Gestreikt und plötzlich arbeitslos

Ein Beschäftigter der Humboldt-Uni wird nach einer Streikaktion nicht wieder eingestellt. Vor Gericht scheiterte er – und will nun in Berufung gehen.

BERLIN taz | Im Sommer 2018 bewegte der Streik der Studentischen Beschäftigten die Berliner Hochschulen. Die Nachwirkungen bewegen noch immer das Berliner Arbeitsgericht. Es wies die Klage eines IT-Beschäftigten an der Berliner Humboldt-Universität (HU) ab. Der ehemalige Personalrat und Gewerkschafter Moritz W., der seinen vollständigen Namen nicht veröffentlichen will, klagte gegen die Hochschule, weil die mit Verweis auf seine Streikaktivitäten eine erneute Anstellung im IT-Bereich verweigerte.
Der Hintergrund: W. hatte 2018 mit Sprühkreide einen Streikaufruf an der Fassade der Juristischen Fakultät der HU angebracht. Ein Jurastudent hatte die Aktion fotografiert und die Polizei gerufen. Eine Anklage wegen Beschädigung eines denkmalgeschützten Gebäudes wurde unter Auflagen eingestellt. W. musste Sozialstunden leisten und für die Reinigung des Mauerstücks 700 Euro bezahlen.
Ein Vertreter der HU-Verwaltung begründete gegenüber dem Gericht die Ablehnung einer erneuten Beschäftigung mit der Befürchtung, der Gewerkschafter könnte eine ähnliche Aktion wieder starten. Unterstützung bekam der Kläger von der Dienstleitungsgewerkschaft Verdi. Die zuständige Gewerkschaftssekretärin Jana Seppelt, die den Prozess beobachtete, erklärte gegenüber der taz, dass die Verwendung von Sprühkreide häufiger Teil von Streikaktivitäten ist und es deshalb keine Repressalien gegen Beschäftige geben dürfe.

Streiken soll nicht den Job kosten
Mit Unterstützung von Verdi will W. nach seiner Niederlage in der ersten Instanz weiter klagen. Dabei wird er von verschiedenen Ge­werk­schaf­te­r*in­nen unterstützt, die im Solikomitee Mo bleibt zusammenarbeiten. Beim Prozesstermin wollten nicht nur Mitglieder der beiden DGB-Gewerkschaften Verdi und der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), sondern auch Angehörige der Basisgewerkschaft Freie Arbeiter Union (FAU) ihre Solidarität zeigen.
Wegen der coronabedingten Beschränkungen hatten nicht alle Interessierten Zugang zum Gerichtssaal erhalten. Mehrere der Anwesenden sehen sich wegen ihrer gewerkschaftlichen Haltung selber mit Abmahnungen bedroht. Sie wollen sich auch weiterhin mit Moritz W. solidarisieren und fordern seine Wiedereinstellung. „Es kann nicht sein, dass eine Streikaktion dazu führt, dass man keinen Job mehr bekommt. Das führt zu Einschüchterung“, sagte ein Verdi-Mitglied, das den Prozess besuchte und auch an der HU arbeitet.

von Peter Nowak

https://taz.de/Arbeitskampf-an-der-Humboldt-Uni/!5790433/

passiert am 30.07.2021