Amtsgericht Tiergarten – Außenstelle Tempelhof: ND-Reportage

Fünfzig Tagessätze in Höhe von jeweils 15 Euro, insgesamt also 750 Euro Geldstrafe für einen Bürgergeldempfänger, der zwei Salamis im Gesamtwert von 7,58 Euro im Rewe-Supermarkt nach eigener Auskunft »aus Versehen nicht aufs Band gelegt« hat.

100 Tagessätze à 15 Euro Geldstrafe für einen ehemals heroinabhängigen, heute im Substitutionsprogramm befindlichen Bezieher von Erwerbsunfähigkeitsrente wegen dreimaligen Fahrens ohne Fahrschein.

Vier Monate Haft ohne Bewährung für eine Mutter von vier Kindern, darunter ein fünf Monate altes Baby, für den Versuch, Lebensmittel für 47,57 Euro im Discounter Netto ohne zu bezahlen mitzunehmen.

Je 70 Tagessätze zu 15 Euro für Vater und Mutter, zusammen 2100 Euro, wegen gemeinschaftlichen Diebstahls von Kinderkleidung im Verkaufswert von 205 Euro bei Primark.

Vier Monate Haft auf Bewährung für einen 34-Jährigen, der seit drei Monaten einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, wegen Fahrens ohne Fahrschein vor zehn und vor sechs Monaten.
Beschleunigte Verfahren

Die Angeklagten werden wie am Fließband abgearbeitet und verurteilt. Im 15-Minuten-Takt finden die Gerichtsverhandlungen hier am Tempelhofer Damm statt. In der Außenstelle des Berliner Amtsgerichts wird, fernab vom Hauptgebäude in Moabit, über strafrechtlich relevante Sachverhalte mit einfacher Beweislage entschieden. Es handelt sich fast immer um einen der beiden Bagatelldelikte: den »Diebstahl geringwertiger Sachen« oder das Fahren ohne Fahrschein, das in juristischer Fachsprache »Erschleichen von Leistungen« heißt. Bis zu 15 Verfahren werden an einen Vormittag terminiert – zweimal pro Woche. Zwei Richterinnen teilen sich diese Verhandlungen, in längerfristigen Krankheitsfällen springen Richterinnen und Richter aus Moabit ein.

Von August 2022 bis Februar 2024 besuchte ich etwa 180 dieser Termine, von denen 100 tatsächlich verhandelt wurden. Bei den anderen waren die Angeklagten teils entschuldigt, teils unentschuldigt nicht erschienen oder es wurde erst beim Termin festgestellt, dass der oder die Angeklagte der deutschen Sprache nicht mächtig ist und eine Übersetzung benötigt wird. 93 Prozent der öffentlichen Verhandlungen endeten mit Verurteilungen zu Geld- und Haftstrafen. Die anderen Fälle waren Einstellungen gegen Geldauflage, einmal Einstellung wegen Geringfügigkeit und einmal Freispruch. Kein einziges Mal kam es zu einer Einstellung gegen Sozialstunden oder einer Verwarnung mit Strafvorbehalt, obwohl dies zumindest bei einem leeren Strafregisterauszug ohne Vorstrafen möglich wäre.

Viele der Angeklagten stehen jedoch nicht zum ersten Mal vor Gericht und haben teils mehrere Eintragungen im Bundeszentralregister. Der Weg, den das Gericht dann geht, ist, »noch mal eins draufsetzen«, wie es eine Richterin im März 2023 formuliert hat. Das heißt, die erneute Verurteilung fällt in der Regel härter und für die Angeklagten schmerzhafter aus als die letzte Strafe.

Eskalierende Bestrafung

So kommt es zu immer höheren Geld- oder zu Haftstrafen, selbst wenn die Betroffenen seit ihrer Tat eine radikale Lebensveränderung hinter sich haben, beispielsweise ihre Drogenabhängigkeit überwunden, einen Arbeitsplatz gefunden, durch einen Umzug ihr soziales Milieu verlassen oder eine Familie gegründet haben. Auch die Amtsanwaltschaft, die die Aufgabe der Staatsanwaltschaft in diesen Verfahren übernimmt und personell mit jedem neuen Prozesstag wechselt, beantragt solche steigenden Strafen, ohne auch nur zu bedenken, dass eine erneute harte Bestrafung zu einem Rückfall führen und das neue Leben ruinieren könnte.

»Ich habe den Eindruck, bei Ihnen kann man noch was retten«, begründet im Frühjahr 2023 die Amtsanwältin ihr Plädoyer für eine zweimonatige Haftstrafe auf Bewährung wegen versuchten Diebstahls eines Shampoos im Wert von 4,40 Euro. Sie möchte der Angeklagten »vor Augen führen, dass Knast droht«. Die Richterin schließt sich an: »Da muss jetzt mal ein Cut rein.« Eine Bewährungsstrafe bei einem solchen Ladendiebstahl ist eine harte Strafe. Die beschuldigte Person darf sich in der Bewährungszeit nichts mehr zuschulden kommen lassen, sonst muss sie ins Gefängnis. Auch in einem Wiederholungsfall gibt es keine Bewährung mehr.

