Berliner Neonazi muss mehr als zweieinhalb Jahre ins Gefängnis

Der Hitlergruß? Angeblich nur ein »plumper Flirt-Versuch«. Der Messerangriff? Angeblich nur eine »fuchtelnde Bewegung« zur Abschreckung. Das Amtsgericht Berlin glaubte der Verteidigung nicht – und sprach Maurice P. schuldig.

Er zeigte den Hitlergruß, verletzte einen Jamaikaner mit einem Messer am Hals und soll Gäste einer linken Szenekneipe attackiert haben: Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den Neonazi Maurice P. an diesem Mittwoch unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre gefordert.

Die Richterinnen sehen es als erwiesen an, dass Maurice P., 29 Jahre alt, zusammen mit unbekannten Mittätern im September 2018 in Berlin-Neukölln Gäste einer linken Szenekneipe mit Stühlen angegriffen hat. Der Angriff sei unvermittelt und »ganz offensichtlich verabredet« erfolgt, stellt die Vorsitzende Richterin Franziska Bauersfeld fest.

Der Verteidiger von Maurice P., Wolfram Nahrath, hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte will an jenem Abend zum gemeinsamen Trinken in der Wohnung eines Freundes gewesen sein. Maurice P. sei zur Tatzeit nicht einmal in der Nähe der Kneipe gewesen, sagte Nahrath. Das Gericht hält jedoch weder die Angabe des Angeklagten noch die Aussage jenes Freundes als Zeuge im Prozess für glaubhaft. Ein Opfer des Angriffs hatte ausgesagt, Maurice P. während des Angriffs erkannt zu haben. Das Gericht hat keinen Zweifel daran. »Sie haben ein markantes Gesicht«, sagt die Richterin zum Angeklagten.

Das Gericht glaubt Maurice P. auch nicht, dass er im März 2020 ein T-Shirt der verbotenen Neonazi-Organisation »Combat 18« nicht öffentlich sichtbar, sondern nur verdeckt unter einer geschlossenen Jacke getragen hat. Dass er zudem von dem »Combat 18«-Verbot nichts gewusst haben will, »halten wir für eine Schutzbehauptung«, so Richterin Bauersfeld. Die Auswertung seines Handys habe ergeben, dass er sich mehrfach mit »Combat 18« beschäftigt habe. »Ihnen war ganz klar, worum es sich dabei handelt.« Seine Gesinnung trug Maurice P. an jenem Abend nach Überzeugung des Gerichts zusätzlich mit einem Anstecker mit der Aufschrift »Adolf Hitler« samt Hakenkreuz zur Schau.

»Sein ganzes Leben hat sich verändert«

Dass er am 4. Juli 2021 gegen drei oder vier Uhr in der Früh in der Öffentlichkeit den Hitlergruß zeigte, hat Maurice P. zugegeben. Nach Darstellung seines Verteidigers soll es sich dabei »um einen mehr oder weniger plumpen Flirt-Versuch« gehandelt haben. Eine Flirt-Situation konnte das Gericht in den Schilderungen der Zeuginnen indes nicht erkennen. Auch eine »typische angeberische Kurzschlussreaktion«, von der Anwalt Nahrath sprach, sahen die Richterinnen nicht.

Am selben Tag, einige Stunden später, griff Maurice P. einen Jamaikaner mit einem Cuttermesser an. Er verletzte den Mann am Hals und verfehlte nur knapp dessen Halsschlagader. Das Opfer hatte vor Gericht von den psychischen Folgen der Tat berichtet. Der 37-Jährige sprach von Albträumen, Ängsten und einer tiefen Verunsicherung, unter denen er seither leide. »Sein ganzes Leben hat sich verändert«, betonte die Vorsitzende Richterin.

Der Jamaikaner und der Neonazi waren gegen 6 Uhr nahe einer Diskothek aufeinandergetroffen. Der Jamaikaner saß vor einem Café, Maurice P. setzte sich zu ihm. Fast drei Stunden lang habe der Angeklagte auf ihn eingeredet, erinnerte sich das Opfer. Maurice P. habe sich rassistisch geäußert, von Hitler geschwärmt und aus seiner Gesinnung keinen Hehl gemacht. Er habe sich auf das Gespräch eingelassen, so der Jamaikner, und versucht, Kontra zu geben. Irgendwann sei das Gespräch entgleist. Es kam zu einer Schlägerei, bei der Maurice P. nach Ansicht des Gerichts körperlich deutlich unterlegen war. Der Angeklagte habe sich zunächst einige Meter entfernt, sich dann aber bewusst dazu entschieden, den Mann mit einem Messer zu verletzen.

Die Version der Verteidigung überzeugt nicht

Die Richterin betont, dass Maurice P. die Klinge des Cuttermessers, das er in seiner Tasche hatte, bewusst herausgeschoben haben muss, um es als Waffe einzusetzen – zu einem Zeitpunkt, als der Kampf längst beendet gewesen sei.

»Sie sind ohne Not zurückgegangen«, sagt sie zu Maurice P. Der Angeklagte habe sich entschieden, auf die Demütigung zu reagieren und den Zeugen zu verletzen. Der Angriff sei »gezielt und beabsichtigt« erfolgt. Eine Notwehrsituation habe nicht vorgelegen.

»Es war ein Glück, dass es nicht zu viel schlimmeren Verletzungen gekommen ist«, stellt das Gericht fest. Nur durch eine reflexhafte Abwehrbewegung habe der Jamaikaner verhindern können, dass er schwerere Verletzungen davontrug.

Verteidiger Nahrath hatte auch in diesem Anklagepunkt Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Von einer rassistisch motivierten Gewalttat könne keine Rede sein, sagte er. Maurice P. habe den Jamaikaner mit dem Messer »in keiner Weise verletzen, nur abschrecken« wollen. So wie Nahrath es darstellt, habe Maurice P. mit dem Messer lediglich »herumgefuchtelt« und das Opfer »in die fuchtelnde Bewegung« hineingegriffen. Dabei soll der Mann sich dann offenbar am Hals verletzt haben. Die Ausführungen der Verteidigung überzeugten das Gericht nicht, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

Von Wiebke Ramm 25.01.2023, 21.32 Uhr

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berliner-neonazi-muss-mehr-als-zweieinhalb-jahre-ins-gefaengnis-a-32b2e8a0-7763-4638-86fd-4509a6a5e362

[ Maurice P. meint Maurice Pollei ]

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passiert am 25.01.2023