2026.04.08 / 33. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex und 31. Prozesstag
Am 33. Prozesstag kam es zu den ersten Aussagen von Vergewaltiger und Verräter Johannes Domhöver. Wir haben uns entschieden die Aussagen von Johannes Domhöfer nicht detailiert zu dokumentieren. Keine Bühne für Verrat!
Sowohl der Zuschauer*innenraum als auch die Bank der Nebenklage waren am Prozesstag gut gefüllt. So waren unter Anderem der Neonazi Alexander Weinert (https://ea-dresden.site36.net/neonazis-beim-zweiten-antifa-ost-prozess/) und seine Anwältin Nicole Schneiders anwesend. Im Raum waren mehrere zusätzliche Stühle verteilt – neben der Zeugenbank, und zwischen den Angeklagten und der Zeugenbank. Zwei Stühle wurden direkt vor zwei Angeklagten aufgestellt. Im Raum war zudem ein vermummter Bulle vom Personeschutz.
Der Tag startete mit einem Antrag seitens der Verteidigung für jene Hauptverhandlungstage, an denen der vermeintliche Konrzeuge aussagt: Der Senat sollte genehmen, dass eine Schreibkraft für die Anwält*innen im Saal Platz erhält, um die die Befragung von Johannes Domhöver (im folgenden J.D.) zu protokollieren. Nach einer kurzen Pause bestätigte der Vorsitzende Kubista sich selbst, dies abzulehnen. Die Verteidigung beantragt daraufhin der Schreibkraft zumindest zu erlauben im Zuschauer*innen-Bereich mit einem Laptop zu protokollieren, was schließlich genehmigt wurde.
Bevor J.D. schließlich hereingeholt wurde, stellten Vertreter*innen der Verteidigung Fragen zur Sitzordnung und Bewaffnung der Zeugenschützenden. Der vorsitzende Richter Kubista konnte offensichtlich keine Auskunft geben, weil er es selbst nicht wusste. Der anwesende Polizist wurde darauf gefragt und gab an, dass 6 Personenschützende bewaffnet auf den im Raum stehenden Stühlen platznehmen wollen. Da die Bullen offensichtlich nicht durch den vorsitzenden Richter angeordnet wurden, wurde die Umsetzung von der Verteidigung beanstandet, diese stelle eine Einschränkung der Verteidigung dar.
Nach einer kurzen Pause, nach der Kubista meinte nicht in den Aufmarsch der Personenschützenden eingreifen zu müssen, gab es weitere Ausführungen der Verteidiger*innen: Der Zeuge sei, sollte die Sitzordnung beibehalten werden, nicht oder nur in Teilen für die Verteidigung sichtbar. Zudem würden die Verteidiger:innen keine Gefahrenlage sehen, die die Anwesenheit von 6 Personenschützenden zusätzlich zu den zahlreichen Sicherheitskräften des Gerichts, die sowieso im Raum sind, rechtfertigen würde. Der Zuschauendenraum sei ohnehin durch Schusssicheres Glas vom Saal abgeschirmt. Der Einsatz von bewaffneten und vermummten Polizeieinsatzkräften suggeriere so, dass von den Angeklagten eine Gefahr ausgehen würde, was der Unschuldvermutung widersprechen würde. Die Stühle würden zudem so nah an Angeklagte und Verteidigung gesetzt, dass die Polizeibeamt*innen Gespräche zwischen Angeklagten und ihren Anwält:innen beobachten und belauschen könnten, was eine Einschränkung der Verteidigung darstelle. Die Anwesenheit der Personenschützenden können zudem die inhaltliche Aussage J.D.s beeinflussen – schließlich stehe J.D. immer noch in materieller und sozialer Abhängigkeit zu Behörden. Um im Zeugenschutzprogramm bleiben zu können, stehe J.D. unter Druck keine abweichenden Aussagen zu machen. Von einzelnen Verteidiger*innen gibt es den Vorschlag die Aussage von J.D. als audiovisuelle Vernehmung durchzuführen.
Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft Geilhorn widerspricht erwartungsgemäß den Ausführungen der Verteidiger*innen, der Polizei sei schließlich zu trauen und das Handeln nicht in Frage zu stellen.
Nach einer kurzen Pause wird die Beanstandung der Verteidigung zurückgewiesen. Die audiovisuelle Vernehmung wird abgelehnt. Kubista lässt jedoch die direkt vor den Angeklagten platzierten Stühle minimal verrutschen.
Nach der Mittagspause gibt es zunächst zwei weitere Anträge der Verteidigung, die darauf abzielten J.D. nach einzelnen Tatkomplexen zu vernehmen und ihn hier zu den jeweiligen Tatkomplexbezogen einzeln befragen zu können. Die Verteidigung sieht im aktuell geplanten Vorgehen – zunächst vollständige Befragung durch den Senat, die BGA, die Nebenklage und erst im Anschluss daran die Befragung durch die Verteidigung – eine Einschränkung des Konfrontationsrechts. Die Verteidigung beantragt außerdem das Fragerecht vor der Nebenklage. Die Tatkomplex-bezogene Befragung sei insbesondere in Hinblick auf die vielen, auf einen großen Zeitraum aufgeteilten, Ladungstermine von JD notwendig. Die BGA sieht hierfür keine Notwendigkeit, der Vorsitzende Kubista ebenfalls nicht. Nach diesen Ausführungen gibt Kubista zu verstehen, nach wie vor keinen Anlass zu sehen, irgendwas an seinem geplanten Vorgehen zu verändern. Deshalb stellt die Verteidigung schließlich einen Antrag auf Gerichtsbeschluss, was darin resultiert, dass Kubista sich ohne wirkliche Begründung erneut selbst bestätigt und die Anträge der Verteidigung abweist.
Um 13:30 Uhr betreten dann sechs vollvermummte und bewaffnete Mitglieder des Personenschutz, der Zeugenbeistand RA Michael Stephan und J.D. den Saal. Der Eintritt wird mit einem „Arschloch“ Ruf aus dem Zuschauendenraum unterlegt. Zunächst erfolgt die Feststellung der Personalien, dann wird RA Stephan als Zeugenbeistand beigeordnet.
Der Vorsitzende Richter weißt J.D. auf sein Aussageverweigerungsrecht, wenn er sich durch Aussagen selbst belasten würde, hin und fordert ihn auf, einen zusammenhängenden Sachbericht zu schildern. In diesem zeichnet J.D. zunächst seine eigene Entwicklung, den Zugang zu bestimmten Kreisen und dann seine Entscheidung mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren nach. Zu einem späteren Zeitpunkt ordnet er nochmal ein, dass er sich eigentlich rückblickend nicht so sehr als politisch, sondern eher als erlebnisorientiert beschreiben würde. Insgesamt versucht JD ein unpolitisches Bild von sich zu zeichnen. Grade die Zeit in Warschau mit festem, guten Job und ohne “Szene” beschreibt er als eine, in der er glücklich war. Hier habe er sich auch entschieden, dass er sein Leben grundlegend ändern wolle.
An den Anbahnungsversuchen des Verfassungsschutzes hätte er zunächst wenig Interesse gehabt, sei aber trotzdem mitgegangen und hat sich nach einem Tag Bedenkzeit zur Zusammenarbeit entschieden. Dieser Weg sei für ihn der richtige gewesen.
Es folgen kurze Berichte zu Eisenach II, Wurzen sowie vermeintlichen “Szenario” Trainings.
Im Anschluss beginnt der Vorsitzende Fragen zu stellen. Zunächst geht es um die Gründe nach Warschau zu gehen. Hier bennent J.D. unter anderem auch das laufende Verfahren wegen Eisenach II und Zerwürfnisse mit Umfeld in Deutschland.
