Beteiligung an Palästina-Protesten in Berlin: Drei EU-Bürgern und einem Studenten aus den USA droht Ausweisung

Die Berliner Innenverwaltung will vier Personen aus Deutschland ausweisen, die an Aktionen gegen Israel beteiligt waren. Grund sei etwa eine Sicherheitsgefahr. Die vier Betroffenen klagen vor dem Verwaltungsgericht.

Die Berliner Einwanderungsbehörden wollen vier Personen aus dem Ausland aus Deutschland ausweisen, die an pro-palästinensischen Protesten beteiligt waren. Alle vier sollen bei einer gewaltsamen Besetzung an der Freien Universität Berlin (FU) dabei gewesen sein und weitere Straftaten begangen haben.

Vermummte drangen im Oktober mit Äxten ins FU-Präsidium ein, bedrohten Mitarbeitende und beschädigten Räume. Zuerst berichtete die US-Website „The Intercept“ über die Abschiebeanordnungen. Eine Person studiert nach Tagesspiegel-Informationen derzeit an der Alice-Salomon-Hochschule.

Weitere Vorwürfe sollen im Kontext von Aktionen wie einem Sitzstreik am Hauptbahnhof oder einer Straßenblockade erhoben worden sein. Alle vier Betroffenen haben beim Verwaltungsgericht jeweils einen Eilantrag und eine Klage gegen die Ausweisung eingereicht, teilte der Rechtsanwalt Alexander Gorski dem Tagesspiegel mit. Er vertritt zwei der vier Betroffenen.

Eilanträge am Verwaltungsgericht

Bei drei von ihnen handelt es sich um EU-Bürger, zwei sind aus Irland, eine aus Polen. Die vierte Person hat eine US-Staatsbürgerschaft. Nach Auskunft Gorskis gibt es zwar strafrechtliche Ermittlungen gegen sie, aber keine Verurteilungen, in einem Fall sogar einen Freispruch. Laut „The Intercept“ kam es zu einem Freispruch im Fall eines Iren, dem vorgeworfen worden war, einen Polizisten als „Faschist“ bezeichnet zu haben.

Eine Gerichtssprecherin bestätigte dem Tagesspiegel auf Anfrage, dass Eilantrage und Klagen der vier Betroffenen vorliegen. Den drei EU-Bürgern habe die Berliner Ausländerbehörde – das Landesamt für Einwanderung (LEA) – das EU-Freizügigkeitsrecht für Deutschland entzogen, dies solle sofort vollzogen werden.

Wenn die drei Personen nicht freiwillig ausreisen, würden sie abgeschoben. Dazu gehört auch ein Aufenthaltsverbot in Deutschland – zwischen zwei und drei Jahren. „The Intercept“ nennt den 21. April als Frist zur Ausreise für die vier Betroffenen.

Begründet mit „Gefahr für öffentliche Sicherheit“

Laut der Gerichtssprecherin hat das LEA den drei EU-Bürgern attestiert, sie seien eine „gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Gestützt werde dies auf mehrere Strafverfahren mit Bezug zum Nahostkonflikt.

Dabei gehe es um Widerstand gegen Vollzugsbeamte nach Auflösung von Demonstrationen, Beleidigung, besonders schwerer Landfriedensbruch und die Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen, darunter auch der Spruch „From the River to the Sea“. Alle Personen seien, so der Vorwurf der Ausländerbehörde, Mitglieder einer gewaltbereiten Gruppe der propalästinensischen Szene, sagte die Gerichtssprecherin.

Hohe Hürden bei EU-Bürgern

Für den Entzug der Freizügigkeit von EU-Bürgern in Deutschland gibt es hohe Hürden. Laut Bundesinnenministerium ist dies „aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit“ möglich. Bei einer Gefahr für die Sicherheit und Ordnung muss es eine „tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung“ sein, „die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt“ und auf dem Verhalten der Person beruht.

Der Entzug der EU-Freizügigkeitsrechte ist daher eher selten. Meist müssen dafür recht schwere Straftaten vorliegen. In der Berliner Justiz werden als Beispiele etwa der große Handel harter Drogen oder schwerer Kindesmissbrauch genannt.

Spannend wird bei der Verhandlung der Fälle der drei beschuldigten EU-Bürger auch, wie über die Eilanträge und Klagen am Verwaltungsgericht entschieden wird – alle Fälle werden von verschiedenen Kammern behandelt.

Ist die Anordnung verhältnismäßig?

Abschiebungen können nach deutschem Recht jedenfalls auch angeordnet werden, ohne dass der Betroffene strafrechtlich verurteilt wurde. Hier gilt ein Verhältnismäßigkeitsprinzip, es muss sich also um schwerwiegende Vorwürfe handeln.

