„Datenschlamperei“ bei der Polizei

Die „polizeiliche Datenschlamperei“ im Problembundesland Hessen ist größer als angenommen.

“Innenminister Beuth hat nach den rechtsextremen Vorfällen bei der hessischen Polizei eine neue Fehlerkultur bei den Sicherheitskräften angemahnt. Mehr Offenheit nach innen und außen soll dabei ein entscheidendes Kriterium sein. (…)
Das derzeitige Leitbild der hessischen Polizei sei zwanzig Jahre alt. Themen wie der Datenschutz oder die Diversität seien dabei noch wenig berücksichtigt worden. Das neue Leitbild solle ein ‚moralischer Kompass‘ sein, erklärte Paschek. ‚Das darf dann aber nicht gleich wieder in der Schubladen verschwinden, sondern muss nachhaltig in der Organisation verankert werden.’“ (Frankfurter Rundschau, 02.11.21)

Ich vermisse bei den Ankündigungen von Innenminister Peter Beuth abermals die Aufarbeitung datenschutzrechtlicher Verfehlungen in der hessischen Polizei. Der hessische Innenminister hat in der Frankfurter Rundschau vom 8. Mai diesbezüglich eine Ankündigung gemacht: “(…) Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) kündigte an, unbefugte Abfragen von Polizeicomputern zu erschweren. (…) In dringenden Fällen bleibe eine telefonische Auskunft möglich, solle aber durch die Vergabe eines Kennworts oder durch einen ‚legitimierten Rückruf‘ abgesichert werden. (…)“
Durch die Bürgerrechtsgruppe “dieDatenschützer Rhein-Main“ wurde nun bekannt, dass in der Vergangenheit auch kommerzielle Sicherheitsfirmen und Detekteien von der “Auskunftsfreude“ hessischer Polizeidienststellen profitierten; die Übermittlung personenbezogener Daten (z. B. “POLAS-Daten“) an nicht-öffentliche Stellen war lange Zeit gängige Praxis und erfolgte zum Teil rein telefonisch (Rechtsgrundlage?). Eine Protokollierung/ Dokumentation dieser Datenübermittlungen an nicht-öffentliche Stellen ist für die hessische Polizei rechtlich nicht bindend, so dass hierbei folgender Schluss nahe liegt: Eine Information der von den polizeilichen Datenübermittlungen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern durch die hessische Polizei hat i. d. R. nicht stattgefunden: Was polizeilich nicht protokolliert/ dokumentiert wurde, existiert auch nicht.

Die Betroffenen wissen somit in den allermeisten Fällen nicht, das es a) eine polizeiliche Datenübermittlung an eine nicht-öffentliche Stelle gegeben hat und b) wohin (Unternehmen) ihre Adressdaten (zum Personennamen) von der Polizei übermittelt wurden! Eine ähnliche polizeiliche Datenschlamperei ist auch aus Berlin bekannt.

Zusatzinformationen:

Datenlieferant Kasseler Polizei (gei-ge.de, 26.09.21)

https://gei-ge.de/node/1632603600153573/

Hessische Polizei & Datenschutz (gei-ge.de, 09.05.21)

https://gei-ge.de/node/1620532800148212/

“Der Fall ist noch nicht erledigt“ (taz Berlin, 11.04.19)

https://taz.de/Datenschuetzer-ueber-Drohbriefe-an-Linke/!5584671/

Übermittelt das Polizeipräsidium Nordhessen personenbezogene Daten an den privaten Sicherheitsdienst der Universität Kassel? Eine Anfrage an den hessischen Datenschutzbeauftragten (ddrm.de, 10.09.21)

https://ddrm.de/uebermittelt-das-polizeipraesidium-nordhessen-personenbezogene-daten-an-den-privaten-sicherheitsdienst-der-universitaet-kassel-eine-anfrage-an-den-hessischen-datenschuztzbeauftragten/