urteil verkündet werden. Als weiteren Termin wurde der 3. September festgelegt, falls es noch zu Verzögerungen kommen sollte.
Am 20. Juli wurde ein Vertreter vom Verfassungsschutz Niedersachsen als Zeuge vernommen. Es ging um die Frage, ob Vertrauenspersonen des Verfassungsschutz Niedersachen im Schwarzen Finger anwesend waren. Der Zeuge bestätigte, dass V-Personen vom niedersächsischen Verfassungsschutz beim G20 in Hamburg präsent waren, allerdings sagte er nicht in welchem Blockadefinger. Die Anwesenheit von Zivilpolizist*innen oder V-Personen in der Versammlung, wäre eine „rechtsstaatswidrige Tatprovokation“, da eine Straftat nach Paragraf 125 Landfriedensbruch laut der Rechtsauffassung des Gerichts bereits durch die Teilnahme und ohne eigenhändige Begehung von weiteren Straftaten vorliegen kann.
An diesem Prozesstag hatte die Richterin einen rechtlichen Hinweis gemäß Paragraph 265 Strafprozeßordnung verlesen, in dem es hieß, dass anders als in der Anklage vom 26.09.2019 auch eine Verurteilung wegen Beihilfe zu versuchter gefährlicher Körperverletzung, zur Sachbeschädigung, zum Widerstand gegen sowie zu einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Betracht kommt. Außerdem wurde darin festgehalten, dass es bezogen auf die Anklage wegen Landfriedensbruchs gemäß Paragraph 125 in Betracht käme, dass die Angeklagten sich lediglich als Teilnehmer und nicht als Täter beteiligt haben könnten. Insgesamt deutet sich somit an, dass die Richterin eine Verurteilung anstrebt.
Jede Verurteilung, egal in welcher konkreten Form, stellt jedoch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, denn nach wie vor wird die bloße Anwesenheit der Angeklagten bei einer Demonstration kriminalisiert. Der Verfolgungseifer der Justiz ist außerdem noch lange nicht zu Ende. Weitere Rondenbarg-Verfahren wurden jetzt eröffnet, gegen eine Gruppe von elf Angeklagten und gegen eine Gruppe von sechs Angeklagten. Insgesamt gibt es 86 Angeklagte. Mit einem Start dieser Prozesse ist erst in einigen Monaten zu rechnen.
Vor der Urteilsverkündung im aktuell laufenden Prozess wird es am 24. August in Hamburg und in Karlsruhe Demonstrationen geben unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“. Kommt zu den letzten Prozessterminen und zu den Demos! United we Stand!
- 15.08.2024: 21. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
- 16.08.2024: 22. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht
- 26.08.2024: 23. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
- 27.08.2024: 24. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht