»Das war von Anfang an die Marschrichtung«: Über die Plädoyers und das Urteil im RAF-Verfahren gegen Daniela Klette wegen der Post-RAF-Raubüberfälle
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf 15 Jahre Haft, die Nebenklage auf elf, Daniela Klette auf Systemchange, Erhalt der planetaren Lebensgrundlagen und ein Leben in Geborgenheit für alle, die Verteidigung auf Freispruch und einen Schuldspruch wegen Waffenbesitz, der mit der Untersuchungshaft abgegolten wäre, und die Kammer verurteilte Daniela Klette am 27. Mai zu 13 Jahren Haft.
28.4.2026: Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nutzt den Gerichtssaal als Bühne, um ihre politische Ideologie der Kapitalverwertung als gesellschaftlichem Ziel und individuellem Daseinszweck zu propagieren. Sie lässt dem Hass ihrer Klasse gegen die Besitzlosen in einem flammenden, doch nicht zündenden Plädoyer freien Lauf. Sie charakterisiert Daniela Klette, Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub genau so, wie die Kapitalist*innenklasse den Besitzlosen gegenübertritt: als habgierig und mordwillig. Wiederholt artikuliert sie unüberwindliche Aversionen gegen die von Daniela Klette ausgesprochene, sogar in bürgerlichen Geschichtsbüchern nachlesbare, allgemein bekannte, einfache Lebenstatsache, dass Linke nicht für Geld morden.
Sie wertet den »Lebensunterhalt«, das heißt die physische Existenz: Brot–Mantel–Dach, wofür das geraubte Geld verwendet worden sein soll, als »Bereicherung«. Doch der Reichtum beginnt erst nach dem Lebensunterhalt, der das Notwendige, während der Reichtum das darüber Hinausgehende ist. Die Vorstellung von einer Existenz von Besitzlosen jenseits der Lohnsklaverei als einem »unrechtmäßigen Reichtum« setzt voraus, dass die Besitzlosen überhaupt nur existieren dürfen, um das Kapital durch ihre Arbeit zu mehren. Entsprechend besteht für die Staatsanwaltschaft das Trauma der Geldbot*innen und des Kassenpersonals darin, »nicht einsetzbar« zu sein, wie sie wörtlich sagt.
Sie erklärt die verrohte, reißerische Reklame eines Munitionsherstellers in einer Waffenzeitschrift, die in Klettes Wohnung gefunden wurde, zu den Gedanken der Täter*innen während der Tat. Es wird wohl solch übersinnlicher Fähigkeiten bedürfen, wie des nachträglichen Gedankenlesens in Abwesenheit, um der Konstruktion eines Trios zu folgen, das alle Überfälle durchgeführt haben soll und bei dem auf einen Geldtransporter in Stuhr durchaus habe morden wollen, (als ob ein Toter noch die Sicherungen zum Geld aufschließen könnte), was durch die abstrakte Drohung einer Festnahme fehlgeschlagen sei. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Hypothese auf die in Daniela Klettes Wohnung gefundenen Gegenstände, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Überfällen stehen sollen, sowie auf einzelne Gemeinsamkeiten in den Tathergängen einzelner Überfälle, in denen sie ein Muster sieht, von dem sie auf identische Täter*innenschaft schließt, die wiederum Klettes nicht nachweisbare Anwesenheit an den Tatorten glaubhaft machen soll.
12.5.2026: Daniela Klettes Plädoyer ist die Antwort auf den Versuch des Staats, mit diesem Prozess die Geschichte des Widerstands wegzulügen und die gegenwärtige Notwehr gegen die kapitalistische Vernichtung der planetaren Lebensgrundlagen zu delegitimieren. Sie ordnet ihre eigene politische Entwicklung in die globalen sozialen Kämpfe ein, verweist auf die Dringlichkeit des Systemwechsels und nimmt Stellung zu Überfällen und Traumatisierungen.
13.5.2026: Die Verteidigung fügt in ihrem Plädoyer zu den Gemeinsamkeiten die Unterschiede in den Tathergängen hinzu, und von der Trio-Konstruktion der Staatsanwaltschaft bleibt nichts übrig.