Es grenzt an Realitätsferne, wenn irgendjemand glaubt, durch ein weiteres, noch härteres Urteil komme eine Person »endlich zur Einsicht«. Es gibt tatsächlich einige Verfahren, wie das gegen einen Arbeitslosen, der nach acht Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrschein – die immer höheren Strafen haben keine Verhaltensänderung bewirkt – noch ein neuntes Mal verurteilt wurde. Seine Geldstrafen summieren sich seit 2008 auf über 11 000 Euro, annähernd der Betrag, den Monatstickets im selben Zeitraum gekostet hätten.

Unter den Verurteilten sind außergewöhnlich freundliche und ehrliche Menschen. Obwohl sie gerade verurteilt worden sind, verabschieden sie sich zugetan: »Danke und bleiben Sie gesund!« Sie sind auch aufrichtig, wie der mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrschein verurteilte ausgebildete Fliesenleger, der von einer Richterin gefragt wird, mit welchem Verkehrsmittel er heute zum Gericht gekommen sei: »Mit Öffentlichen.« Ob er ein Ticket habe, beantwortet er ohne zu zögern: »Nein. Ich bin schwarzgefahren. Wie soll ich sonst kommen, wenn ich kein Geld habe? Ich muss doch kommen!« Seine Ehrlichkeit hat ihm nicht geholfen: Das folgende Urteil lautet vier Monate Gefängnis auf zwei Jahre Bewährung.

Viel Armut in einem so reichen Land

Nahezu alle Menschen, die hier vor Gericht stehen, sind auf staatliche Leistungen angewiesen. Manche haben einen Migrationshintergrund, teils mit, teils ohne deutsche Staatsangehörigkeit, manche von ihnen leben in Geflüchteten- oder anderen Gemeinschaftsunterkünften. Unter ihnen sind Menschen, die – wie sie es vor Gericht formulieren – immer mal wieder »Hunger«, aber »kein Geld« haben.

Viele der Angeklagten haben gesundheitliche und psychische Leiden. Sie haben Schwierigkeiten, in der Welt zurechtzukommen, weil diese ihnen Probleme bereitet. Sie geben offen zu, ihr »Leben nicht auf die Reihe« zu kriegen oder dass ihre »Nerven kaputt« seien. Sie führen oft auch kein leichtes Leben, Einzelne haben langjährige Erfahrung mit Obdachlosigkeit oder Drogenabhängigkeit. Es sind zum Teil Menschen, denen das gesellschaftliche Miteinander schwerfällt, oder es schwer gemacht wird und die selbst darunter leiden; die laut eigener Auskunft »schusselig« oder »chaotisch« sind und ständig sämtliche ihrer Papiere, Fahrkarten und Ausweise vergessen oder verlieren. Oder sie sind aufgrund von Unfällen, Todesfällen und anderen Unglücksfällen »vom Schicksal gebeutelt« und werden immer wieder aus der Bahn geworfen. Es sind Menschen darunter, die sich in einem Teufelskreis befinden und es aus eigener Kraft nicht schaffen, sich aus dem Elend zu erlösen.

Die Lebensrealität vieler Angeklagter steht im krassen Widerspruch zur Äußerung einer Oberamtsanwältin vom März 2023, die in diesem Kontext fast höhnisch wirkt: »Jeder ist nun mal seines Lebens Schmied.«

Dass eine Verurteilung nicht dabei hilft, aus dem Verhängnis herauszukommen, wissen die Richterinnen und Richter aus ihrer täglichen Erfahrung: Trotz immer höherer Strafen landen viele wieder vor Gericht. Einige haben bis dahin noch nicht einmal ihre letzte Geldstrafe vollständig abbezahlt. Womit auch? Das Bürgergeld sieht keinen Bedarf dafür vor. So wird das Geld zum Überleben noch knapper. Diese Menschen brauchen etwas anderes als ein Gerichtsverfahren, in dem sie – der persönlichen Lebenssituation inadäquat – nach juristischen Vorgaben des Strafgesetzbuchs beurteilt werden. Soziale und gesellschaftliche Probleme lassen sich nicht strafrechtlich lösen.

Mandatierter und beigeordneter Rechtsbeistand

Nur etwa jede/r zehnte Angeklagte hat überhaupt eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Manche haben sich diese auf eigene Initiative oder mit der Unterstützung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern besorgt, zahlen die Kosten dafür aus eigener Tasche, sind schon vorher beraten worden und werden in der Regel angemessen verteidigt. Anderen wird eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt vom Gericht beigeordnet, wie beispielsweise dem vorläufig Festgenommen, der bis zum Prozesstermin eine Woche inhaftiert war, oder dem Angeklagten, der unter Bewährung steht und dem eine Inhaftierung droht. Einer dieser Anwälte ist häufiger zu sehen, er wird offensichtlich gerne beigeordnet. Deshalb kennt man sich: Er wird von einer Richterin herzlich mit »Hallöchen« begrüßt. Eine Beiordnung wird von Prozessbeteiligten aber auch kritisch betrachtet, wie eine Amtsanwältin in einem Pausengespräch Ende 2022 eingesteht: Das sei »eine Gelddruckmaschine«.

