Solidarität mit Daniela Info Nr. 38 / 30.7.2025

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„Die Solidarität lässt für sie, so sagt Daniela, die Sonne aufgehen“
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Hallo,
am 5.August um 10 Uhr und am 6.August um 9 Uhr wird der Prozess gegen Daniela nach der Sommerpause in Verden-Eitze, Weitzmühlenerstraße 48 fortgesetzt. Weitere Prozesstage sind am 12. (10 Uhr), 13. (9 Uhr), 19. (10 Uhr) und 20. (9 Uhr) August, ehe es eine weitere zweiwöchige Sommerpause gibt. Zum Prozesstag am 13. August kommt ein Bus aus Frankfurt. An diesem Tag gibt es auch wieder ab 8 Uhr eine Kundgebung, 200 Meter vom Eingang entfernt an der Bushaltestelle.
Wir haben jetzt eine eigene Internetseite, die aber noch nicht vollständig eingerichtet ist.
1. Veranstaltung am 31. Juli in Frankfurt
2. Veranstaltung am 14. August in Berlin
3. Kundgebung am 23. August in Vechta
4. Artikel junge Welt
5. Interview mit Lukas Theune
Gruppe: Solidarität mit Daniela
Kontakt: solidarisch-mit-daniela@t-online.de Webseite: www.solidarisch-mit-daniela.de
1)Info- und Mobilveranstaltung
Bus der Solidarität von Frankfurt zum Prozess von Daniela Klette am 13. August
Wir laden euch am 31.07.2025 um 19 Uhr ins neue IZ in der Lahnstr. 1 ein. Es wird einen kleinen Bericht zum Prozess und Daniela`s Haftsituation geben und Informationen zur gemeinsamen Busreise zum Prozess. Außerdem habt ihr nochmal die Möglichkeit Tickets zu kaufen.
Solidarität ist unsere Waffe!
2)
Solidarität mit Daniela!
Zu Aussageverweigerungen bei Vorladungen und die Folgen
Zwei Frauen aus der Solidaritätsbewegung zu Daniela Klette, Ariane aus Bremen und Susanne aus Hamburg, haben jetzt erneut eine Vorladung durch das BKA, angeordnet durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe erhalten.
Nachdem beide Frauen seit September bzw. im Oktober 2024 ein Besuchsverbot bei Daniela Klette erhalten hatten, flatterten prompt die Zeugenvorladungen ins Haus. Die Besuchsverbote begründete die Behörde damit, dass die beiden Frauen u.a. die Vermittlerinnen zwischen Daniela und den beiden noch gesuchten – laut Bundesanwaltschaft mutmaßlichen Ex-Mitglieder der 1998 aufgelösten RAF Burkhard Garweg und Volker Staub sein sollen, damit Daniela ihre Flucht aus dem Knast planen könnte. Ariane hatte im Oktober 2024 in Berlin die Vorladung, Susanne im November 2024 in Hamburg. Beide verweigerten ihre Aussagen. Nach einem endgültigem Beschluss einer Ermittlungsrichterin mussten beide Anfang 2025 eine Ordnungsstrafe von jeweils 500 Euro bezahlen.
Nach der Verhaftung von Daniela Ende Februar 2024 in Berlin hatte die damalige Krankenschwester und Betriebsrätin Ariane die erste Kundgebung im März 2024 vor dem Frauenknast in Vechta angemeldet. Sie verlor daraufhin ihre Arbeit und hat seitdem ein Berufsverbot. Ariane hat jetzt am 15. August 2025 um 10 Uhr ihre nächste Vorladung auf dem Polizeirevier in der Friesenstr. 16 in Berlin-Kreuzberg. Wann die Vorladung von Susanne sein wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Beide Frauen werden auch diesmal die Aussage verweigern. Dann droht ihnen ein höheres Ordnungsgeld oder sogar Beugehaft bis zu 6 Monaten. Wichtig ist, dass mit Vorladungen und Aussageverweigerungen und deren Folgen transparent und politisch offensiv umgegangen wird. Öffentlichkeit ist der beste Schutz für die Betroffenen.
Info- und Diskussionsveranstaltung u.a. mit Ariane am 14.August 2025 um 19 Uhr im Cafe Karanfil, Weisestr. 3, Berlin Neukölln —————————————————————————————————————–Kundgebung am 15. August 2025 um 10 Uhr vor dem Polizeirevier, Friesenstr. 16, Berlin-Kreuzberg —————————————————————————————————————–
Freiheit für Daniela!