Im Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz berichtet J.D., dass die Ansprache vor seinem Arbeitsplatz in Warschau ca. 2-3 Monate vor der ersten Vernehmung erfolgt sei. Es hätte zunächst 3 Treffen in Warschau und ein weiteres in der Schweiz gegeben. Für ihn habe es zu dem Zeitpunkt die bestehende Verurteilung wegen schwerem Landfriedensbruch in Frankfurt, ein laufendes Verfahren wegen der Beteiliung an Ausschreitungen in Paris, das laufende Verfahren Eisenach II sowie die Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gegeben.
Der VS habe Infos über die linke Szene und Infos über die mit J.D. gemeinsam Beschuldigten erwartet. Ihm sei ein Neustart in Aussicht gestellt worden. J.D, gibt an, dass es aus seiner Sicht “nicht schlechter als davor” hätte werden können und er über den Verlauf seine Skepsis gegen den Staat abgebaut habe. Seine Gesprächspartner seien „korrekte Personen“ gewesen.
J.D. erinnere sich nicht, ob es eine Aussage dazu gab, was passieren würde, wenn er nicht aussagt.
Als Auslöser sich auf die Zusammenarbeit einzulassen beschreibt J.D. nochmal, die Erkenntnis eigentlich nie so politisch gewesen zu sein und dann eine Entscheidung getroffen zu haben, wie das Leben laufen soll.
Im Weiteren geht es um das vorherige Zerwürfnis mit der Szene und den gegen ihn als Vergewaltiger gemachten Outcall und dessen Folgen aus seiner Sicht.
Nach einer kurzen Auflistung seiner Vorstrafen geht es um 14:50 in eine Pause bis 15:30 Uhr. Der Vorsitzende fordert J.D. auf, zu erzählen wen von den Angeklagten er seit wann kenne und in welchem Verhältnis er jeweils zu ihnen gestande habe. Es folgen Nachfragen zu verwendeten Kommunikationswegen (Nennung von Jabber, Mumble, Signal, Pidgin). Der Fokus liegt dann erstmal auf den vermeintlichen Szenario Trainings. Der Tag endet um 16:30 Uhr mit der Aussicht die Tatkomplexe Eisenach zu besprechen.
* * *
2026.04.01 / 31. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex
Am 1. April 2026 wurde der Prozess in Dresden fortgesetzt. Anwesend waren sechs solidarische Prozessbegleiter:innen sowie vier Nebenklageanwält:innen (Wipper, Nicole Schneiders, Mario Thomas und Hagen Karisch).
Der Tag begann um 09:30 Uhr mit Formalitäten. Ein Zeuge, der zur Entwendung eines KfZ-Kennzeichens aussagen sollte, fehlte wegen Krankheit. Das Gericht ordnete an, dass das „Selbstleseverfahren“ für bestimmte Urkunden und Aktenvermerke zulässig sei, da dies potenziell zur Entlastung beitragen könne. Zudem wurde dem Neonazi Florian Rassbach ein Anwalt aus Dresden als Zeugenbeistand beigeordnet.
Den Auftakt der Zeug*innenvernehmungen machte ab 09:45 Uhr Theresa Zilinski (22 Jahre, aus Wurzen). Sie erschien nicht freiwillig: Da sie einen ersten Termin im März ignoriert hatte (angeblich kam kein Brief an), kassierte sie ein Ordnungsgeld von 100 Euro oder bei Nicht-Zahlung 2 Tage Ordnungshaft und wurde heute polizeilich vorgeführt.
Befragt zum 15. Februar 2020 am Bahnhof Wurzen, glänzte Zilinski vor allem mit Ahnungslosigkeit. Sie sei dort gewesen, um einen „Kumpel“ zu treffen – auf den Namen Marcel Ackermann kam sie erst nach Hilfe. Man habe nur „entspannt chillen“ wollen. Auf Nachfrage zu Ackermanns Gesinnung gab sie an, dieser sei früher „relativ rechts geneigt“ gewesen.
