Berufung teilweise erfolgreich – Urteil gegen Thunfisch

Am 22. März beendete das Landgericht Berlin die Berufungsverhandlung gegen Thunfisch mit den Plädoyers und der Urteilsverkündung.

Der Prozess wäre fast geplatzt, weil ein Schöffe Corona hatte und sich immer noch krank fühlte. Mit drei Stunden Verspätung ging es los, nachdem ihm ein negativer Schnelltest ausgepresst wurde. Einziger Zeuge heute war Tatbeobachter Marvin Peetz (33). Er will von der Frankfurter Allee an immer bei der aggressiven Menge gewesen sein, die ständig Steine und Flaschen warf. Die Angeklagte habe Steine aus dem Gleisbett der Tram an der Warschauer auf die Straße geworfen, damit sich andere bedienen.

Danach verlas der Vorsitzende Richter einige Aktenvermerke, warum die Kammer fünf Jahre das Verfahren nicht bearbeiten konnte. Überlastung wegen dringender Haftsachen.

Die Beweisaufnahme wurde beendet und es folgte das Plädoyer des Staatsanwalts: Die Angeklagte sei mit ihrem Begleiter angereist, um sich an den Ausschreitungen zu beteiligen, wie viele andere aus dem gesamten Bundesgebiet. Sie war immer in der Nähe ihres ebenfalls festgenommenen Begleiters. Die Körperverlezung des Beamten Acosta sei nicht bewiesen. Aber ein schwerer Fall des Landfriedensbruchs sei erfüllt. Zum Schutz der Polizei, aus generalpräventiven Gründen, wegen der hohen kriminellen Energie, blabla, der Staat müsse durchgreifen, fordert er 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Die Verteidigerin sieht nur einen einfachen Fall des Landfriedensbruchs und beantragt Geldstrafe. Die Generalprävention scheine eher zweifelhaft, wenn die Justiz sich nach mehr als fünf Jahren noch nicht zu einem Urteil in der Lage gesehen hätte.

Das Urteil wird mit fast einer Stunde ungewöhnlich lange begründet, allerdings vor leeren Publikumsbänken. Kein Mensch wollte dem Gericht eine Bühne für seine Darstellung bieten, die Angeklagte war auch abwesend. Urteil: wegen Landfriedensbruch 90 Tagessätze Geldstrafe, davon 60 durch die lange Verfahrensdauer schon vollstreckt. Anscheinend soll die Angeklagte auch für die U-haft entschädigt werden weil diese eigentlich nicht gerechtfertigt war. Aus juristischer Sicht war diese Berufung also erfolgreich, ob die Art der Verfahrensbegleitung einen politischen Gewinn bezüglich des Umgangs mit Repression erbracht hat, mögen mehr Menschen kommentieren.

Archiv Berichte des
1. https://kontrapolis.info/6291/
2. https://kontrapolis.info/6444/
und 3. https://kontrapolis.info/6502/
Prozesstages

Thunfischs Soligruppe (Rigaer94 und Andere) + Thunfisch

passiert am 22.03.2022