Beigeordnete Anwältinnen und Anwälte, so der Eindruck, geben sich oft nicht so viel Mühe wie die selbst gewählten. Sie werden ihrer Bezeichnung »Verteidigerin« beziehungsweise »Verteidiger« nicht gerecht. Viele von ihnen sehen ihre Mandantin beziehungsweise ihren Mandaten zum ersten Mal während des Gerichtstermins, manche sprechen vorher noch nicht mal mit ihnen und begrüßen sie erstmals im Gerichtssaal. Einer hat, nachdem seine Mandantin ihren Ladendiebstahl bereut hat, gesagt: »Da kann man nur hoffen, dass es stimmt«, und ihr damit fast unterstellt, die Unwahrheit zu sagen. Ein anderer hat den gesamten Prozessverlauf über kein Wort gesagt und erst die Richterin nimmt ihn nach einer abschließenden Frage des Angeklagten, was das Urteil bedeute, in die Pflicht: »Ihr Anwalt wird Sie darüber aufklären!« Ein weiterer Rechtsanwalt, der sich ebenso wenig durch eine engagierte Verteidigung ausgezeichnet hat, verabschiedet sich nach der Verurteilung seines Mandanten zu 120 Tagessätzen à 15 Euro von der Richterin: »Tschüss, hat Spaß gemacht, auf Wiedersehen!«

Strukturell repressive Atmosphäre

Der über 100 Quadratmeter große Verhandlungssaal 0202 befindet sich im Erdgeschoss eines LKA-Gebäudes. Der Gebäudekomplex, die strenge Einlasskontrolle, die kalte Atmosphäre des Wartebereichs im Flur vor dem Gerichtssaal schüchtern ein.

Die meisten Angeklagten begeben sich allein in diese für sie ungewohnte Situation. Manche werden auch zwangsvorgeführt, beispielsweise diejenigen, die ihre Briefe nicht öffnen, von den Vorladungen keine Kenntnis nehmen und deshalb morgens um sieben Uhr von der Polizei zu Hause abgeholt werden. Im Saal müssen sie sich erst orientieren, die wenigsten finden sich auf Anhieb zurecht. Sie werden deshalb mal freundlich, mal im Befehlston darauf hingewiesen, wohin sie sich setzen sollen beziehungsweise wohin nicht. Demütig fragen manchmal Angeklagte um Erlaubnis für das Natürlichste der Welt: »Darf ich meine Jacke ausziehen?« Oder: »Darf ich meine Tasche abstellen?« Verunsichert blicken sie von unten auf die erhöht sitzenden Richterinnen und Richter.

Juristendeutsch statt leichte Sprache

Einschlägig, Amtsanwältin, Schlussvortrag oder Geschäftsstelle gehören hier zum alltäglichen juristischen Vokabular, mit dem nicht alle hier Angeklagten etwas anfangen können. Um einfache oder leichte Sprache, die hier meist angebracht wäre, bemüht sich keiner der Prozessbeteiligten. Überhaupt gibt es hier wenig Sensibilität für Sprache und Wortwahl. Einen Schwarzen Angeklagten, der eine Krankheit erwähnt hat, fragt eine Richterin ohne mit der Wimper zu zucken, ob das »Schwarzfahren« auch mit seiner Erkrankung zu tun hätte.

Allein zu verstehen, was in diesem Saal passiert, fällt vielen Angeklagten schwer. Immer wieder ist bemerkbar, dass Angeklagte noch nicht einmal die Funktion der verschiedenen Prozessbeteiligten kennen und deshalb den gesamten Prozessverlauf nicht richtig verstehen können. Sie wissen nicht genau, wer der Mensch vor ihnen ist, der ihnen sagt, wann sie reden dürfen. Sie wissen nicht, wer der Mensch an der Seite ist, der die Vorwürfe vorliest und später eine Strafe beantragt. Das zeigt sich wiederholt unmittelbar nach dem Schlusswort der Amtsanwaltschaft, wenn die Angeklagten das letzte Wort erhalten. So glaubt beispielsweise ein 30-Jähriger, der Antrag auf 120 Tagessätze zu 10 Euro sei schon das Urteil gewesen und erklärt: »Ich hab nicht verstanden, wie viel ich zahlen soll.« Fragen wie »Wie viel muss ich bezahlen?« oder »Kann ich das auch in Raten zahlen?« sind nach dem staatsanwaltschaftlichen Plädoyer keine Seltenheit. In einem Fall ist es nach solchen »letzten Worten« eines Angeklagten sogar vorgekommen, dass – ohne weitere Worte und ohne die Frage zu beantworten oder den Antrag der Amtsanwaltschaft zu erklären – unmittelbar das Urteil verkündet wurde.

Eine andere Beschuldigte hat noch weniger verstanden und äußert nach dem Plädoyer für 60 Tagessätze zu 15 Euro: »15 Euro? Einverstanden.« Auch sie wird nicht darüber informiert, was »Tagessätze« bedeutet oder über das Recht und die Funktion des letzten Wortes in einem Gerichtsprozess unterrichtet. So geschieht es auch bei Nachfragen nach der Urteilsbegründung. Angeklagte werden stattdessen lapidar verabschiedet: »Sie bekommen Post, da steht alles drin.« Die unwissenden Angeklagten werden teilweise nicht aufgeklärt. Sie werden sogar gelegentlich gar nicht ernst genommen und respektlos behandelt.