Zum eigentlichen Tatgeschehen erinnert sie sich anfangs nicht. Zunächst verneinte sie, eine vermummte Gruppe gesehen zu haben. Später erinnerte sie sich doch an einen „blutenden Mann“. Der Richter hielt ihr ihre polizeilichen Aussage vor, dort hatte sie noch von 10-15 Vermummten gesprochen und den verletzten Neonazi Ben-Hannes Heller (der ebenfalls in „solchen Gruppierungen“ aktiv war) sowie Benjamin Schwelnus identifiziert. Marcel Ackermann habe ihr erzählt, sie seien soeben von Vermummten mit Bierflaschen angegriffen worden.
Von der Verteidigung wurde beanstandet, dass die Zeugin zu jeder Frage des Richters angibt, sich nicht zu erinnern, woraufhin der Richter ihr Inhalte aus ihrer polizeilichen Vernehmung vorhielt. Nach einer 10-minütigen Pause erklärt der vorsitzende Richter dies für einzelne Fragen für zulässig und führt die Vernehmung der Zeugin fort, die sich weiterhin nicht erinnern kann. Auf Nachfrage eines weiteren Richters zeichnet die Zeugin auf einen vom Richter ausgedruckten Google Maps-Ausdruck ein, an welcher Stelle sie stand und die drei Neonazis getroffen habe.
Anschließend ordnet der vorsitzende Richter die komplette Verlesung der polizeilichen Vernehmung der Zeugin an, welchem die Verteidigung widerspricht. Nach einer halbstündigen Pause beschließt der Senat dennoch die Verlesung der polizeilichen Vernehmung Theresa Zilinskis, woraufhin der vorsitzende Richter erneut ihre Vernehmung verliest. Um 11:10 Uhr wird die Zeugin entlassen.
Gegen 11:10 Uhr sagte Frau Kistler (47) aus Erfurt aus. Sie hatte aus dem Fenster ihrer Wohnung in der Pestalozzistraße einen Angriff beobachtet. Ihren Schilderungen zufolge griffen geschätzt acht maskierte Personen zwei Personen auf der Straße an. Die Opfer seien zu Boden gebracht und dort getreten und geschlagen worden. Sie weiß nicht ob auch ein Gegenstand im Spiel war, ist verwirrt auch wegen der medialen Thematisierung danach Die Täter seien anschließend geflüchtet, als Passanten kamen. Die Zeugin konnte bei späteren polizeilichen Wahllichtbildvorlagen niemanden identifizieren, da die Angreifer maskiert waren. Auch hier fordert ein Richter die Zeugin auf, auf einen Google Maps-Ausdruck ihre Position, sowie die der Geschädigten einzuzeichnen. Um 12:10 Uhr wurde die Zeugin entlassen.
Nach der Mittagspause ging es um 13:30 mit dem Neonazi Pierre Beuthe (37, Gebäudereiniger aus Erfurt) weiter. Er war einer der Geschädigten des oben geschilderten Überfalls und trug Verletzungen davon (u.a. Loch im Trommelfell, Jochbein-, Kiefer- und Rippenfrakturen), die eine Woche Krankenhaus, ein Jahr Krankschreibung und Panikattacken und Depressionen nach sich zogen. Zu Beginn der Vernehmung wurde Pierre Beuthe von der Verteidigung gebeten, seine Tattoowierung auf den Fingerknöcheln abzukleben, da diese sowohl strafrechtlich verboten als auch sitzungspolizeilich untersagt sei. Auf Nachfrage des Richters gab er an, dass die tattoowierten Runen Ruhm & Ehre bedeuten, und er noch eine Lebensrune, Totenköpfe sowie ein Kategorie C-Tattoo habe.
