Personelle Aufstellung des Zentralen Objektschutzes der Polizei Berlin
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Antwortauf die Schriftliche Anfrage des Paul Fresdorf (FDP) Nr. 18/25750 vom 27. November 2020 über Personelle Aufstellung des Zentralen Objektschutzes der Polizei Berlin
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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1.Wie ist und war der Zentrale Objektschutz der Polizei Berlin heute und in der Vergangenheit personell aufgestellt? (Bitte um Aufstellung für die letztenfünf Jahre mit Durchschnittszahl, bitte für das Jahr 2020 Aufstellung pro Monat).
2. Bei wie vielen der unter 1.) aufgelisteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt es sich um Vollzugsbeamtinnen und -beamte der Polizei Berlin, bei wie vielen um Angestellte der Polizei Berlin? (Bitte in Tabelle zu 1.) aufnehmen).
3. Wie viele Sollstellen waren für den Zentralen Objektschutz der Polizei für den unter 1.) abgefragten Zeitraum vorgesehen und wie viele Stellen waren tatsächlich besetzt?
Zu 1. bis 3.: Die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 zu Stellen und Personen im Referat Zentraler Objektschutz (ZOS) erfolgt anhand nachfolgender Tabelle mit ergänzenden Ausführungen. [Tabelle als Grafik angehangen]
Insofern sind im Bereich der Tarifbeschäftigten im Objektschutz keine Stellen unbesetzt. Im Bereich der beamteten Dienstkräfte ist anzumerken, dass diese ausschließlich im Innendienst beim ZOS eingesetzt sind.
4.Wie ist die Bewerbernachfrage bei Stellenausschreibungen des Zentralen Objektschutzes der Polizei Berlin, auch hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen?
Zu 4.: Die Bewerbungszahlen für eine Tarifbeschäftigung im Objektschutz waren stets ausreichend, so dass die Einstellungsziele in der Vergangenheit verlässlich mit hierzu qualifiziertem Personal erreicht wurden. Von den 819 Bewerbenden zum Einstellungstermin 12. Oktober 2020 für 60 Einstellungen als Tarifbeschäftigte im Objektschutz erfüllten 125 nicht die formalen Voraussetzungen. Nach der erfolgreichen Einstellung der Bewerbenden folgt eine 16-wöchige behördeninterne Qualifizierung zur tarifbeschäftigten Dienstkraft im Objektschutz.
5. Wie wäre der tatsächliche Personalbedarf des Zentralen Objektschutzes unbesehen von haushalterischen Berücksichtigungen?
Zu 5.: Der tatsächliche Personalbedarf liegt gegenwärtig bei 1.763,33 VZÄ. Es ist davon auszugehen, dass der tatsächliche Personalbedarf auf etwa 1.857 VZÄ ansteigen wird, wenn die rechtskräftigen Urteile des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur Anerkennung von sogenannten Rüst- und Wegezeiten als Arbeitszeit umgesetzt sind.
6. Wie viele und welche Objekte der Polizei Berlin werden derzeit aufgrund der Personallage oder aus anderen Gründen von privaten Firmen überwacht? (Auflistung bitte mit Angabe der Begründung).
Zu 6.: Die Sicherung von polizeieigenen Liegenschaften obliegt seit dem Jahr 2007 nicht mehr dem ZOS. Im 1. Quartal 2008 wurden die Aufgaben der Unterkunftssicherung privaten Sicherheitsdienstleistern übertragen. Nachfolgend genannte Objekte werden derzeit durch einen privaten Sicherheitsdienst überwacht:
Liegenschaft / [Anzahl der Objekte]
Bulgarische Straße 55, 12435 Berlin [1] Gothaer Straße 19, 10823 Berlin [1] Keithstraße 28, 10787 Berlin1Kruppstraße 2-4, 10557 Berlin [1] Gallwitzallee 87-97, 12249 Berlin [1] Friesenstraße 16, 10965 Berlin [1] Augustaplatz 7-8, 12203 Berlin [1] Keibelstraße 36, 10178 Berlin [1] Radelandstraße 21, 13589 Berlin [1] Ruppiner Chaussee 268, 13503 Berlin [1] Pankstraße 28-29, 13357 Berlin [1] Charlottenburger Chaussee 67, 13597 Berlin [1] Belziger Straße 52-58, 10823 Berlin [1] Alt Moabit 5 einschließlich Invalidenstraße 57,59, 10557 Berlin [2] Sewanstraße 262, 10319 Berlin [1] Platz der Luftbrücke/Columbiadamm, 12096 Berlin Tempelhofer Damm/Bayernring, 12101 Berlin [4] Moritzstraße 10, 13597 Berlin [1] Cecilienstraße 92, 12683 Berlin [1] Anzahl der Objekte gesamt [22]
7. Wie viele und welche Objekte werden derzeit aufgrund der Personallage der Polizei Berlin oder aus anderen Gründen von privaten Firmen überwacht, die andernfalls auch von der Polizei Berlin überwacht werden würden oder könnten? (Auflistung bitte mit Angabe der Begründung).
Zu 7.: Mit Ausnahme der polizeieigenen Liegenschaften werden keine Objekte durch private Firmen geschützt.
Berlin, den 15. Dezember 2020
In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
passiert am 15.12.2020