Es geht allerdings auch anders. Anfang November 2022 stellt eine junge, 1998 geborene Richterin zu Verhandlungsbeginn sich und die anderen Anwesenden mit Funktion und Name vor. In einem dem Prozess folgenden Pausengespräch meint dann die Amtsanwältin: »Mir macht das ja nichts aus, aber meine Kollegen werden das nicht gut finden, wenn sie namentlich vorgestellt werden.« Die Richterin, darüber etwas erschrocken, entschuldigt sich: »Dazu habe ich mir gar keine Gedanken gemacht. Das ist ja auch eine Sache des Datenschutzes.« Das stimmt nicht ganz, da die Namen auch im Urteil stehen. Die Anmerkung der Amtsanwältin hat jedenfalls dazu geführt, dass das vorbildliche Vorgehen der am Berufsanfang stehenden Richterin damit beendet war. Beim folgenden Prozesstermin hat sie auf eine Vorstellung der Prozessbeteiligen verzichtet. Die Hoffnung auf Veränderung schwindet dahin.

Übersetzungsfehler

Für einen polnischen Staatsbürger, im August 2022 angeklagt wegen Diebstahls von Lebensmitteln in einem Rewe-Supermarkt, übersetzt ein Dolmetscher die Worte der Amtsanwältin. Auf einmal spricht der Angeklagte dazwischen, zunächst leise auf Polnisch, dann versucht er es etwas lauter auf Deutsch: »Ich verstehe nicht.« Die Anklägerin weist ihn umgehend zurecht: »Herr P., jetzt rede ich!« Die Richterin pflichtet ihr bei: »Die Amtsanwältin hat das Wort!« Diese spricht ihre Sätze zu Ende, der Dolmetscher übersetzt weiter als sei nichts gewesen. Danach gibt es keine Nachfrage mehr, auch der Dolmetscher schweigt, obwohl der Angeklagte offensichtlich etwas in seinem eigenen Verfahren nicht verstanden hat.

Auch zu Missverständnissen bei der Übersetzung kommt es immer wieder. Eine Dolmetscherin versteht »gestohlene Hosen« statt »gestohlene Dosen« und übersetzt entsprechend. Der Angeklagte sieht sie sichtlich irritiert an. Erst als »Dosen« erneut fällt, bemerkt sie ihren Fehler und ist so ehrlich, ihn transparent zu machen. Sie erbittet sich Zeit, die fehlerhafte Übersetzung zu korrigieren. Es steht zu vermuten, dass viele Übertragungsfehler und Ungenauigkeiten nicht aufgedeckt werden, besonders in Verfahren, in denen alles beschleunigt ablaufen soll. Oft entsteht auch der Eindruck, dass die Dolmetscherinnen und Dolmetscher nicht vollständig übersetzen, weil ihre Übertragung weitaus kürzer ist als das zu übersetzende gesprochene Wort.

Angeklagte, die vor Gericht eine Übersetzung benötigen, haben danach keine Dolmetscherin und keinen Dolmetscher mehr zur Verfügung, um beispielsweise Berufung gegen das Urteil einzureichen. Da Rechtsmittel nur in deutscher Sprache eingelegt werden können, bleibt ihnen dieser Rechtsweg zumindest erschwert.

Kein öffentliches und politisches Interesse

Die für alle frei zugänglichen Verfahren hier am Tempelhofer Damm stoßen auf wenig öffentliches Interesse. Die Besuchsbänke bleiben meist leer. Neben Aktivistinnen von »Justice Collective«, die einzelne Gerichtsprozesse gegen von Armut, Ungleichheit und Rassismus Betroffene beobachten, sind höchstens ein paar Praktikantinnen und Praktikanten der Justiz anwesend, die ab und zu dorthin geschickt werden und in den drei unbequemen Bankreihen mit jeweils neun Sitzen Platz nehmen.

Die fehlende Öffentlichkeit für diese örtlich ausgelagerten Verfahren liegt auch daran, dass es politisch wenig Interesse daran gibt. Die Gerichtsverwaltung und die Berliner Senatsverwaltung für Justiz führen noch nicht einmal eine Übersicht über die Anzahl der Verfahren in Tempelhof.

Richterinnen, Richter und Justizbeamte äußerten mehrmals, dass es hier doch »nicht so spannend« sei. Hier würden »keine Klimakleber angeklagt«, begründet dies ein Richter, der 2023 kurzzeitig als Krankheitsvertretung eingesprungen ist. Allerdings liegen sie alle falsch. Hier im Saal 0202 ist es durchaus interessant und die Verfahren haben Öffentlichkeit verdient. An nur einem x-beliebigen Tag lernt man viel über die soziale Verfasstheit der Gesellschaft und des Justizsystems. Selbst Menschen, die keinen großen Glauben mehr an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz besitzen, wären überrascht über manche Abgründe, die sich hier auftun.

»Wenn Sie Hunger haben, warum gehen Sie nicht zurück in Ihre Heimat?«

An einem Sommervormittag verliest die Amtsanwältin die Anklage gegen eine Moldauerin und deren volljährige Tochter. Die beiden werden beschuldigt, durch selbstständige Handlungen »eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen«, wie es in Juristensprache heißt. Die Mutter, so die Anklage weiter, habe beim Einkauf in einem Aldi-Discounter Erdbeeren, Ketchup und andere Lebensmittel sowie Kosmetika im Verkaufswert von 55,89 Euro in die Taschen ihres »Klaurocks« getan. Die Tochter habe sie dabei abgeschirmt.