Pierre Beuthe war zum Zeitpunkt des Angriffs mit dem ebenfalls angegriffenen Neonazi Florian Rassbach in Arbeitskleidung unterwegs, bei ihnen sei keine politische Einstellung erkennbar gewesen. In der Pestalozzistr. seien sie an zwei Vermummten Männern, von denen er einen auf 16-20 Jahre alt schätzt, vorbeigelaufen, und in dem Moment von hinten gepackt und auf den Boden geworfen und von mehreren Leuten geschlagen und getreten worden. Auch Pfefferspray habe Beuthe in seinen Augen gespürt.
Pierre Beuthe gab an, dass er und Florian Rassbach Mitglieder der neonazistischen „Neuen Stärke Partei“ in Erfurt (die damals ca. 20-30 Mitglieder hatte) waren. Ziel der Partei sei die Volksgemeinschaft, der Kampf „für Deutschland“, man wolle alles „wegmachen“, was nicht dazugehöre. Sowohl er als auch Florian Rassbach seien jedoch im Nachhinein aus der Partei ausgetreten. Beide seien öffentlich als Parteimitglieder aufgetreten, haben Kundgebungen angemeldet und vereinzelt Reden gehalten. In Folge des Angriffs auf ihn und Florian Rassbach sei ihm seine Arbeitsstelle gekündigt worden. Bis heute habe er ein beschädigtes Trommelfell sowie Augenprobleme. Er sei knapp 1 Jahr lang in Therapie gewesen, habe unter Depressionen und Panikattacken insbesondere in Straßenbahnen oder bei großen Menschenmengen gelitten. Die auf der Facebookseite der Partei aufgetauchten Fotos von ihm im Krankenhaus habe er nicht veröffentlicht, er habe das benannte Foto lediglich seiner damaligen Freundin, seiner Mutter sowie Florian Rassbach geschickt. Die Facebookseite sei von Enrico Biczysko und Florian Rassbach betrieben worden.
Zum Zeitpunkt des Angriffs sei Pierre Beuthe Erfurt-Ultra gewesen. Mit Florian Rassbach war er jedoch nie beim Fußball gewesen, da dieser Stadionverbot in den obersten drei Ligen gehabt haben soll. Mit dem Vorsitzenden der NS-Partei Enrico Biczysko, welcher ihm den Job als Gebäudereiniger organisiert habe, hat er nichts mehr zu tun. In Folge des Austritts sei es zu Streit zwischen Pierre Beuthe und Enrico Biczysko gekommen, welcher inzwischen jedoch geklärt sei. Auch mit dem Parteivorsitzenden Michael Fischer habe er Streit gehabt. Beiden wirft Pierre Beuthe vor, sich Geld aus der Parteikasse genommen zu haben. Diesen Streit soll es zum Zeitpunkt des Angriffs bereits gegeben haben. Enrico Biczysko habe Florian Rassbach am Tag des Angriffs noch geschrieben, dass beide ihre parteiinternen Telegramgruppe löschen sollen, was Pierre Beuthe angibt getan zu haben. Heute habe er mit der Partei Neue Stärke nichts mehr zu tun und sei nicht mehr politisch aktiv. Im November vor dem Angriff sei er bereits aus der Partei ausgetreten.
Florian Rassbach soll nach Aussage von Pierre Beuthe regelmäßig versucht haben, Menschen aus dem AJZ in Erfurt anzugreifen. Er habe regelmäßig vor dem AJZ gepöbelt, wollte Leute „boxen“ und drohte Gewalt an. In Chats habe er auf eine „Sieg Heil“-Nacht von Pierre Beuthe das AJZ als einen „Judenverein“ bezeichnet. Florian Rassbach sei bereits vor dem Angriff von Unbekannten geoutet worden (Link: https://de.indymedia.org/node/212729). Zusammen seien sie zum Zeitpunkt des Angriffs bereits seit 1-2 Monaten gemeinsam morgens den gleichen Weg zur Arbeit gegangen.
