Drei Freunde – und eine explosive Mischung

Erstveröffentlichung 16.12.2020 Rote Hilfe Ortsgruppe Hamburg


Wir veröffentlichen hier einen Text von drei Betroffenen in einem laufenden Ermittlungsverfahren, das seinen Ursprung in Verden an der Aller hat. Wir gehen davon aus, dass dieses Verfahren noch eine ganze Weile dauern wird und wünschen den Betroffenen viel Kraft und Ausdauer. Wir sind an eurer Seite… Solidarität ist unsere Waffe!

Über erfundene Explosionsverbrechen, DNA und einen entfesselten Staat

Hiermit wollen wir euch über unsere laufenden Verfahren informieren, die Ereignisse der letzten zwei Jahre darlegen und diese inhaltlich kurz einordnen. Am Anfang unseres Verfahrens haben wir aus verschiedenen Überlegungen und unterschiedlichen Bedürfnissen keinen Sinn in der Veröffentlichung gesehen. Mit der Entnahme unserer DNA, laufenden Observationen und der Eröffnung weiterer Verfahren haben wir unsere Einschätzung geändert. Wir hoffen, euch einen Einblick in die Logik und Abläufe der Repressionsbehörden geben zu können und wollen zu einem bewussten Umgang motivieren.

Wir sind Anfang Oktober 2018 zu dritt im niedersächsischen Verden an der Aller festgenommen worden. Eine Polizeistreife hielt und setzte uns, mit Hand an der Waffe, fest. Innerhalb der Kontrolle eröffneten uns die Cops, dass uns ein Rollkoffer und eine Tasche gehören sollen. Sie behaupteten, in den Taschen Kanister mit einer nicht identifizierbaren Flüssigkeit sowie mehrere Zündvorrichtungen gefunden zu haben. Zeitgleich wurden zusätzliche Streifenwagen und Cops in Zivil zusammengezogen. Sie durchsuchten uns und nahmen uns anschließend in Gewahrsam. Auf der nächstgelegenen Polizeistation wurden wir erkennungsdienstlich behandelt. Die Cops fertigten Fotos an und beschlagnahmten unsere Klamotten und Schuhe. Parallel durchsuchten sie unsere Wohnungen in Hamburg und Niedersachsen. Mittels der beschlagnahmten Klamotten und Schuhe wurden Geruchsproben erstellt und diese an Spürhundeinheiten übergeben. Am Ort unserer Festnahme wurde mit Hilfe der Spürhunde ein Auto festgestellt, welches umgehend von der Spurensicherung durchsucht und beschlagnahmt wurde.

Während der gesamten Prozedur wurde uns der Kontakt zu unseren Rechtsbeiständen verwehrt. Ab dem Moment unserer Entlassung wurden wir von dem Mobilen Einsatz Kommando (MEK) der Polizei überwacht und observiert. Diese Überwachungen und Observationen dauern seit unserer Entlassung bis heute an. An Tagen um den 1. Mai herum oder bei angekündigten linken Demos stehen wir beispielsweise immer wieder ab der Haustür unter unerwünschter Beobachtung.

Uns wird die Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens vorgeworfen. Die von der beschlagnahmten Kleidung und Schuhen angefertigten Geruchsproben wurden überregional an verschiedene Polizeibehörden verschickt und weitere Verfahren gegen uns eröffnet. Aktuell laufen mindestens zwei weitere Verfahren in Bremen und Niedersachsen. Außerdem hat die Bundesanwaltschaft ein Prüfverfahren eingeleitet. Im Laufe der letzten zwei Jahre sind unsere Bankkonten und Telefondaten ausgelesen worden. Alle bei den Hausdurchsuchungen beschlagnahmten Geräte wurden zunächst an den Zentralen Kriminaltechnischen Dienst in Cuxhaven und Wilhelmshaven geschickt, daraufhin an das Kriminaltechnische Institut in Hannover und anschließend an das BKA in Wiesbaden. Mehrfach wurden wir von verschiedenen Polizeibehörden aus unterschiedlichen Bundesländern aufgefordert, unsere DNA abzugeben. Es dauerte allerdings Monate, bis ein richterlicher Beschluss vorlag. Schlussendlich wurden wir Anfang November 2020 gezwungen, unsere DNA in Hamburg abzugeben.