Die anwesende Dolmetscherin übersetzt alles simultan ins Russische und bei der anschließenden Befragung die Antworten der Angeklagten ins Deutsche. Ob sie hier im Land bleiben wolle, ist die erste Frage der Richterin, die bejaht wird. Warum habe sie einen »Klaurock« getragen, will die Richterin weiter wissen. »Wir tragen oft Röcke mit Taschen«, lautet die übersetzte Antwort. Die Richterin kommentiert: »Das kann ich mir vorstellen.«

Tempelhofer Justizgeschichten

Besonders bei einer der beiden hier in Berlin-Tempelhof zuständigen Richterinnen ist so eine Befragung nicht untypisch. Immigrantinnen und Immigranten wurden in den vergangenen anderthalb Jahren beispielsweise gefragt: »Was wollen Sie hier in Deutschland?« Oder: »Warum sind Sie gekommen … «, um dann gleich eine mögliche Antwort vorzugeben: »… um hier ein besseres Leben zu haben?« Oder: »Haben Sie in Ihrer Heimat auch so viel gestohlen?« Oder: »Jetzt sind Sie schon viele Jahre in Deutschland. Warum sprechen Sie noch kein Deutsch?« Oder, an eine Frau mit krankem Sohn gerichtet: »Wenn er wieder gesund ist, wollen Sie dann wieder zurück oder hierbleiben?« Nach solchen Fragen folgt auch mal eine Anmerkung: »Ich habe den Eindruck, dass Sie hierhergekommen sind, um Straftaten zu begehen.« Oder: »Wenn Sie immer weiter Straftaten begehen, ist klar, dass Sie wieder ausreisen müssen.« Oder empathielos zu einer Asylantragstellerin: »Mal schauen, wie das [Asylverfahren] ausgeht nach einer Vorstrafe.« Die Fragen und Kommentare erstaunen jedes Mal aufs Neue, zumal sie weder für die Tataufklärung noch für die Festlegung der Strafzumessung relevant sind.

Wiederholt drängt sich der Gedanke auf, die Richterin habe Vorurteile. »Warum haben Sie gestohlen?«, fragt sie weiter, worauf die Moldauerin antwortet: »Ich hatte Hunger.« Darauf erneut die Richterin: »Wenn Sie Hunger haben, warum gehen Sie nicht zurück in Ihre Heimat?«

Im anschließenden Plädoyer spricht die Amtsanwältin von krimineller Energie der Angeklagten, hat aber auch einen gut gemeinten Rat: Es gebe Essensküchen und die Tafeln. In Deutschland müsse man nicht verhungern. Sie fordert eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen in Höhe von je 10 Euro. Das Urteil lautet dann für beide Beschuldigten sechs Wochen Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die Richterin begründet das mit Wiederholungsgefahr. Das Urteil solle davor abschrecken, erneut zu stehlen.

Den Aufgaben nicht nachgekommen

Sie fühle sich nicht am richtigen Platz, äußerte die oben bereits erwähnte junge Richterin in einem weiteren Pausengespräch mit der Amtsanwältin. Hier sei es eintönig, hier gebe es »nicht das große Unrecht«, stattdessen immer dieselben Delikte. Das sei für den Berufsanfang gut, aber rechtlich und juristisch diskutiere man hier nichts. Deshalb wird sie nach Moabit zu den »großen Fällen« wechseln: Gewaltdelikte, schwerer Raub, gewerbsmäßiger Diebstahl. Das sei dann »nicht mehr lustig«, ergänzt die Amtsanwältin, als ob es hier in Tempelhof lustig wäre. Eine andere Richterin, die hier schon seit über 15 Jahren arbeitet, fühlt sich sehr wohl. Sie kann, so der Eindruck, bis zu ihrer Pensionierung eine ruhige Kugel schieben.

Vielleicht finden es Richterinnen und Richter auf Dauer nervig, wenn sie den Eindruck gewinnen, wiederholt angelogen zu werden. Oder wenn Menschen vor ihnen sitzen, mit denen eine Konversation schwierig ist, die vor sich hin erzählen, auch wenn andere gerade sprechen. Oder wenn der stechende Geruch von Alkohol und ungewaschener Kleidung hoch zum Richterpult dringt und keine Möglichkeit besteht auszuweichen. Vielleicht sind das auch Gründe dafür, dass Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, Richterinnen und Richter abstumpfen, die Menschen und ihre Probleme nicht mehr sehen und ihren eigenen Aufgaben nicht mehr nachkommen: In keinem öffentlichen Verfahren wurde beispielsweise eine Gutachterin oder ein Gutachter beauftragt, nach Paragraf 20 StGB zu prüfen, ob eine »Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen« vorliegen könne, weder bei Menschen, die sich kaum verständigen können, noch bei Angeklagten, die unter Alkoholeinfluss geklaut und alkoholisiert und nahezu unzurechnungsfähig vor Gericht erschienen sind.

Das Schicksal der Menschen interessiert hier nicht

Bei der ersten Verhandlung des Tages im Februar 2024 gegen eine Iranerin sitzen zwei Justizbeamte mit im Gerichtssaal. Das gab es bislang nur ein anderes Mal, als sich eine Richterin vor tätlichen Angriffen eines Angeklagten fürchtete und deshalb um Beistand bat. Heute geht alles seinen gewohnten Gang, die Angeklagte wird zu 60 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro verurteilt. Dann kommt die Überraschung: »Gegen Sie liegt ein Haftbefehl vor«, sagt die Richterin nach der Urteilsbegründung. Von der letzten Strafe aus dem Oktober 2021, 30 Tagessätze zu 15 Euro, seien bislang nur 15 Euro eingegangen. 435 Euro und die Gerichtskosten sind noch offen. »Da sind noch 29 Tage zu verbüßen. Die Wachtmeister werden Sie jetzt abführen.« Es folgt eine Verhaftung im Gerichtssaal.