Kontakt: Solidarität mit Daniela, solidarisch-mit-daniela@t-online.de, www.solidarisch-mit-daniela.de
3)
Solidarität mit Daniela
Kundgebung/Demo
am 23.August 2025 um 14 Uhr
In Vechta, Bürgermeister-Möller-Platz
Die Gruppe Solidarität mit Daniela ruft zu einer weiteren Solidaritätskundgebung vor dem Frauenknast in Vechta auf. Nach der Kundgebung werden wir eine Demo um den Knast herum machen.
Seit dem 25. März 2025 läuft der Prozess gegen Daniela u.a. wegen 13 Geldbeschaffungs- aktionen vor dem Landgericht Verden. Den Vorwurf des versuchten Mordes hat das Gericht am letzten Verhandlungstag am 10. Juli 2025 vor der Sommerpause fallengelassen. Der schwerste Anklagevorwurf ist also vom Tisch. Dies ist ein Erfolg ihrer drei Anwälte. Sie wollen aber durch einen Antrag auf ein Gutachten eines Waffenexperten erreichen, dass der unterstellte Tötungsvorsatz überhaupt nicht geplant war. Auch wurde Daniela durch die Zeug*innenbefragungen an keinem der bis jetzt verhandelten „Tatorte“ erkannt.
Seit Mitte Juni muss Daniela die 12 kg schwere Bleiweste nicht mehr auf den Transporten vom Knast zum Gerichtsort und zurück tragen. Die Richterkammer kippte die Anordnung der Anstaltsleitung. Die Bleiweste verursachte bei Daniela Nacken- und Kopfschmerzen sowie Verspannungen. Was aber bleibt, ist das Fixieren der Hände und Füße, Dies ist eine Verordnung der Behörde in Karlsruhe.
Am 7. Prozesstag machte Daniela kurz vor dem Prozessbeginn auf den Genozid in Gaza aufmerksam. Sie solidarisierte sich mit dem Volk Palästina, indem sie die Kufija, das Palästinatuch, um die Schulter warf und einen handgeschriebenen Zettel mit den Worten „Stop Vertreibung Bombardierung Aushungern“ zu den Presseleuten und den Zuschauer*innen hochhielt.
Weiterhin haben 5 Menschen ein Besuchsverbot bei Daniela. Zwei von ihnen – Aktivistinnen aus der Solidaritätsbewegung – Ariane und Susanne haben jetzt im August erneute Vorladungen, angeordnet durch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, durch das BKA. Wir lassen uns durch die Repressionen nicht von unserer weiteren Solidaritätsarbeit abhalten..
Kontakt: Solidarität mit Daniela, solidarisch-mit-daniela@t-online.de, www.solidarisch-mit-daniela.de
4)
junge WeltAus: Ausgabe vom 10.07.2025
Prozess gegen Daniela Klette
Mordversuch vom Tisch
Prozess gegen Klette: Gericht erkennt nur bedingten Tötungsvorsatz, lehnt Gutachten ab
Von Ariane Müller
Es war der 20. Verhandlungstag des Prozesses gegen das mutmaßlich ehemalige Mitglied der 1998 aufgelösten Roten Armee Fraktion (RAF) Daniel Klette. Angeklagt ist sie unter anderem wegen 13 Geldbeschaffungsaktionen vor dem Landgericht Verden. Am Mittwoch endete der Sitzungsmarathon vor der Sommerpause mit dem Zwischenergebnis, dass der schwerste Vorwurf gegen Klette vom Tisch ist.
Die Verhandlungen über den ersten Tatvorwurf, ein Überfall samt Schüssen auf einen Geldtransporter in Stuhr bei Bremen, bei dem niemand verletzt wurde, sind abgeschlossen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Klette einen Mordversuch unterstellt. Diesbezüglich gab die zuständige Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Lars Engelke einen rechtlichen Hinweis ab: Der Vorwurf des Mordversuchs sei nicht haltbar. Die drei Tatverdächtigen seien von der ihnen zur Last gelegten Tötungsabsicht zurückgetreten, hätten den geplanten Überfall von sich aus abgebrochen. Ohnehin konnten bislang weder die Zeugenaussagen noch die Aufnahmen der Überwachungskameras beweisen, dass Daniela Klette, geschweige denn überhaupt eine Frau an dieser Tat beteiligt war.
