Eilantrag erfolgreich: Land Berlin muss Auskunft zu Vonovia-Deal geben
Monatelang hat sich die SPD-geführte Finanzwerwaltung in Berlin gegen Transparenz gewehrt, jetzt muss sie Details zum umstrittenen Milliarden-Deal mit den Wohnungsunternehmen Vonovia und Deutsche Wohnen offenbaren. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht nach unserem Eilantrag beschlossen.
Nicht nur die Opposition, auch die Koalitionspartnerinnen der SPD in Berlin sind wütend: Der regierende Bürgermeister Michael Müller und der SPD-Finanzsenator Michael Kollatz haben vor einigen Monaten im Alleingang entschieden, dass das Land Berlin für mehrere Milliarden Euro bis zu 20.000 Wohnungen von den umstrittenen Konzernen Vonovia und Deutsche Wohnen kauft.
Wie viel das kostet, wo die Wohnungen überhaupt liegen und ob der Preis überteuert ist, wissen weder die mitregierenden Grünen und Linken noch das Abgeordnetenhaus oder gar die Öffentlichkeit. Das muss sich jetzt ändern: Das Verwaltungsgericht Berlin hat nach unserem Eilantrag auf Basis des Landespressegesetzes gestern entschieden, dass das Land Berlin uns Auskünfte zum geplanten Vonovia-Deal erteilen muss.
Danach muss die Finanverwaltung beantworten, wo die Wohnungen liegen, um was für Wohnungen es sich handelt, welcher Preis dafür vereinbart und welche weiteren Leistungen das Land Berlin erbringen muss. Dass die Finanzverwaltung unsere Presseanfrage dazu ablehnte, war rechtswidrig.
Intransparenter Alleingang der SPD
Diese Antworten müssen jetzt besonders schnell erfolgen. Denn zum einen schreitet der geplante Deal trotz Intransparenz immer weiter voran, die landeseigenen Wohnungsunternehmen stimmten ihm bereits zu. Zum anderen sind Details des Deals auch im Wahlkampf mitentscheidend. Viele Wähler*innen wohnen in Wohnungen, die jetzt verkauft werden, wissen aber davon nichts. Außerdem steht die Frage im Raum, ob die SPD wegen des Wahlkampfs Milliarden Euro Steuergeld zu viel ausgibt.
Wir machen daher Druck bei der Berliner Finanzverwaltung, damit sie die Auskünfte nicht weiter verzögert. Theoretisch könnte sie auch noch vor das Oberverwaltungsgericht ziehen, hätte damit aber wenig Aussicht auf Erfolg.
Unserem Eilantrag auf Herausgabe der gesamten Vereinbarungen zwischen dem Land Berlin und dem Wohnungskonzern gab das Berliner Verwaltungsgericht nicht statt. Damit scheint es in den meisten Fällen unmöglich zu sein, per Informationsfreiheitsgesetz im Eilverfahren Informationen zu befreien – mit Presseanfragen ist dies jedoch gerade im Wahlkampf gut möglich, Auskünfte auf Fragen zu erhalten.
passiert am 15.09.2021