Wie es mit den Angeklagten nach dem Urteil weitergehen wird, ist nicht Gegenstand der Gerichtsverfahren. Darum müssen sich Richterinnen und Richter nicht kümmern, und daher muss es sie auch nicht interessieren, wie die Verurteilten eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen – die etwa zwei Netto-Monatseinkommen entsprechen – aufbringen sollen. Sie bekommen nicht mit, auf welche Schwierigkeiten die Menschen stoßen werden, die eben noch vor ihnen saßen. Sie erfahren nicht, dass die Verurteilten von der Bürokratie überfordert werden, dass die Versuche scheitern, Ratenzahlungen zu vereinbaren, dass die Möglichkeit, die Geldstrafe durch eine gemeinnützige Tätigkeit abzuarbeiten, nicht genutzt wird oder misslingt, dass es in manchen Fällen auch zu einer ersatzweisen Vollstreckung, also zu Gefängnis, kommen wird. Wenn Angeklagte vor Gericht von diesen Schwierigkeiten erzählen wollen, wird ihnen regelmäßig das Wort entzogen. »Das tut nichts zur Sache.« Die Richterinnen und Richter interessieren die Menschen einfach nicht.

 

Teil 2:
Beginnen wir mit einem Ratespiel. Am 11. Januar 2023 haben in Berlin zwei Gerichtsverhandlungen unmittelbar nacheinander im gleichen Saal bei der gleichen Richterin stattgefunden. In beiden Fällen sind die Angeklagten dreimal bei einem versuchten Ladendiebstahl erwischt worden. Die Ware ist jeweils im Geschäft verblieben, es ist kein Schaden entstanden. Beide stehen erstmals vor Gericht, sind nicht vorbestraft. Sie gestehen die Tat und entschuldigen sich in der laufenden Verhandlung.

Das erste Verfahren läuft gegen eine deutsche Staatsbürgerin: Die Lehrerin hat 3400 Euro Nettoeinkommen. Sie hat bei Edeka beim ersten Mal Süßwaren und Hackfleisch, beim zweiten Mal Fisch und Wurst sowie bei einem dritten Mal Fleisch im Wert von etwa 36 Euro eingesteckt, ohne zu bezahlen. Gegen einen georgischen Staatsbürger, der auf Grundleistungen angewiesen ist und monatlich knapp 400 Euro erhält, wird das zweite Verfahren geführt. Er hat bei Galeria Kaufhof, Decathlon und Deichmann versucht, sich ein neues Paar Schuhe zu besorgen. 49,99 Euro hätten die Deichmann-Schuhe gekostet. Nun die Frage: Welche Urteile wurden in den beiden Verfahren gefällt?

Für den im Kaukasus geborenen, arbeitslosen Angeklagten fordert die Anklägerin in ihrem Schlussvortrag aufgrund der »hohen Tatwerte«, gemeint ist der Wert der Schuhe, eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 15 Euro, insgesamt 2700 Euro. Die Lehrerin müsste bei dieser Höhe – 180 Tagessätze zu dem an ihr Einkommen angepassten Satz von 110 Euro – knapp 20 000 Euro zahlen. Unschwer zu erahnen: Es kam anders.

Die angeklagte Lehrerin ist gleich zu Beginn eloquent aufgetreten. Das ist nicht üblich an dieser Außenstelle des Amtsgerichts Tiergarten, hier am Tempelhofer Damm, wo hauptsächlich gegen sozial benachteilige Menschen verhandelt wird. Als sie die Höhe ihrer monatlichen Einkünfte nennt, wird erstaunt aufgemerkt. Gutverdienende stehen hier nur äußerst selten vor Gericht. Ihre bevollmächtigte Rechtsanwältin führt dann in der Verhandlung aus, die Anklage habe Wirkung gezeigt, sei ein »heilsamer Schock« gewesen, ihre Mandantin sei geläutert. Sie regt eine Einstellung des Verfahrens an – mit der Auflage einer Zahlung an eine gemeinnützige Organisation. Die Staatsanwaltschaft ist einverstanden, man einigt sich auf 500 Euro. Das Verfahren wird ohne Urteil eingestellt.

Das Urteil in der darauffolgenden Verhandlung gegen den georgischen Arbeitslosen fällt dagegen verhältnismäßig hart aus: Fünf Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Es ist leicht zu bemerken: Wer reich ist, kommt bei Gericht gut weg, wer dagegen arm ist, dem droht Knast.

Ersatzfreiheitsstrafe ist keine Lösung

Ob diese Einzelfälle verallgemeinerbar sind und man von Klassenjustiz sprechen kann, lässt sich nicht belegen. In keiner anderen der 100 besuchten Verhandlungen in Tempelhof war eine so gutverdienende Person angeklagt. Das Ergebnis der Verhandlung, die Einstellung gegen Zahlung an eine gemeinnützige Organisation, gehört jedenfalls zu den seltenen Ausnahmen.