Dem Anwalt zufolge ist dies nicht der Fall: Er bezeichnet das Handeln der Behörden als „aus rechtlicher Sicht alarmierend“ und vergleicht das Vorgehen mit Strategien der Ultrarechten in den USA. Politischer Dissens werde unterdrückt, indem man die Schwachstelle des Ausländerstatus nutze.

Die Trump-Regierung entzieht derzeit Studierenden aus dem Ausland Aufenthaltstitel oder Visa und begründet dies mit Teilnahme an Palästina-Protesten oder Boykottaktionen gegen Israel. Bis jetzt soll es rund 300 betreffen. Einige sind bereits in Abschiebehaft, obwohl das nicht rechtmäßig ist.

„Gewaltbereite“ Gruppe stürmte FU-Präsidium

Zu den harmloseren Aktionen der Pro-Palästina-Szene zählt die FU-Aktion vom 17. Oktober 2024, auf die sich die Innenverwaltung auch für ihre Abschiebe-Entscheidung beruft, allerdings nicht. 40 Vermummte stürmten das Präsidium und bedrohten mit Äxten, Sägen, Brecheisen und Knüppeln Mitarbeitende. Diese seien „krass und brutal“ angegangen worden, hieß es damals. Die Angreifer zerstörten Möbel, Computer und Kopierer, schmierten Parolen und das rote Hamas-Dreieck im Treppenhaus und an der Fassade. Die FU erstattete in fünf Fällen Strafanzeige und sprach von Sachbeschädigungen im Wert von mehr als 100.000 Euro.

Auf Tagesspiegel-Anfrage begründet die Innenverwaltung ihre Entscheidung mit den Vorfällen bei der Präsidiums-Besetzung im Oktober. Sie verweist auf eine „gewaltbereite und vermummte Personengruppe“, „signifikanten Sachbeschädigungen“, „Graffitis mit Bezug zum ,Israel-Palästina-Komplex’ und weitere Straftaten“.

Das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) habe im März 2025 gegen vier ausländische Staatsangehörige deswegen aufenthaltsbeendende Bescheide erlassen. Der Verwaltung zufolge dauern die Strafverfahren an.

„Ob ausländerrechtliche Maßnahmen mit dem Ziel der Aufenthaltsbeendigung erlassen werden, ist stets anhand der Voraussetzungen der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu beurteilen“, heißt es weiter. Als Kriterien für einen Entzug nennt die Behörde neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch „die von der Person ausgehende Gefahr, die soziale, berufliche und kulturelle Integration sowie der Aufenthaltszweck und dessen Dauer“.

Vorgehen innerhalb der Berliner Behörde strittig

Innerhalb der Berliner Behörde gab es wegen der Abschiebeanordnung offenbar Streit. Nachdem die Senatsinnenverwaltung im Dezember eine solche gefordert hatte, soll eine Abteilungsleiterin beim Landesamt für Einwanderung interveniert haben.

Die Abteilungsleiterin, zuständig für Kriminalitätsbekämpfung und Rückführung, und LEA-Direktor Engelhard Mazanke hatten Bedenken: Für den Entzug der Freizügigkeit der drei EU-Bürger reichten die Vorwürfe nicht aus, eine Abschiebung wäre dann rechtswidrig. Sie könne der Weisung der Innenverwaltung, den Verlust der Freizügigkeit festzustellen, daher nicht nachkommen.

Abteilungsleiter der Innenverwaltung intervenierte

Zwar könne eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch die Betroffene naheliegen. Da aber keine rechtskräftigen Urteile vorlägen, fehle ein Grund für eine angebliche schwere und tatsächliche Gefährdung. Damit wendete sich die Beamtin gegen die Anweisung – eine sogenannte Remonstration.

Damit sicherte sie sich auch selbst für den Fall eines rechtswidrigen Behördenhandelns ab. Denn Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Wenn sie etwas für rechtswidrig halten, müssen sie dies vorbringen.

Christian Oestmann, Leiter der ersten Abteilung der Senatsinnenverwaltung, zuständig für Staats- und Verwaltungsrecht, soll die Bedenken überstimmt haben. Und er soll angeordnet haben, dass die Ausweisung angeordnet und exekutiert wird.

Oestmann war bis 2000 selbst Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht. Die Juristen in seiner Abteilung sollen die Fälle intensiv geprüft haben. Im Hintergrund dürfte auch die politische Frage eine Rolle gespielt habe, ob die Behörden genug gegen gewalttätige propalästinensische, oft genug auch israelfeindliche Aktionen unternehmen.

„Für diese Personen ist die weitere Freizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht zu rechtfertigen, unabhängig von etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen“, wird sein Schreiben zitiert. „Ich fordere daher, dass die Anhörungen sofort wie angeordnet durchgeführt werden.“