Ulrike Meinhof – Brief an einen Anwalt 1975 – Debattenbeitrag zu politischer Prozessführung

(aus dem Buch „Knarre, Bewusstsein und Kollektiv“ Briefe aus der Diskussion im Knast – Ulrike Meinhof)

Brief an einen Anwalt zum Begriff Hochverrat
20.12.1975

Ulrike schreibt hier wie sie die Strategie der Gefangenen im Prozess und die Funktion der Anwälte darin sieht. Eines der Sondergesetze, die für den Prozess in Stammheim eingeführt worden waren, hatte die Mehrfachverteidigung zwischen Angeklagten und Anwälten verboten, um die Kommunikation zwischen den Gefangenen zu unterbinden und eine Kollektivverteidigung im Prozess zu verhindern. Ulrike richtet sich in dem Brief deshalb besonders gegen eine individuelle Beistimmung des Mandatsverhältnisses, wo Anwälte nur die Person verteidigen würden, für die sie formal das Mandat haben, also z.B. auch ohne Abstimmung mit den Anwälten der anderen Angeklagten.

Grundsätzlich war die Überlegung des Anwalts zur Anwendung des gesetzlichen Hochverratsparagraphen nicht so abwegig. Von den Nazis wurde es gegen Kommunisten eingesetzt, um den politischen Charakter der Prozesse gegen sie zu betonen, für die Prozesse gegen die RAF wurden Anklagen und Verurteilungen wegen Hochverrats von den Staatsschutzsenaten abgelehnt, genau um die Prozesse zu entpolitisieren und „ganz normale Strafverfahren“ vorzutäuschen. In den Kommunistenprozessen der 50er Jahre hatten die Anwälte versucht, den Hochverratsparagraphen vor allem einzuführen, um die Kontinuität der Kommunistenverfolgung aufzuzeigen. Ulrike erklärt hier genau, warum die Gefangenen eine solche Taktik ablehnen.

naja
du wirst das mit hochverrat – also den versuch hochverrat als oberbegriff für das, was in den verfahren angeklagt wird nicht machen
weil
ich nicht weiß, was du damit willst, also was du überhaupt willst.

hochverrat
mit anschließender amnestie, wie du dir das überlegt hat, ist als idee schon ne verratslinie, und von dem anwalt gebracht, der mein mandat hat, ist es das angebot an die Bundesanwaltschaft, als anwalt an speziell meiner vernichtung mitzuwirken. naja – du befindest dich in stammheim auf einem heißen terrain, und ich sehe allmählich , dass du das entweder tickst oder es unmöglich ist – jedenfalls mit dem Mandat von mir. Ich mache das nicht mit. Also entweder tickst du, dass du als anwalt von uns ne schutzfunktion hast, oder wir müssen es lassen. prinzing i – und das ist die bundesanwaltschaft – leckt sich im moment – und das ist d e u t l i c h – die finger nach dir, sie sehen, dass du auf die frage haftbedingungen, folter, jetzt zwangsröntgen androhung einer äthernarkoseii nicht einsteigst, mit den Zwangsanwälteniii sprichst – (und nochmal: nicht „die sitten sind hier so streng“, sondern es ist eine Frage des engagements) –
und wenn es für d i c h nicht möglich ist, es zu lassen, mit leuten zu sprechen, deren beruf es ist und zu vernichten – dann verbiete ich es dir, und wenn du es trotzdem nicht lässt, zwingst du mich, das mandat aufzulösen – so einfach ist es.
Die sitten sind hier so, dass wir gefangenen guerillas keine anwälte akzeptieren, die mit funktionsträgern der vernichtungsstrategie der bundesanwaltschaft ohne gezielte, durchdachte, besprochene absicht, also ohne auftrag von uns, sprechen. was keine bevormundung ist, sondern eine selbstverständlichkeit. in dieser auseinandersetzung: prozess, krieg der bundesanwaltschaft gegen uns – counterguerilla und gefangene aus der raf, also – ja revolutionärer kampf aus der äußersten defensive, in der wir uns selbst, alleine nicht helfen können, in der totalen legalität des gefängnisses, abgeschnitten von der öffentlichkeit – was ja e i n aspekt der isolation , neben ihrer unerträglichkeit, ist.

Hochverrat, mit spekulation aus amnestie (was ne richtige spekulation aller erfahrung nach ist – also entweder todesstrafe oder begnadigung) impliziert, dass es sich auf unserer seite um eine aktion handelt, die auf eroberung der s t a a t s m a c h t zielt, die inbesitznahme des staatsapparats, und darauf , mit ihm eine andere pokitik zu machen als die regierung – das ist nicht der fall; es implitziert, dass – indem man auf der ebene an der anklage rummäkelt – wir auf einer anderen anklageebene justiziabel wären, d.h. diese justitz als kompetent, über unsere aktion, d.h. uber uns zu urteilen, anerkennen – das ist nicht der fall – es spricht diesem staat eine legitimation zu, die er nicht hat – er ist ein antagonismus zu uns; alles was er tut , k a n n für uns nur tödlich sein und so ohne legitimation, weil der krieg nicht zu legitimieren ist, den dieser staat gegen und führt.