Die DNA-Erfassung ist im deutschen Gesetz in der Strafprozessordnung unter dem Paragrafen §81 a-h geregelt und erfolgt durch die Entnahme von Speichel oder Blut. Die angefertigten Proben werden von einem Labor analysiert und in einen 13 – bis 16-teiligen Code aus Buchstaben und Zahlen umgewandelt und sollen darüber vergleichbar gemacht werden. Die Identitätsfeststellung bzw. der Abgleich erfolgt lediglich über eine Wahrscheinlichkeitsrechnung, mit welcher Abgleiche in anderen Verfahren über Teilspuren ermöglicht werden.

Die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens angelegten Personenprofile werden automatisch in der bundesweiten Datenbank des Bundeskriminalamtes gespeichert und mit allen DNA-Spuren abgeglichen. Gespeichert wird das DNA-Personenprofil in Form des Codes und das chromosomale Geschlecht. Darüber hinaus ist es möglich, eine Wahrscheinlichkeitsrechnung zur familiären Abstammung vorzunehmen. Merkmale wie Haar- und Augenfarbe, ungefähres Alter, vermeintliche „Gendefekte“ sowie regionale Abstammungen können ebenfalls aus einer DNA-Probe ausgelesen werden. Dies gilt bisher als nicht rechtmäßig, ist allerdings bisher auch nicht eindeutig im Gesetz geregelt worden.

Wir alle müssen uns vergegenwärtigen, dass solche Verfahren dazu dienen, die Betroffenen und ihr Umfeld in einer bestimmten Weise regulierbar zu machen. Auf der abstrakten Ebene der staatlichen Herstellung von vermeintlicher Sicherheit nutzen die Ermittlungsbehörden das Moment für sich aus, dass Betroffene mit dem Wissen leben müssen, dass alles potentiell über eine:n gewusst wird. Dieses Wissen, welches auf der tatsächlichen permanenten Überwachung der:des Einzelne:n basiert, soll nicht nur Einzelpersonen sondern auch potentielle (Unterstützungs-)Strukturen verhandelbar machen. Die permanente Unsicherheit über mögliches weiteres Auskundschaften unseres Lebens soll dazu dienen, uns zu regulieren und unserer habhaft zu werden. Dabei ist der:die Betroffene für den Staat nur so viel wert, wie er:sie auch tatsächlich Auskunft über vermeintliche Gefahrenlagen und Strukturen geben kann. Dieser Logik folgend ist der:die Einzelne für den Staat von Interesse, da durch noch so kleine Tätigkeiten, Veränderungen in der Stärke des Staates erzielt werden können. Regieren ist nur möglich, wenn die Stärke des Staates für alle sichtbar ist. Nur durch dieses Wissen und die damit verbundene Selbstdisziplinierung kann er fortbestehen.

Auf der anderen Ebene stehen die konkreten potentiellen Verfahrensausgänge, die durch eben dieses „Gläsern machen“ erst möglich werden. Mit der Entnahme unserer DNA wird unsere Identität ausgelesen und in Cluster, Strukturen und Kategorien eingeteilt. Wir werden verhandelt sowohl in unserer Körperlichkeit als auch in unserem Sein. Durch das gesammelte Wissen über uns sollen wir kalkulierbar gemacht werden, auch um weitere Maßnahmen rechtfertigen zu können. Beim Konstruieren von Zusammenhängen zeigen die Behörden sich erfahrungs- und erwartungsgemäß besonders kreativ.

Das Maß an repressiven Mitteln scheint keine Grenzen zu kennen. Dies zeigt sich aktuell anhand vieler Verfahren gegen antagonistische, linke Strukturen. Die Möglichkeiten, die dem Staat gegeben sind, können wir hier nur im Groben aufzeigen. Umso wichtiger ist es, die Funktion von Repression zu verstehen.

Warum bedient sich der Staat derlei Mittel und wie kann ein Umgang mit ihnen sein?
Wir müssen uns bewusst machen, was diese Methoden für uns und andere bedeuten können, um ihnen kraftvoll und widerständig begegnen zu können. Wir warten gespannt auf die erfinderische Auslegung der Behörden über unsere staatlich geprüfte Freundschaft. Das wird sicherlich nicht das letzte Mal gewesen sein, dass wir von uns hören lassen.

Wir freuen uns über Solidarität!