Festnahme und Durchsuchungen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung u.a.

Festnahme und Durchsuchungen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung u.a.

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (5. November 2020) auf Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 4. November 2020

die deutsche Staatsangehörige L.

durch Beamte des Landeskriminalamtes Sachsen in Leipzig festnehmen lassen. In Leipzig wurden zudem die Wohnungen der Festgenommenen sowie zweier weiterer mutmaßlicher Mitglieder der linksextremistischen kriminellen Vereinigung auf Grundlage von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs durchsucht.

Die polizeilichen Ermittlungen werden durch die Soko LinX des Landeskriminalamtes Sachsen geführt.

L. ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben (§ 129 Abs. 1 StGB). Zudem besteht gegen sie der dringende Tatverdacht der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 StGB), des besonders schweren Landfriedensbruchs (§ 125 Abs. 1 Nr. 1, § 125a Satz 2 Nr. 2 StGB), des räuberischen Diebstahls (§ 252 StGB), des Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB), der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) sowie der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB). Gegen die beiden anderen von den Maßnahmen betroffenen Beschuldigten besteht unter anderem der Verdacht der Mitgliedschaft in dieser kriminellen Vereinigung.

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

L. schloss sich spätestens im September 2019 einer linksextremistischen Vereinigung in Leipzig an. Ausschlaggebend für die spätestens im Januar 2019 erfolgte Gründung dieser Vereinigung war die von allen Mitgliedern geteilte militante linksextremistische Ideologie, die eine Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie des staatlichen Gewaltmonopols beinhaltet. Vor diesem Hintergrund führte die Vereinigung Angriffe gegen Personen durch, die aus Sicht der Vereinigung der „rechten Szene“ angehören.

Seit dem Anbeginn ihrer Mitgliedschaft nahm L. eine herausgehobene Stellung innerhalb der Vereinigung ein. Unter anderem übernahm sie bei Anschlägen das Kommando, bereitete deren Ausführung vor und stellte ihr Kraftfahrzeug als Fluchtmittel zur Verfügung. Im Einzelnen:

1. Am 19. Oktober 2019 verübte L. mit weiteren Tatbeteiligten, insgesamt 10 bis 15 Personen, einen Anschlag auf den Inhaber sowie die Besucher einer Gaststätte in Eisenach. Diese wurde als Ziel ausgewählt, da es sich um einen mutmaßlichen Treffpunkt der „rechten Szene“ handelte. Die Beschuldigte drang mit einem Teil der anderen Mittäter in die Räumlichkeiten ein. Anschließend griffen sie ihre Opfer unter anderem mit Schlagstöcken, Reizstoffsprühgeräten und Faustschlägen an und fügten ihnen hierdurch erhebliche Verletzungen zu. Zudem zerstörten sie mehrere Fensterscheiben und Teile des Inventars.

2. Auf den Betreiber der vorgenannten Gaststätte plante die Beschuldigte mit anderen Vereinigungsmitgliedern einen weiteren Anschlag, der am 14. Dezember 2019 umgesetzt werden und bei dem unter anderem Hämmer als Tatmittel zum Einsatz kommen sollten. Zu diesem Zweck entwendete die Beschuldigte am Tag vor dem geplanten Anschlag zwei Hämmer in einem Leipziger Baumarkt. Allerdings wurde sie dabei von einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ertappt und angesprochen. L. versuchte ihm zu entkommen, versetzte ihm zu diesem Zweck einen Stoß in den Bauch und riss sich los. Kurze Zeit später konnte sie aber gestellt werden.

3. Trotz dieses Rückschlages setzten die Beschuldigte und die weiteren Tatgenossen ihr Vorhaben um, bei dem L. das Kommando führte. Sie observierten die Gaststätte und folgten dem Opfer in die nähere Umgebung seiner Wohnung. Dort setzte L. ein Reizstoffsprühgerät gegen das Opfer ein, während die anderen Mittäter mit Schlagstöcken, einem Hammer, einem Radschlüssel und Stangen auf den Geschädigten einschlugen. Als die Beschuldigten auf die Begleiter des Opfers aufmerksam wurden, wurden auch diese Ziel des Angriffs. Nachdem sich die Geschädigten in ihr Kraftfahrzeug geflüchtet hatten, attackierten die Beschuldigten dieses mit ihren mitgeführten Schlagwerkzeugen. Durch zertrümmerte Scheiben versprühten sie Reizstoff in das Fahrzeuginnere und schlugen wiederum mit Fäusten und der mitgeführten Bewaffnung auf die Geschädigten ein, wodurch diese erheblich verletzt wurden. Nachdem sich die Geschädigten dem Angriff entziehen konnten, flüchteten die Beschuldigten mit dem Fahrzeug von L. An diesem hatte die Beschuldigte Kennzeichen angebracht, die sie zuvor im November 2019 entwendet hatte.

4. Schließlich spähte L. im Juni 2020 zur Vorbereitung eines Anschlags die Wohnanschrift einer Zielperson in Leipzig aus. Deren Personalien waren zuvor in der linksextremistischen Szene öffentlich bekannt gemacht worden. Zur Durchführung des Angriffs zog die Vereinigung auch Personen aus Berlin heran. Allerdings konnte der Anschlag bedingt durch polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahmen nicht wie geplant durchgeführt werden.

L. wird heute (6. November 2020) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung-vom-06-11-2020.html

passiert am 06.11.20