die spektulation auf ne amnestie impliziert entweder, dass du über unsere politik nicht mal nachgedacht hast, über nichts – denn schmidt sagte, unsere freilassung (aus anlass der aktion in stockholm) wäre eine „unerträgliche zerreisprobe“ für diesen staat geweseniv, und er meinte nicht nur: unsere freilassung aufgrund einer politischen aktion, sondern er meinte: überhaupt – also für schmidt wäre auch ein freispruch eine „unerträgliche zerreisprobe“ (das mach dir mal klar, was auch das für die verteidigung in stammheim heißt – wo aber richtig ist, was du sagst: der prozess soll eine „schwärende wunde“ bleiben, na schön – nur bist du im moment drauf, ihn für prinzing und die bundesanwaltschaft in eine angenehme veranstaltung zu verwandeln, wenn du nicht aufpasst) – denn die spekulation auf ne amnestie bestreitet die relevanz unserer politik bzw die dimension der staatlichen reaktion auf sie, hinter die dieser staat nicht mehr zurück kann aus dem internationalen kräfteverhältnis von revolution und faschismus – er ist inzwischen in genf von der internationalen juristenkommission in einer reihe gestellt mit chile, rhodesien, indien usw – er kann sich für die ausnahmegesetze usw gar nicht anders rechtfertigen, als indem er weiter politik macht, die von unserer gefährlichkeit ausgeht.

also wenn du mit ner spekulation auf ne amnestie hochverrat als anternative anklage zu 129v in das verfahren einführen willst, dann ist das rational nur vorzuschlagen, wenn dahinter der gedanke steht einer von uns könnte abschwören, also das bringen, worauf die bundesalwaltschaft mit dreieinhalb jahren isolationstrakts gesetzt hatte – und du haust damit m i c h in die pfanne – d.h. stellst mich als jemanden das, der jedenfalls keinen anwalt auf seiner seite hat, der also – mal angenommen – von den übrigen gafangenen aus der raf getrennt auch noch ohne anwalt wäre – bzw eben [mit] einem auf der linie der bundesanwaltschaft – das signalisiert dein projekt der bundesanwaltschaft, auch wenn d u das im moment vielleicht nicht kappierst – […]

ich habe jetzt keine lust, das jetzt lang und breit zu erklären – außerdem läuft die hetze seit 5 jahren und jeder kennt sie, die konstruktionen in der psychologischen kriegsführung des staatsschutz gegen uns, es gäbe widersprüche in der gruppe, und die tatsache einfach, dass sie das gehirnwäscheprojekt mit mir bis zum stereotaktischen eingriff eben deswegen vorhatten, weil sie darauf spekulierten, dass ne so von der psychologischen kriegsführung hochgespielte tante wie ich dann, als kretin und ideologisiert, propagandistisch für die vernichtungsstrategie des bundesanwaltschaftgegen unsere politik was hergibt –
wenn du diesem projekt der bundesanwaltschaft mit so ner kiste wie hochverrat erstens überhaupt und [zweitens] als mein anwalt nahrung gibst, lieferst du uns/mich neuen massnahmen gegen uns aus – das tick mal –

das projekt war 73: andreas zu killek und mich zu kretinisierenvi. Das projekt, andreas umzubringen, hat der staatsschutz nicht aufgegeben; das projekt, uns alle zu psychiatisieren, auch nicht, und natürlich würden sie, wenn sie könnten, das projekt gegen mich: idiotisierung weiter verfolgen – na genug.

wir lehnen das ab – hochverrat. also lass das, ich würde so sagen: was ein anwalt falsch macht, schlägt natürlich immer gegen alle gefangenen und auf die ganze verteidigung durch, und was einer richtig macht, macht er für alle richtig. also die individuelle bestimmung eines mandatsverhältnisses kann sowieso nur eine bestitzverhältnis sein, also scheiße. die richtige bestimmung ist, dass und der staat die einzelmandate aufgezwungen hat – wir wollen sie nicht, wir wollen die blockverteidigung – die tatsache, dass der staat sie zerschlagen hat, bedeutet für uns auch, dass ihr euch mehr als wenn es gemeinsame verteidigungsbesprechungen, also zwischen anwälten und gefangenen, gäbe- anstrengen müsst, durchzublicken – wir verlangen dass. […]

also entweder du bist ein zerstreuter professor und von dem universitätsbetrieb, seinen leistungs- und konkurrenzwängen schon völlig erschöpft, oder du verfolgst ein sozialdemokratisches projekt mit diesem mandat gegen uns – beides ist unerträglich.

die dritte möglichkeit ist, dass es dir schwer fällt, in der praxis zu lernen, weil ne iniversität zwar keine freiraum ist, aber in ihr natürlich keine konfrontationen basis-pberbau mit der härte, die sie in der realität haben, laufen, sondern nur vermittelt – während du hier als intellektueller ner maschine gegenüber stehst, die auf die anwendung materieller gewalt, auf physische vernichtung aus ist – da es gegen gefangene guerillas nicht läuft, sie psychisch zu killen oder operativ zu amputieren.

dieser realität gegenüber verhälst du dich, finde ich, bisher nicht sehr ernst. also du hast offenbar mehr angst vor einem derangement deines psychischen haushalts als davor, von der bundesanwaltschaft aufgefressen und gegen uns benutzt zu werden. anders gesagt: um die entscheidung für oder gegen – für das leben der gefangenen oder gegen es – gegen oder für die vernichtungsstrategie der bundesanwaltschaft kommst du nicht rum. Du musst sie treffen.

passiert am 20.12.1975