Deutsche Wohnen muss doch keine Strafe in Millionenhöhe zahlen

Berlin – Die Deutsche Wohnen muss doch nicht das millionenschwere Bußgeld zahlen, das von der Berliner Datenschutzbeauftragten verhängt worden war. Wie ein Sprecher des börsennotierten Unternehmens am Dienstag mitteilte, habe die Strafkammer 26 des Landgerichts das Verfahren eingestellt, „weil der Bußgeldbescheid unwirksam“ gewesen sei.

Die Datenschutzbeauftragte hatte den Bußgeldbescheid in der Rekordhöhe von 14,5 Millionen Euro gegen die Deutsche Wohnen am 30. September 2019 verhängt – wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Auf den dagegen eingelegten Einspruch des Unternehmens habe das Landgericht das Verfahren nun eingestellt, erklärte der Sprecher.

Die Datenschutzbehörde hatte der Deutsche Wohnen vorgeworfen, es zwischen Mai 2018 und März 2019 unterlassen zu haben, Maßnahmen zur regelmäßigen Löschung nicht mehr benötigter Mieterdaten in ausreichendem Umfang umzusetzen.

Gegen den Beschluss des Landgerichts kann die Datenschutzbeauftragte binnen einer Woche Beschwerde beim Kammergericht einlegen.

passiert am 23.02.2021