Die Verteidigung stellt fest, dass die Anwesenheit ihrer Mandantin an den Tatorten nicht nachgewiesen werden kann;
dass die in der Wohnung gefundenen zwei CDs mit Aufzeichnungen von Ausspähungen überfallener Objekte bis 2001 sowie die Goldbarren, Geldscheine und Waffen weder Fingerabdrücke noch andere DNA-Spuren ihrer Mandantin enthalten; dass die Geldscheine nicht aus den Überfällen stammen; dass die Funde in der Wohnung eine Verbindung ihrer Mandantin zu den Überfällen – wie etwa die der Hehlerei, wäre die Wohnung als Depot genutzt worden –, aber nicht ihre Mittäterinnenschaft beweisen.
Zum Verfahren selbst stellt die Verteidigung fest, dass der Vorsitzende Richter nicht der gesetzliche Richter ist, der nach dem Geschäftsverteilungsplan des zuständigen Gerichts zuständige;
dass feindstrafrechtliche Sonderkategorien, die auf Terrorismusverfahren beschränkt sind (Militarisierung), widerrechtlich auf ein formell normales Strafverfahren übertragen wurden, und dass dadurch obendrein eine irreversible Vorverurteilung ihrer Mandantin erzeugt wurde.
Sie stellt fest, dass das LKA Niedersachsen zur Auswertung der digitalen Asservate die KI Pathfinder des privaten Herstellers Cellebrite eingesetzt hat; dass die KI eine Blackbox ist (Daten-rein-Ergebnisse-raus), dass Verarbeitung, Auswertung und Verbleib der Daten nicht nachvollziehbar sind; dass es für eine solche Übertragung der hoheitlichen Ermittlungsrechte an private Kapitalist*innen keine Rechtsgrundlage gibt; dass der Verteidigung dieses Werkzeug zur Erschließung der 18 Terabyte Daten nicht gewährt, mithin die richterliche Pflicht, der Verteidigung die Akten zugänglich zu machen, und das Waffengleichheitsgebot verletzt wurden, und dass, ebenfalls gesetzeswidrig, nur be- und keine entlastenden Beweismittel gesucht wurden.
Sie stellt fest, dass mit sieben Selbstleseverfahren von insgesamt circa 3.000 Seiten (heißt: Prozessbeteiligte müssen die 3.000 Seiten selbst und außerhalb der Verhandlung lesen) wesentliche Inhalte der Beweisaufnahme der Öffentlichkeit entzogen wurden, wie auch die schlechte Erreichbarkeit des Verhandlungssaals und dessen schlechte Akustik die Öffentlichkeit massiv einschränkten.
Sie stellt fest, dass die DNA-Gutachten fehlerhaft zu Lasten ihrer Mandantin sind; dass die damaligen Zeug*innenaussagen durch gemeinschaftliche Erinnerungen und suggestive Fragen zustande gekommen und die gegenwärtigen teils von medialen Darstellungen überlagert sind.
Sie stellt fest, dass die Kammer die Anhörung aller, auch der von den Ermittlungsbehörden beauftragten Sachverständigen abgelehnt und damit ihre Aufklärungspflicht und die Prinzipien der Unmittelbarkeit und der Mündlichkeit verletzt hat; dass die Kammer fast alle Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt hat, darunter insbesondere den auf ein Gutachten zu den Schüssen auf den Geldtransporter in Stuhr, welches die Hypothese des Mordvorsatzes widerlegt.
Die Verteidigung spricht von einer »Blockade«.
27.5.2026: Die Kammer verurteilt Daniela Klette zu 13 Jahren Haft für Raubdelikte und Verstöße gegen Waffengesetze. Sie folgt der Staatsanwaltschaft in der Trio-Konstruktion und unterscheidet sich von ihr dadurch, dass sie in dem Überfall in Stuhr anstatt eines fehlgeschlagenen Mordversuchs einen Rücktritt vom Mordversuch sieht. In allen juristischen Kommentaren zum Rücktritt stehe geschrieben, dass die drohende Festnahme die Freiwilligkeit niemals aufhebe.
