2 & 3 G-Kontrollen: Rechtswidriges “public private security“

Bundesdeutsche Kommunen und Verkehrsunternehmen hetzen – im Zuge der Corona-Kontrollen (2 & 3 G) – schon wieder private Sicherheitsdienste auf die Bürgerinnen und Bürger. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste, welche grundsätzlich keine hoheitlichen Befugnisse besitzen, verlangen von den Kundinnen und Kunden der Weihnachtsmärkte und den Fahrgästen im ÖPV/ ÖPNV entsprechende Dokumente und dazu auch – für den Datenabgleich – die Personalausweise. Der Datenschutz scheint hierbei keine Rolle zu spielen. Einige Verkehrsunternehmen wollen festgestellte Corona-Verstöße konsequent zur Anzeige bringen.

Es ist noch gar nicht lange her da haben zahlreiche bundesdeutsche Kommunen, im Rahmen von Corona-Kontrollen (Schutzverordnungen), private Sicherheitsdienste (Sicherheitsfirmen) im öffentlichen Raum auf die Bürgerinnen und Bürger gehetzt. Ohne die dafür notwendigen hoheitlichen Befugnisse (Stichwort: staatliches Gewaltmonopol) notierten Firmenangestellte im öffentlichen Auftrag bei festgestellten Corona-Verstößen Personalien und erteilten den Betroffenen (bei Ansammlungen) sogar Platzverweise.
Trotz eines “Verwertungsverbotes“ (keine Feststellung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch “Private“) wurden durch dieses illegale “public private partnership“ im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verwaltungsrechtliche Bußgeldbescheide – bis zu 250 € (in NRW) – an die Betroffenen verschickt.
Am 3.1.20 stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klar, dass die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Dienstleister bei der derzeitigen Rechtslage (Art. 33 Abs. 4 GG) in Deutschland nicht möglich ist (Az: 2 Ss-Owi 963/18). Die Kommunalaufsichten der Mittelbehörden/ Regierungspräsidien schwiegen einfach zu dieser unrechtmäßigen Praxis der Kommunalverwaltungen.
Nun dürfte sich diese Praxis auf den stattfindenden Weihnachtsmärkten und im ÖPV/ ÖPNV wiederholen; für die Kontrollen von 2 & 3 G-Regeln werden wieder private Dienstleister im Verwaltungsauftrag auf die Bürgerinnen und Bürger angesetzt und Kundinnen und Kunden sowie Fahrgästen drohen bei Verstößen gegen aktuelle Corona-Regeln saftige Bußgelder und Vertragsstrafen. Abermals hinterfragt niemand die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen und stellt kritische Fragen bezüglich des Datenschutzes: Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen “Private“ Corona-Impfnachweise und negative Corona-Tests mit Personalausweisen abgleichen? Wie ist die mögliche Speicherung dieser Daten bei den beauftragten (privatrechtlichen) Sicherheitsfirmen datenschutzrechtlich zu bewerten?
Durch das Betreten von Weihnachtsmärkte und dem ÖPV/ ÖPNV (Verkehrsmittel) wird einfach die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger zu diesem “public-private-security-Konzept“ vorausgesetzt.
Wie kann es also sein, dass die (Sicherheits-)Wirtschaft daran verdient wenn Recht & Gesetz hierzulande ignoriert werden? Ganz einfach: Diese Gesetzesverstöße finden nicht mit Duldung sondern im Auftrag der öffentlichen Verwaltung (z. B. Stadtverwaltungen, Ordnungsämter) statt!

Rechtswidrige Corona-Kontrollen durch privaten Sicherheitsdienst in Ostbevern

https://ddrm.de/rechtswidrige-corona-kontrollen-durch-privaten-sicherheitsdienst-in-ostbevern/

KOMMENTAR: DER ZWECK HEILIGT EBEN NICHT DIE MITTEL

https://www.cilip.de/2020/05/19/kommentar-der-zweck-heiligt-eben-nicht-die-mittel/