Das Gericht geht allerdings weiterhin von einem bedingten Tötungsvorsatz aus, dass der Schütze den Tod der Geldtransporteure in Kauf genommen habe. »Leider hat die Kammer den Antrag der Anwälte Klettes auf ein externes Gutachten eines Waffenexperten, mit dem bewiesen werden könnte, dass diese drei Leute niemals jemanden töten wollten, abgelehnt«, kommentierte ein Prozessbeobachter gegenüber jW. Das Gericht war allerdings der Auffassung, dass der Schütze in einer derart dynamischen Situation nicht in der Lage gewesen wäre, Flugbahn und mögliche Folgen vor dem Feuern genau zu berechnen. Es sei »nur dem reinen Zufall zu verdanken«, dass durch die Schüsse niemand verletzt wurde.
Aus den entsprechenden Anträgen geht hervor, dass der zweite Schuss in Richtung Armaturenbrett und nicht auf den Fahrer des Geldtransporters abgegeben wurde. Dies sei anhand des Einschusswinkels, der mindestens 35 Grad von besagtem Fahrer wegweise, belegbar. Lediglich einzelne Projektilteile hätten die geschützte Verglasung sowie die Stahlblechlatte in der Beifahrertür penetriert und seien in ihrer Flugbahn dann überwiegend in Richtung Fahrzeugboden abgelenkt worden. Nur ein Splitter eines Geschossmantels aus Bimetall mit einem Gewicht von 0,51 Gramm habe unvorhersehbar in Richtung der Rückenlehne des Fahrersitzes ausgeschlagen und sei in diesen mit einer geringen Restenergie von aufgerundet nicht mehr als 30 Joule eingedrungen. Das Gutachten der Bundeswehr vom 14. März 2016 war demgegenüber von falschen Voraussetzungen ausgegangen.
Nun geht das Gericht in eine dreiwöchige Sommerpause. Der Prozess wird am 5. August in Verden-Eitze fortgesetzt. Begonnen hatte er am 25. März im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle. Damals entsprachen die Räumlichkeiten im Landgericht Verden nicht den Sicherheitsansprüchen der Behörden. Inzwischen wurde eine ehemalige Reithalle in Verden-Eitze für sage und schreibe 3,6 Millionen Euro zu einer Festung ausgebaut. Seit Ende Mai findet der Prozess dort statt. Damals kommentierte Ulrich Klinggräff, einer der drei Strafverteidiger von Daniela Klette, gegenüber jW: »Das alles ist Ausdruck eines völlig irrsinnigen und gänzlich unbegründeten Sicherheitswahns.« Zwar würden Gericht und Staatsanwaltschaft stets betonen, es handele sich um ein ganz normales Strafverfahren. Der Öffentlichkeit werde aber das Bild eines »Terrorverfahrens« vermittelt.
5)Anmerkung: Für uns sind vermeintliche Ex-Mitglieder und ehemalige Gefangene aus der RAF keine Terroristen. Das Interview erschien im LTO (Legal Tribune Online)
Verteidiger der mutmaßlichen Ex-RAF-Terroristin im Interview „Klettes Präsenz an keinem der Tatorte bewiesen“
Interview von Hasso Suliak vom 18.07.2025
Seite März steht die mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette vor Gericht. Jetzt hat das LG Verden angedeutet, dass die 66-Jährige nicht wegen versuchten Mordes verurteilt wird. Ihr Anwalt Lukas Theune spricht von einem „Teilerfolg“.
LTO: Herr Theune, Sie vertreten mit zwei weiteren Kolleg:innnen die mutmaßlich ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette. Ihr und ihren angeblichen Mitstreitern, den gesuchten Ernst-Volker Staub und Burkard Garweg, wird vorgeworfen , 13 Raubüberfälle, aber auch einen versuchten Mord an zwei Geldboten 2015 im niedersächsischen Stuhr begangen zu haben. Bei den Taten sollen sie insgesamt 2,7 Millionen Euro erbeutet haben. Den Vorwurf des versuchten Mordes hat das Landgericht Verden jetzt fallengelassen.