Auf Nachfrage der GSta’in Geilhorn gab Pierre Beuthe an, mit einem stumpfen Gegenstand geschlagen worden zu sein. Dies könne er sagen, da sich Schläge mit Fäusten und Tritte anders anfühlen. Nach Aussagen im Krankenhaus müsse der Gegenstand jedoch spitzkantig gewesen sein, so Pierre Beuthe.
Die Verteidigung sprach Pierre Beuthe auf eine Weihnachtsfeier an, bei welcher der Auswertung seines Mobiltelefons zufolge eine Person aus dem AJZ Erfurt beleidigt hat und gedroht habe, sie umzubringen. Hieran könne er sich nicht mehr erinnern. Er habe lediglich mit zwei Leute vom AJZ Streit gehabt, mit diesen habe er sich jedoch ausgesprochen. Angesprochen auf ein Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2022 gegen u.A. ihn, Florian Rassbach und Florian Nicol, in welchen gegen sie wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Linke und Volksverhetzung ermittelt wurde, erinnert er sich nicht. Auch hierzu seinen im Rahmen der Auswertung seines Handy jedoch Nachrichten zwischen ihm und Florian Rassbach aufgetaucht, welche auf eine Tatbeteiligung hinweisen. Weiteren ausgewerteten Nachrichten von Pierre Beuthe nach habe dieser am 31.12.2022 den Mitgliedern einer Chatgruppe „Ein dickes Sieg Heil euch allen“ gewünscht haben.
Um 16:20 Uhr wird Pierre Beuthe als Zeuge entlassen und darf als Nebenkläger der restlichen Verhandlung beiwohnen.
Anschließend werden Lichtbilder eingeführt, die den Tatort und dort gesicherte Spuren, u.A. ein Taschentuch mit Blutflecken, eine Sturmhaube, eine medizinische Maske sowie einen Notizzettel sowie die Verletzungen von Pierre Beuthe im Krankenhaus zeigen. Auf den Bildern sind die Tattoos von Beuthe zu sehen, woraufhin die Verteidigung den Moment nutzt darauf hin zu weisen, dass es sich bei den tattoowierten Runen auf seinen Fingerknöcheln nicht um den Spruch „Ruhm und Ehre“, sondern um den Spruch „Blut und Ehre“ der Hitlerjugend handelt, welcher juristisch unter das Verbot des Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen fällt, und damit bei der Aussage von Pierre Beuthe um eine Falschaussage handelt. Zudem sei die tattoowierte Rune, welche von Pierre Beuthe eine Lebensrune darstellen soll, eine Odalrune, und fällt als Symbol der Wiking-Jugend ebenfalls unter das Verbot des Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Vor Gericht wurden daraufhin zwei Handyvideos sowie ein Notruf in Augenschein genommen. Die Videos zeigen drei Vermummte, von denen eine Person auf eine am Boden liegende Person einschlagen, sowie eine Gruppe an Menschen die wegrennen, während „Scheiß Nazis sind das“ gerufen wird. Bei dem Notruf handelt es sich um eine augenscheinlich ältere Frau, die aufgrund der Anwesenheit einer Gruppe jüngerer Leute bei den Mülltonnen Angst bekommen hat, diese würden etwas anzünden. Auf Nachfrage der Polizei kann sie jedoch nicht benennen, wieso sie glaubt dass diese Leute etwas anzünden würden, schließlich stand die Gruppe einfach nur bei den Mülltonnen und würde sich unterhalten, bis sie dann gegangen sei.
Mit Hinweis auf die Zeugenvorladungen für den folgenden Tag sowie der Aufhebung der Verhandlungstermine am 07. und 08. Mai, 25. und 26. August sowie 07., 13. und 14. Oktober endete der Verhandlungstag um 16:45 uhr.
passiert am 08.04.2026
