Im Schatten der Hochhäuser: Demokratieabbau und Immobilienpolitik in Mitte

Wer sich in diesen Tagen die Mühe macht, die aktuellen Themen der BVV Mitte zu verfolgen und über ein Mindestmaß an rechtlichem Verständnis verfügt, erkennt rasch: Hier stimmt etwas nicht.
Meinungsaustausch? Sachliche Diskussion? Kompromissfindung? Bürgerbeteiligung?
All dies findet in der BVV Mitte – von wenigen Ausnahmen abgesehen – faktisch nicht statt.
Stattdessen fügen sich selbst die Fraktionen zunehmend den Weisungen der Vorsteherin, auch dort, wo diese offenkundig gegen Geschäftsordnung und geltendes Recht verstoßen. Anstatt für die eigene Position einzustehen, wird mitgespielt. Demokratie stirbt selten abrupt; sie erodiert leise, parteiübergreifend und oft unter dem Deckmantel formaler Ordnung.
In der BVV erlebt der Bürger überwiegend ein Abstimmungsgremium, dessen Mitglieder politische Prozesse eher vollziehen als gestalten. Parteidisziplin ersetzt Überzeugung. Für nicht wenige eröffnen sich dabei persönliche Perspektiven: eine Parteikarriere, ein Mandat im Abgeordnetenhaus oder ein Posten im Bezirksamt. Unter solchen Voraussetzungen tritt eigenständige politische Haltung häufig in den Hintergrund.
Dabei verfügt dieses Gremium über erhebliche Macht. Es entscheidet über Bebauungspläne und damit über die städtebauliche Entwicklung des Bezirks – darüber, wer wo, wie und zu welchen Bedingungen bauen darf. Diese Verantwortung wird für eine Ehrenamtspauschale von rund 1.000 Euro monatlich wahrgenommen.
Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern werden in politische Inszenierungen eingebunden. Man erklärt, alles sei unter Kontrolle, das Bezirksamt habe die Lage im Griff. Tatsächlich geschieht wenig. Konkrete Problemlösungen bleiben aus.
Die personellen und sachlichen Verflechtungen zwischen Immobilienwirtschaft, Politik und Verwaltung im Bezirk sind längst kein Geheimnis mehr. Während Menschen verdrängt werden, ihre Mieten nicht mehr zahlen können oder monatelang auf die Behebung elementarer Mängel wie defekte Heizungen oder Wasserschäden warten, investiert Covivio rund 450 Millionen Euro in eine Hochhausbebauung am Alexanderplatz.
Dass dort Wohnungen entstehen sollen, hat einen besonderen Grund. Der Platz soll – folgt man den öffentlichen Äußerungen des zuständigen Bezirksstadtrats, der zugleich Mitglied der Jury war – gezielt beruhigt werden. Dass ein solcher Ansatz den öffentlichen Raum weiter entwertet und soziale Verdrängung verstärkt, liegt auf der Hand. Im Schatten der Hochhäuser wird der Platz nicht belebt, sondern weiter aussterben.
Besonders problematisch ist die personelle Konzentration von Zuständigkeiten: Der Leiter der Wohnungsaufsicht, also jener Behörde, die Wohnmissstände beseitigen soll, ist identisch mit dem zuständigen Bezirksstadtrat. Wer eins und eins zusammenzählt, versteht, weshalb die Verwaltung bei gravierenden Mängeln häufig untätig bleibt. Die standardisierte Ausrede lautet: Personalmangel, insbesondere bei der Verfolgung von Missständen in den Beständen großer Immobilienunternehmen.
Wer die strukturellen Zusammenhänge verstehen will, sollte sich mit dem Fall Habersaathstraße 40–48 befassen. Deutlicher lässt sich eine Kooperation zwischen Bezirk und Eigentümer kaum dokumentieren.
Entgegen der geltenden Rechtslage ließ der Bezirk über Monate hinweg zu, dass Bewohnerinnen und Bewohner in ungeheizten Wohnungen ausharren mussten, während eine offenkundig illegale Entmietung stattfand – begleitet von einem Verwaltungshandeln, das zumindest den Anschein aktiver und rechtswidriger Unterstützung des Eigentümers erweckt.
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Chronologie Habersaathstraße 40–48
1. Am 07.02.2018 erteilte das Bezirksamt Mitte dem Eigentümer der Habersaathstraße 40–48 eine Genehmigung zum Neubau mit Tiefgarage, mutmaßlich auf Grundlage der Bauordnung Berlin.
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1018/habersaathstrasse-40-48-rausschmiss-mit-ansage-101812a.htm
2. Am 12.03.2018 wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der geplanten Novellierung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes geäußert.
Inhaltsprotokoll StadtWohn 18/21 vom 12. März 2018, Seite 3
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/AusschussPr/sw/sw18-021-ip.pdf
3. Am 20.04.2018 trat die Novellierung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes in Kraft. Die zulässige Leerstandsfrist wurde von sechs auf drei Monate verkürzt.
4. Es wird bekannt, dass am 03.07.2018 der Eigentümer einen Abrissantrag für die Habersaathstraße nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz gestellt hatte.