Dr. Lukas Theune: Ja, das ist richtig. Die Schwurgerichtskammer hat einen rechtlichen Hinweis gegeben, dass die Person, die seinerzeit Schüsse auf einen Geldtransporter abgegeben hat und die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass es sich bei einer Mittäterin um Frau Klette handelt, freiwillig und damit strafbefreiend von einem Mordversuch zurückgetreten ist. Damit hat sich der schwerste Anklagevorwurf erledigt. Wir verbuchen das auch als einen Erfolg der Verteidigung. Allerdings wird es jetzt darum gehen, auch den unterstellten Tötungsvorsatz zu widerlegen.
Auch wenn dieser im Ergebnis wegen des strafbefreienden Rücktritts keine Rolle spielt?
Es bleibt im Hinblick auf andere Tatvorwürfe zumindest im Rahmen der Strafzumessung relevant, ob man Frau Klette einen Tötungs- beziehungsweise Mordversuch attestieren kann. In Betracht kommt ja aus Sicht des Gerichts etwa ein versuchter schwerer Raub, bei dem „andere Personen“, hier die Geldboten, nach § 250 Abs. 2 Nr. 3b Strafgesetzbuch (StGB) „in die Gefahr des Todes “ gebracht wurden. Das Gericht wird weiter aufklären müssen, wie gefährlich es für die Fahrer des Geldtransporters wirklich gewesen ist.
Sie sagten, die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass Frau Klette dabei war, als die Schüsse auf den Geldtransporter abgegeben wurden. Unabhängig von der rechtlichen Einordnung im Einzelnen: Bewiesen ist das Ihrer Meinung nicht?
Nein, die Präsenz von Frau Klette ist an keinem der Tatorte nachgewiesen. Kein Zeuge hat sie identifiziert, es gibt allenfalls alte und komplexe DNA-Mischspuren in Fahrzeugen, die allerdings nicht zwingend an den betreffenden Tagen des Überfalls in das Fahrzeug gelangt sein müssen.
„Suggestivwirkung öffentlicher Fahndung“
Frau Klette wird unter anderem vorgeworfen, 2016 bei einem Überfall in Cremlingen auf einen Geldtransporter zusammen mit Garweg und Staub rund 1.300.000 Euro erbeutet zu haben. Zeugen haben zwei Männer und eine Frau beobachtet.
Auch das ist nicht erwiesen. Die Aussagen zeigen vielmehr, welche Suggestivwirkung eine öffentliche Fahndung haben kann. Auf etlichen Plakaten in der Region hingen zum Zeitpunkt der Tat Plakate von Staub, Garweg und Klette. Vor diesem Hintergrund kann man dann schnell mal zur Überzeugung gelangen, dass die Personen, die man gesehen hat, die ohnehin Gesuchten sind. Zutreffen muss dieser Eindruck allerdings nicht.
Im konkreten Fall haben sich die Zeugen mit der Polizei zusammengesetzt und sind dann schnell zur Auffassung gelangt, dass es sich bei den Tätern unter anderem um meine Mandantin gehandelt haben muss. Eine Frau, die als Zeugin in der Hauptverhandlung geladen war, berichtete, wie die Polizei ihr fast schon einredete, dass sie doch die gesuchten „Terrorristen“ gesehen haben müsse. Diese Umstände wird das Gericht nun präzise aufklären müssen.
Aussagen zu einer möglichen Tatbeteiligung an den angeklagten Fällen sind von Frau Klette weiter nicht zu erwarten? Immerhin wurden ja auch Waffen in ihrer Berliner Wohnung gefunden, die eindeutig den Überfällen zugeordnet werden konnten.
Nein, Frau Klette schweigt zu den Vorwürfen der Anklage. Sie hat nur am Anfang des Prozesses eine politische Erklärung abgegeben.
„Das ist kein normaler Strafprozess“
Apropos „politisch“: Die Verteidigung, aber auch ihre Mandantin haben von Anfang an den Prozess als einen politischen Prozess bezeichnet. Sehen sie das immer noch so oder ist es inzwischen ein ganz „normaler“ Strafprozess?
Nein, das ist kein normaler Strafprozess, bei dem es darum geht, ein paar Raubstraften aufzuklären und gegebenenfalls zu ahnden. Vielmehr wird ein riesiger Aufwand betrieben, der in keinem Verhältnis zu den angeklagten Straftaten steht.