Die Kammer meint, Pathfinder sei »keine echte KI«, mit ihr sei »nicht ausgewertet, sondern nur aus der Datenflut vorselektiert« worden. Für die Urteilsfindung seien die DNA-Spuren und die Zeug*innenaussagen »nicht wichtig«. Die Kammer ist von Klettes Mittäterinnenschaft aufgrund der Funde in der Wohnung und der Trio-Konstruktion auch ohne den Nachweis ihrer Anwesenheit an den Tatorten überzeugt, denn, so der Vorsitzende: »Das war von Anfang an, von vornherein war das die Marschrichtung der Kammer.«So einfach, und kriegstüchtig zugleich. »Wir haben es doch in der Anklageschrift gehört, deswegen spare ich mir das jetzt.« Wozu dann überhaupt noch die öffentliche Prüfung der Beweismittel in der Hauptverhandlung, warum dann nicht direkt die Anklageschrift zur Urteilsbegründung machen, wie es für normale Unrechtsstaaten in normalen politischen Strafverfahren üblich ist?
Die Verteidigung legt Revision ein, ein paar Tage später zieht die Staatsanwaltschaft nach. Voraussichtlich im Oktober wird der BGH über die Zulässigkeit entscheiden.
Wie bereits zuvor wurde auch in den Schlussworten über die Traumatisierungen der Geldbot*innen und des Kassenpersonals gesprochen. Tatsache ist, dass Staatsanwaltschaft und Kammer hauptberuflich nichts anderes tun, als Menschen zu traumatisieren, indem sie sie hinter Gitter wegsperren lassen. Ihre Quote liegt bei 97 Prozent, bei den Überfällen wurden etwa zehn Prozent der Betroffenen traumatisiert.
Während die Staatsanwältin nicht die Andeutung eines auch nur dargestellten Mitgefühls für die Betroffenen erkennen ließ, hat der Vorsitzende dies für die Kammer vorgetragen. Daniela Klette und die Verteidigung haben tiefes Bedauern ausgesprochen und ihr Ziel, Leiden der Betroffenen zu vermeiden, mit ihrem Verhalten im Prozess realisiert.
In der Hauptverhandlung hatte der Vorsitzende gesagt, wer Überfälle mache, kalkuliere schwere Retraumatisierungen mit ein, denn es sei bekannt, dass man überall auf traumatisierte Menschen treffe. Tatsächlich kamen in der Verhandlung brutale, plastische Beispiele davon zur Anschauung im Umgang der Werttransportunternehmen mit ihrem »Lower Value Human Capital« generell und besonders dann, wenn dasselbe akut traumatisiert ist.
In der Urteilsbegründung legt die Kammer der Angeklagten zur Last, dass in dem Fall, wo die Retraumatisierung des Geldboten zu dessen Erwerbsunfähigkeit geführt hat, mit dieser auch finanzielle Einbußen für den Betroffenen verbunden sind. Aber es ist nicht Daniela Klette, die die finanzielle Einbuße (SGB II) bestimmt und durchsetzt, sondern es ist die Justiz selbst, die aus der Krankheit eine Strafe macht.
Die Staatsanwaltschaft legt Daniela Klette auch die Traumatisierung zur Last, die ein Zeuge, ein Polizist, der in seiner Freizeit zum Einkaufen anwesend war, seiner elfjährigen Tochter zugefügt hat, indem er die abziehenden Täter*innen mit ihr im Auto verfolgte. Dahinter steht der Gedanke, dass es diese Traumatisierung ohne den Überfall nicht gegeben hätte, und das ist die eine Hälfte der Wahrheit, und die andere ist, dass es den Überfall ohne das Privateigentum an der Erde nicht gegeben hätte, für dessen Aufrechterhaltung Staatsanwaltschaft und Kammer bezahlt werden, zu schweigen vom Fehlverhalten des Polizisten.
Das Problem der fehlenden individuellen Tatnachweise, ohne die man aaaiiigentlich nur in Unrechtsstaaten verurteilt werden darf, wurde in Köln 1852 anders gehandhabt als in Stammheim 1975–77, und dort anders als in Verden 2025–26. Im mutmaßlich nächsten Prozess gegen Daniela Klette in Frankfurt am Main wegen drei Anschlägen im RAF-Kontext wird es, wenn die Klage zugelassen wird, wieder anders gehandhabt werden, aber die Marschrichtung bleibt.
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Stephanie Bart ist Schriftstellerin. Zuletzt erschien von ihr der RAF-Roman »Erzählung zur Sache« (Secession, Berlin 2023).
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Quelle: https://www.akweb.de/politik/daniela-klette-urteil-13-jahre-fuer-post-raf-raubueberfaelle/
passiert am 16.06.2026
