Geplantes Sicherheitsdienstleistungsgesetz

Könnt Ihr Euch vorstellen künftig von Security-Mitarbeitern zur Herausgabe des Personalausweises aufgefordert zu werden? Solche “Minimalbefugnisse“ (BDSW) fordert der Branchen- und Lobbyverband, Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) e. V., mit dem neuen Sicherheitsdienstleistungsgesetz ein. In dieser angestrebten Gesetzesnorm sollen private Sicherheitsdienstleister, welche im öffentlichen (kommunalen) Auftrag (“public private security“) stehen, ermächtigt werden – im öffentlichen Raum – Identitätsfeststellungen vorzunehmen und Platzverweise auszusprechen. Damit sollen diese “öffentlichen Privaten“ quasi Mitarbeitern von Ordnungsämtern und Hilfspolizeibeamten (Amts-/ Hoheitsträger) gleichgestellt werden.

Mit dem Wechsel der Zuständigkeit (für das private Sicherheitsgewerbe) vom Bundeswirtschaftsministerium zum Bundesinnenministerium im letzten Jahr erhofft sich der BDSW, das seine Träume in der nächsten Legislaturperiode endlich Realität werden und die organisierten Verbandsunternehmen (z. B. Securitas, Kötter, WISAG, Gegenbauer, Piepenbrock, All Services etc.) des “Gütesiegelverbandes“ hierzulande private Hilfspolizei – dauerhaft, am “Tropf der Steuerzahler“ – spielen dürfen; bereits heute existieren in allen Bundesländern Kooperationsverträge zwischen der Polizei und den BDSW-Landesgruppen, welche einen intensiven Daten- und Informationsaustausch zwischen den Kooperationspartnern – bis hin zu gemeinsamen Fahndungen in Brandenburg – beinhalten.
Noch verhindert das Gewaltmonopol der Bundesrepublik Deutschland und der Art. 33 Abs. 4 GG die komplette Einbindung privater Sicherheitsdienste in die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland.

Am Montag (5.7.21) findet Online Diskussionsveranstaltung der mittlerweile bundesweit bestehenden Initiative Lager Watch und dem Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV e.V.) statt, mit dem Titel Mehr Befugnisse für private Sicherheitsdienste? Ein weiterer Angriff auf die Grundrechte.

https://rdl.de/beitrag/mehr-befugnisse-f-r-private-sicherheitsdienste-ein-weiterer-angriff-auf-die-grundrechte

Siehe hierzu auch:

https://www.labournet.de/?p=191356