Geld spielt da überhaupt keine Rolle: So wurde für dreieinhalb Millionen Euro ein völlig überdimensionierter neuer Gerichtssaal geschaffen. Und Aktenberge, wie in diesem Verfahren, habe ich bisher noch nie gesehen. Daraus geht hervor, dass Hunderte Polizisten mit den Ermittlungen befasst waren und eine regelrechte „Schlacht“ der Sachverständigen stattgefunden hat.
Und in Berlin wurde die Wohnung meiner Mandantin minutiös auseinandergebaut, sogar Fußleisten wurden abgetragen, um dann alles so authentisch wie möglich in Hannover im LKA wieder aufzubauen. Kurzum: Ein absurdes und teures Spektakel, das sich nur mit dem vermuteten politischen Hintergrund unserer Mandantin erklären lässt. Insofern ist es ein politischer Prozess.
Stoßen Staub und Garweg eines Tages dazu?
Der überdimensionierte Gerichtssaal in einer ehemaligen Reithalle wird ja damit erklärt, dass vielleicht ja eines Tages die gesuchten Komplizen Staub und Garweg „dazustoßen“ könnten.
Ja, so argumentiert die Staatsanwaltschaft tatsächlich. Aber auch das ist doch hanebüchen und lässt daran zweifeln, ob man die Vorgaben der Strafprozessordnung überhaupt hinreichend kennt. Sollen die sich dann einfach dazusetzen? In ein laufendes Verfahren? Oder wird die Beweisaufnahme dann komplett wiederholt? Das ist alles sehr unausgegoren.
Gibt es denn Anhaltspunkte dafür, dass Staub und Garweg bald gefasst werden?
Als Verteidigung bekommen wir keine Auskunft zu der Zielfahndung. Aber die Staatsanwaltschaft gibt sich da optimistisch.
Frau Klette sitzt in der Justizvollzugsanstalt Vechta in Haft. Die Verteidigung, aber auch sie selbst hat von Anfang an die erschwerten Haftbedingungen gerügt. Sie werde fast den ganzen Tag videoüberwacht, genehmigte Bücher und Zeitungen würden nicht zugestellt. Nicht mal einen Kugelschreiber gebe man ihr. Wird ihre Mandantin weiterhin anders als andere Gefangenen behandelt?
Ja, wir streiten uns mit der Justizvollzugsanstalt tatsächlich über jede Kleinigkeit. Andere dürfen täglich in den Sportraum, sie nicht. Sogar das Kohle-Durchschlagspapier für ihre Schreibmaschine hat man ihr verwehrt. Und wie ja auch berichtet wurde, dürfen bestimmte Personen sie nicht besuchen.
Eine Frau etwa darf nicht mehr kommen, weil beim letzten Besuch meine Mandantin von ihr aus Neugier gefragt wurde, was sie denn sehe, wenn sie aus dem vergitterten Zellenfenster schaut. „Bäume, Himmel, und so weiter“ lautete die Antwort, die der Bundesanwaltschaft schon reichte, um zu unterstellen, dass ein Fluchtversuch in Planung sei.
„Bezweifle weitere Anklage der Bundesanwaltschaft“
Neben der Anklage vor dem Landgericht Verden wartet auf ihre Mandantin möglicherweise noch ein weiteres Verfahren, in dem es um politisch motivierte Anschläge geht, bei denen Klette dabei gewesen sein soll. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr versuchten Mord in zwei Fällen sowie Mittäterschaft bei Sprengstoffexplosionen vor, begangen von der RAF in der Zeit von Februar 1990 bis März 1993. Wann rechnen Sie hier mit einer Anklageschrift?
Ich habe meine Zweifel, ob es diese jemals geben wird. Nach meinem Eindruck ist die Beweislage da ebenfalls äußerst dünn. Aber warten wir mal ab, was die Bundesanwaltschaft daraus macht.
Herzlichen Dank für das Gespräch.
Dr. Lukas Theune ist Fachanwalt für Strafrecht in Berlin. Zugleich ist er Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins. Im Team mit Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff und Rechtsanwältin Undine Weyers vertritt er im Strafverfahren vor dem LG Verden die am 26. Februar 2024 festgenommene Daniela Klette.