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1018/habersaathstrasse-40-48-rausschmiss-mit-ansage-101812a.htm
5. Am 20.09.2018 nahm der Rat der Bürgermeister zu § 3 Abs. 4 ZwVbVO Stellung. Die neue Regelung sah eine starre Mietobergrenze von 7,92 € pro m² kalt für den Ersatzwohnraum als Voraussetzung für eine Abrissgenehmigung vor.
In der Stellungnahme heißt es u. a., dass die Durchsetzbarkeit grundsätzlich angezweifelt werde, da der Mietspiegel bereits deutlich höhere Werte ausweise und Neubauten unter diesen Bedingungen wirtschaftlich kaum realisierbar seien.
https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo18-118.pdf
Buchstabe c), Seite 13
6. Am 11.12.2018 wies das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf in einem vergleichbaren Fall (Suarezstraße 24) den Widerspruch gegen eine versagte Abrissgenehmigung zurück. Die spätere Klägerin argumentierte u. a. mit der Verfassungswidrigkeit der Mietobergrenze. Das Verwaltungsgericht gab ihr recht; diese Entscheidung wurde 2025 durch das OVG bestätigt.
https://openjur.de/u/2252143.html
7. Am 18.12.2018 lehnte das Bezirksamt Mitte den Abrissantrag für die Habersaathstraße 40–48 mit derselben Begründung ab – der rechtlich schwächste Ablehnungsgrund.
https://limewire.com/d/fxDhm#SDJYiZIdMy
https://pastebin.com/Q7XMSa1F
Seite 19
8. Am 20.12.2018 äußerte sich der zuständige Baustadtrat in der BVV Mitte wie folgt:
„Es ist so, dass wir gestern aus der Bauaufsicht heraus eine Versagung des Abrissantrags ausgereicht haben.
Von etwa 20 Mietparteien liegt noch keine abgeschlossene Vereinbarung vor; auch das ist ein Hinderungsgrund, um einem Abriss zuzustimmen.
Zur Frage der leerstehenden Häuser führt der Bereich Zweckentfremdung aus, dass derzeit 85 Wohneinheiten leer stehen. Nach altem geltendem Recht stellt ein ungenehmigter Leerstand erst nach sechs Monaten einen rechtswidrigen Tatbestand dar, nach neuem Recht bereits nach drei Monaten.
Im Juli 2018 hat die Zweckentfremdung den Eigentümer nach Bekanntwerden des beabsichtigten Abrisses aufgefordert, entsprechende Anträge einzureichen, da dies nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz notwendig ist, um zu prüfen, ob überhaupt abgerissen werden darf.
Auf jeden Fall ist das härteste Argument gegen den Abriss die Tatsache, dass entsprechender Wohnraum zu einer Miete von höchstens 7,92 € angeboten werden muss. Ich halte das für schlechterdings kaum möglich, weshalb ein Abriss auch in weiterer Zukunft nicht infrage kommt – selbst dann, wenn alle Mieterinnen und Mieter entsprechende Vereinbarungen eingehen würden.“
https://limewire.com/d/fxDhm#SDJYiZIdMy
https://pastebin.com/Q7XMSa1F
Seiten 17–19
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Was wird dadurch belegt?
Erstens: Das Bezirksamt Mitte forderte den Eigentümer aktiv zur Stellung eines Abrissantrags nach dem Zweckentfremdungsrecht auf, obwohl eine solche Aufforderung nach § 22 Nr. 2 VwVfG unzulässig ist. Diese Aufforderung erfolgte zudem vor Ablauf der neuen Leerstandsfrist. Der Eigentümer wurde damit faktisch vor einem Verfahren wegen illegalen Leerstands geschützt.
Zweitens: Der zuständige Stadtrat musste aufgrund seiner langjährigen Erfahrung wissen, dass die starre Mietobergrenze von 7,92 €/m² vor Gericht keinen Bestand haben würde. Diese Einschätzung war bereits vor der Novellierung in Fachkreisen verbreitet und wurde im Rat der Bürgermeister offen diskutiert.
Das Bezirksamt wusste folglich, dass ein gerichtliches Vorgehen gegen den Eigentümer mit hoher Wahrscheinlichkeit scheitern oder in einem Vergleich enden würde – was im Jahr 2022 auch geschah. Ein Zufall ist das nicht.
Seit 2023 lässt der Bezirk die Bewohnerinnen und Bewohner der Habersaathstraße darüber im Unklaren, dass mit dem Eigentümer eine einvernehmliche Lösung erzielt wurde und Sie nur eine Chance haben, wenn das Land Berlin den Vergleich anfechtet. Ihre Interessen wurden einem verwaltungsinternen Deal untergeordnet.
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse-des-bezirksamts/2023/289_bav_ds_0599_vi_runder_tisch_habersaath.pdf?ts=1752710436
Seite 5
All dies geschah vor den Augen der BVV und der Verwaltung – um Wohnraum zu schaffen, den sich im Ergebnis kaum jemand leisten kann. Und unter der Verantwortung eines Stadtrats, dessen Nähe zur Immobilienwirtschaft die berechtigte Frage aufwirft, weshalb die Behörde bei gravierenden Mietmängeln regelmäßig untätig bleibt.

Wo rechtsstaatliche Verfahren ausgehöhlt, Verantwortlichkeiten vermischt und Betroffene systematisch entmündigt werden, entsteht ein Nährboden für autoritäre Strukturen – nicht durch offenen Zwang, sondern durch die schleichende Entleerung von Pluralismus, Teilhabe und Recht.

passiert am 20.12.2018