In über 90 Prozent der verhandelten Verfahren kommt es zu Verurteilungen. In diesem Gerichtssaal am Tempelhofer Damm nimmt also alles seinen Anfang. Hier werden die Urteile gefällt über Angeklagte, die versucht haben, Lebensmittel im Supermarkt zu stehlen oder die den öffentlichen Personennahverkehr ohne gültigen Fahrschein genutzt haben. Mit ihren ohnehin sehr geringen Einkünften müssen sie nun noch eine Strafe abbezahlen und haben dadurch noch weniger Geld. Und wenn sie ihre Geldstrafe nicht zahlen können, müssen sie eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis absitzen. Jedes Jahr werden deshalb in Deutschland über 50 000 – vor allem ärmere – Menschen inhaftiert.

Das wird als Problem erkannt. Deshalb gibt es Initiativen wie freiheitsfonds.de, die Betroffenen finanziell helfen, oder die Anregung der Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers aus dem vergangenen Jahr, die Tagessatzhöhe für Mittellose auf fünf Euro zu senken. Noch weiter geht die von der Linksfraktion 2023 im Bundestag vorgeschlagene Orientierung am Einbußeprinzip, das eine Geldstrafe vorsieht, die neben der Lebensführung beglichen werden kann. Bei Personen, die am Existenzminimum leben, können dies auch sehr geringe Beträge ab einem Euro pro Monat sein.

Zu den Reformen gehören auch die 2023 vom Bundestag beschlossene Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafen und die angestrebte Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein durch Streichung des im Nationalsozialismus eingeführten Paragrafen 265a StGB. Aber all das wird nichts Grundsätzliches daran ändern, dass weiterhin mittellose Menschen wegen Bagatelldelikten wie Ladendiebstahl verurteilt werden.

Die Armutsbestrafung – wie sie kritisch genannt wird – geht weiter.

Neben dem Gesetzgeber könnten auch die Geschäfte und Verkehrsgesellschaften einen anderen Umgang finden. Bei allen Diebstahlversuchen konnte die Ware weiter verkauft werden. In keinem der Fälle erlitt der Laden ein Verlust. Im Gegenteil, manchmal zahlen die auf frischer Tat Ertappten eine »Vertragsstrafe«, auch »Fangprämie« genannt, bei Edeka in Höhe von 100 Euro, bei Rossmann 75 Euro. Die Geschäfte könnten nach dieser Zahlung von einer Anzeige absehen und damit weiteres Unheil verhindern. Das tun sie aber oft nicht. So kommt es zu einer Anklage, einem Prozess und einer zweiten Geldstrafe, dieses Mal durch ein gerichtliches Urteil.

Über das Berliner Neun-Euro-Ticket für Sozialleistungsbeziehende sind die wenigsten der Angeklagten informiert, die bei einer Ticketkontrolle erwischt wurden. Sie legen stattdessen dem Gericht auf Nachfrage oft ein teureres Monatsticket, auch mal ein überteuertes Touristenticket oder mehrere Einzelfahrscheine vor und belegen damit, dass sie inzwischen nicht mehr ohne Fahrschein fahren. Mit dem Kauf dieser kostspieligen Tickets schenken sie der BVG Geld, weil sie die günstigste Ticketvariante offensichtlich nicht kennen oder die für das Sozialticket notwendige Beantragung einer Kundenkarte für sie zu kompliziert ist.

Aus der Zeit des bundesweit gültigen Neun-Euro-Tickets von Juni bis August 2022 gab es übrigens so gut wie keine Anklagen. Die Anklagen wegen »Erschleichens von Leistungen«, wie sich dieser Straftatbestand nennt, konzentrierten sich auf die Monate bis Mai und dann wieder ab September 2022. Unabhängig davon, ob in der Zeit auch weniger Kontrollen stattfanden, weist dieses Phänomen womöglich auf einen Ausweg aus der Misere: Ein öffentlicher Personennahverkehr mit einem bekannten, preisgünstigen und einfach zu erwerbenden Monatsticket könnte solche Anklagen und Verurteilungen reduzieren.

Lehrreiche Ausnahme: Ein Freispruch

Der einzige Freispruch, den es in den 100 besuchten Verhandlungen gab, verdient eine Würdigung. Es ist ein besonderer Gerichtstermin. Herr G. erscheint an diesem Januarmorgen mit seinem gesetzlichen Betreuer und seinem Rechtsanwalt. Außerdem sind drei Zeugen geladen: zwei BVG-Kontrolleure und die Schwester des Angeklagten. So viele Beteiligte gibt es selten bei einem Verfahren hier am Tempelhofer Damm.

Der 1989 geborene G. hat einen Hauptschulabschluss. Er bezieht Bürgergeld und bemüht sich gerade um einen Job als Landschaftsgärtner auf einem Friedhof. Diesen würde er gerne ausüben, sagt er, weil er nicht mit Menschen klarkomme und an diesem Arbeitsort wenig Kontakt mit ihnen hätte. Seit seinem 19. Lebensjahr hat er einen gesetzlichen Betreuer, weil – so formuliert es G. – er selbst »nicht gut mit Geld umgehen« könne. »Ich vergesse sehr viel«, gibt er zu.

