Keine Zwangsräumung in Lichtenberg – Bericht über eine solidarische Prozessbegleitung einer Mieterin

Solidarische Nachbarschaft Der Kampf gegen eine Zwangsräumung beginnt mit einer verlorenen Eigenbedarfskündigung. Deshalb haben am 28.April bereits am Vormittag mehr als 50 Nachbar*innen und Unterstützer*innen eine Mieterin solidarisch begleitet.

Der Rödeliusplatz in Berlin-Lichtenberg ist eingentlich ein ruhiger schattiger Ort. In einem der über 100 Jahre alten Gebäude befindet sich das Amtsgericht des Bezirks. Dort war schon heute vormtitag um 9 Uhr eine Kundgebung unter dem Motto „Keine Zwangsräumung in Lichtenberg!“ angemeldet. Nachbar*innen und Unterstützer*innen begleiteten dort eine Mieterin, der vom Hauseigentümer wegen Eigenbedarf gekündigt wurde. Vorher war diese Mieterin schon als kritisch bekannt und daher bestand der Verdacht, dass hier einer unbequemen Hausbewohnerin gekündigt werden sollte. Dieser Verdacht konnte bei der heutigen fast 90minütigen Verhandlung nicht ausgeräumt werden. Der Vermieter kündigte wegen Eigenbedarf, weil seine Tochter die Wohnung angeblich braucht. Die Studentin hat heute in der Verhandlung auch das Bild einer Frau vermittelt, die trotz intensiver Wohnungssuche und Wohnberechtigungsschein nichts findet und daher gezwungen ist, mit ihren Mann in einem Zimmer der Dreiraumwohnung ihres Vaters, eines Hausmeisters, zu wohnen.

Wessen Eigenbedarf zählt?

Tatsächlich aber blieben nach ihrer Darstellung viele Fragen offen. Das fing schon damit an, dass der Vater nicht Hausmeister sondern Besitzer zahlreicher Häuser in Berlin ist. Das Gebäude in der Nöldnerstraße, in das sie einziehen will, gehört dazu. Zudem wohnt just in der Wohnung eben die kritische Mieterin, der jetzt wegen Eigenbedarf gekündigt wurde. Angeblich wusste die Tochter nicht, wo ihr Vater weitere Häuser besitzt und ob ob dort vielleicht auch eine Wohnung frei sein könnte, in die sie ziehen könnte. Zudem hat sie die Wohnung, die sie beziehen will, nicht gesehen, nur eine Wohnung im Haus, die ähnlich geschnitten sein soll, was aber Rechtsanwältin Franziska Dams, die die Mieterin vertritt, mit Gründen bestreitet. Auch die Höhe der Miete und die Heizungungsart haben die Tochter des Eigentümers nicht interessiert.. Dafür war sie sich ganz sicher, dass die Mieterin, die jetzt in der Wohnung wohnt, das Haus zerstört, u.a. durch gegen den Eigentümer gerichtete Parolen im Flur. Wieso ist sie sich so sicher, dass dafür die Wohnungsmieterin verantwortlich ist? Im Laufe der Befragung wurde bekannt, dass die Frau neben der elterlichen Wohnung noch ein Zimmer in einer Wohnung in Kreuzberg nutzen kann, die ebenfalls ihren Vater gehört. Die jetzige Mieterin hingegen, stünde, wenn der Klage stattgegeben würde, auf der Straße. Noch ist kein Urteil gefallen. Rechtsanwältin Franziska Dams hat 2 Wochen Zeit für eine Stellungnahme beantragt, in der sie die Widersprüche der Angaben der Tochter des Eigentümers herausstellen will. Aber schon der heutige Prozesstag war ein schönes Beispiel für die oft zitierte neue Solidarität in den Städten. Das fing damit an, dass die Mieterin an die Öffentlichkeit trat, was für viele schon ein Problem ist, weil sie sich vor Stigmatisierung oder auch vor weiterer Repression durch die Eigentümerseite fürchten. Dann waren da die ca. 50 Menschen, die schon zu früher Stunde den Prozess solidarich begleiteten. Wichtig war auch, dass hier der deutlich wurde, der Kampf gegen Zwangsräumungen ist meist schwerer zu gewinnen, wenn die Mieter*innen ihn erst beginnen, wen sich die Gerichsvollzieherin ankündigt. Daher wurde hier völlig berechtig schon beim Prozess mit dieser Parole „Keine Zwangsräumung in Lichtenberg“ mobilisert. Denn, mit einer verlorenen Eigenbedarfsklage wird eine Zwangsräumung eingeleitet, wenn die Mieterin dann nicht auszieht. Das haben auch viele der Unterstützer*innen so gesehen. Der große Gerichtssaal war fast bis zum letzten Platz gefüllt und immer wieder konnte man dort die Kundgebung hören, die auch während der Verhandlung vor dem Gericht fortgesetzt wurde. Dort infomierten solidarische Nachbar*innen über die Gründe der Aktion und motivierten andere Mieter*innen bei Problemen mit Eigentümer*innen, Bossen oder Jobcenter-Beamt*innen sich ebenfalls solidarische Unterstützung zu holen. Egal, wie das Urteil ausfällt, der erste Prozesstag machte deutlich, dass in der Wohnung eine Mieterin wohnt, die Eigenbedarf hat und diesen auch weiter anmelden wird.

Peter Nowak

passiert am 28.04.2022