Zum Stammheim-Prozess 1975

Vor 50 Jahren, am 21.Mai 1975 begann der der Schauprozess gegen die Militanten aus der RAF: Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe.
Die herrschenden Medien reagierten und reagieren auch heute darauf mit Hetze, Lügen und Hetze.
Um dieser Geschichtsverfälschung was entgegen zu setzen drucken wir einen Auszug „Eine kurze Einführung in die Geschichte der Rote Armee Fraktion (RAF)“ ab
Stammheim-Prozess
Am 21. Mai 1975 beginnt der Prozess gegen Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof, Jan-Carl Raspe und Andreas Baader. Ursprünglich sollte auch gegen Holger Meins verhandelt werden.
Buback, der damalige Generalbundesanwalt meinte dazu: „Schon fünf Angeklagte waren manchen zu viel“.
Bis dahin galt die RAF noch als „kriminelle Vereinigung“ und wurde mit Hilfe des §129 verfolgt, der die „Bildung, Unterstützung und/oder Werbung einer kriminellen Vereinigung unter Strafe stellte. So begründet wird auch eine politische Prozessführung permanent unterdrückt, die RAF gilt als „kriminelle Vereinigung“.
Im August 1976 wird der § 129a „Bildung, Unterstützung und Werbung (für) eine/r terroristische/n Vereinigung“ geschaffen. Zunächst richtet sich der § 129a nur gegen die RAF, weil – wie die Bundesregierung ganz offen sagt – die RAF so besser als Gruppe verfolgt werden kann. Mit dem § 129a werden alle Sonderhaftbedingungen begründet. Ein Richter kontrolliert sogar die Korrespondenz zwischen Verteidiger*innen und Gefangenen.
Isolationshaftbedingungen
Vom Stammheimer Gericht bestellte Gutachter*innen kommen 1975 zum Ergebnis, dass die Gefangenen nach der jahrelangen Isolation nicht mehr verhandlungsfähig sind .Die Isolationsfolter wird auch „Weiße Folter“ genannt, weil sie keine sichtbaren physischen Spuren am Körper hinterlässt. Selbst die UNO hat die Isolationshaft als Folter geächtet.
Die vom Gericht bestellten Gutachter*innen befürworteten, die Isolation aufzuheben und die Häftlinge in Gruppen von 10 bis 15 Gefangenen zusammenzulegen. Aber die Isolation wird nicht aufgehoben, sondern verrechtlicht. Der Bundesgerichtshof argumentiert in seinem Beschluss: die Gefangenen hätten ihre Haftbedingungen „selbst verschuldet“, und zwar „wegen der fanatischen Verfolgung ihrer Ziele auch aus der Untersuchungshaft heraus“. So hätten sie den Behörden keine andere Wahl gelassen. Es war also klar: es gibt Isolation. Isolation zerstört die Gefangenen, aber: nach Ansicht der Justiz ist Isolation gerechtfertigt, weil die Gefangenen ihre Identität nicht aufgeben.
Die Gefangenen führen den Prozess politisch
Anfang Januar 1976 verlesen die Gefangenen eine 200 Seiten lange „Erklärung zur Sache“. Darin geht es u. a. um die Befreiungskämpfe im Trikont, den ehemaligen Kolonien, und die dagegen gesetzte Völkermordstrategie des Westens insbesondere in Vietnam; vor allem um die Rolle der daran beteiligten BRD und damit der Notwendigkeit und Möglichkeit, auch in der BRD durch die Guerilla-Praxis gemeinsam mit den weltweiten Befreiungsbewegungen zu kämpfen.
So versuchten die Anwält*innen der Gefangenen in ausführlich begründeten Beweisanträgen als Zeug*innen z. B. ehemalige CIA-Agent*innen und führende Politiker*inen der BRD zu laden, die über die US-Kriegsführung, und die Verbindung des Staates und der Wirtschaft mit den Kriegführenden in Vietnam aussagen sollen. Dies wird vom Gericht nicht zugelassen.
„Stammheim ist der Ort, an dem die BRD ihre ‚freiheitlich-demokratische Grundordnung‘ und ihre ganze Nachkriegsgeschichte gegen die Anklage aus der Schlusslinie nehmen und den politischen Prozess abwürgen musste, die physische Vernichtung der Angeklagten in ihren Gefängniszellen eingeschlossen.“
( Der damalige Anwalt Klaus Croissant , Seite 11) in Pieter Bakker Shut
Stammheim. Der Prozeß gegen die Rote Armee Fraktion: Die notwendige Korrektur der herrschenden Meinung
Aus „Eine kurze Einführung in die Geschichte der Rote Armee Fraktion (RAF)“
Zu beziehen: hamburg@politcal-prisoners.net