Um seine Finanzen kümmert sich ein Betreuer. Dieser hat errechnet, dass G. nach Abzug seiner laufenden Kosten – beispielsweise Strom – im Monat noch 280 Euro zur Verfügung hat. Davon muss G. noch eine Strafe in monatlichen Raten von 50 Euro abzahlen. Somit bleiben weniger als 60 Euro pro Woche für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und andere persönliche Bedürfnisse. Das ist die Lebensrealität vieler hier Angeklagter.

In den vergangenen 18 Monaten wurde er dreimal in Berliner U- und Straßenbahnen ohne Fahrschein angetroffen. Er hat jedoch seit zwei Jahren durchgehend eine Monatskarte, berichtet sein Betreuer, diese aber offenbar nicht mitgeführt. Warum er sie dann nicht nachträglich bei der BVG vorgelegt habe, fragt der Richter. »Das kostet auch sieben Euro Bearbeitungsgebühr«, antwortet der Betreuer. Sieben Euro zahlen sei besser als ein Strafverfahren, kommentiert der Richter. »So weit hat Herr G. nicht gedacht«, meint der Betreuer.

Die beiden geladenen Zeugen der BVG können sich aufgrund ihrer zahlreichen Fälle erwartungsgemäß an den Angeklagten nicht erinnern – und damit auch nicht an seine Äußerungen, warum er bei der Kontrolle kein Ticket dabei hatte.

Seine jüngere Schwester, Büroangestellte in Berlin, berichtet im Zeugenstand, dass er einen gültigen Fahrschein hatte: »Seit Oktober vor jetzt über zwei Jahren kaufe ich für ihn die Monatskarten. Er holt sie sich bei mir ab oder wir kaufen zusammen eine.« Warum sie das tue, fragt der Richter nach. »Soll ich ehrlich sein? Dummheit. Er ist verplant und verpeilt. Er vergisst sein Portemonnaie. Er weiß nicht, welcher Wochentag ist. Wir arbeiten daran, es wird besser.« Wenn sie mit ihm weggeht, frage sie ihn immer: »Handy, Schlüssel, Portemonnaie – hast du alles dabei?«

So unterstützt sie ihn seit über zwei Jahren. Anlass waren seine letzte Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein und ihre Feststellung, dass er aus dem Teufelskreis ohne Hilfe nicht allein herauskommen kann. Da er nachweislich einen Fahrschein hatte, beantragten Staatsanwaltschaft und Verteidiger einen Freispruch. Der Richter folgt den Plädoyers.

Das Beispiel zeigt, dass eine verbindliche und regelmäßige Unterstützung mehr helfen kann als wiederholte Strafanzeigen und gerichtliche Strafen. Diese Schwester, die sich ihres schusseligen Bruders angenommen hat, ist die einzige Heldin in all den überwiegend traurigen Gerichtsgeschichten vom Tempelhofer Damm. Sie kümmert sich beispielgebend um ihren Bruder, hat ihm vermutlich den guten Betreuer besorgt und nach der erneuten Anklage auch den souveränen Rechtsanwalt.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind hier jedoch die Ausnahme: Weniger als zehn Prozent der Angeklagten werden anwaltlich vertreten. Nur wegen eines solchen Rechtsbeistands kam es in den 100 beobachteten Fällen überhaupt zu Verfahrenseinstellungen, die äußerst selten sind – wie im Beispiel der Lehrerin. Ohne juristische Verteidigung ist eine Verurteilung so gut wie sicher.

 

Diese Reportage erschien zuerst im neuen deutschland:
Teil 1: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181178.amtsgericht-tiergarten-armut-und-soziale-probleme-lassen-sich-nicht-strafrechtlich-loesen.html
Teil 2: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181308.klassenjustiz-gerichtsreportage-es-muss-nicht-immer-knast-sein.html

 


 

Kommentar, ebenfalls aus dem ND:

Kritik der Berliner Sonderabteilung für Armutsbestrafung

Lassen wir außer Acht, dass die Besuchszellen, die in der Gefangenensammelstelle im oberen Stockwerk eingerichtet sind und in denen eine freie Kommunikation mit den Inhaftierten kaum möglich ist, schon des Öfteren gerügt wurden und bis heute unverändert blieben. Lassen wir außer Acht, dass sich das »Gericht« in den Räumen der Polizei, nämlich unten links im Erdgeschoss, hineingequetscht in den herrschaftlichen Polizeipräsidiumsbau, befindet, und man an die vom Grundgesetz vorgesehene Gewaltenteilung denken muss, wenn man durch das polizeiliche Foyer seinen Weg Richtung Gericht sucht und eine gut geölte Maschinerie der Gewalten vorfindet, die »Hand zu Hand« von der Festnahme bis zur Aburteilung in Eintracht handelt. Lassen wir auch außer Acht, dass sämtliche Gerichtsverfahren, die dort stattfinden, ohne Öffentlichkeit auskommen, dass man von außen nicht einmal darauf kommt, dass hinter den Türen des Gebäudes am Tempelhofer Damm 12 öffentliche Gerichtsverfahren stattfinden.

Der Kern der Kritik, die völlige Würdelosigkeit der Verfahren an dieser Außenstelle, zielt auf einen anderen Punkt.

Der Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts spricht neuerdings von »beschleunigten Verfahren, soweit es sich um Verfahren auf Antrag der Amtsanwaltschaft handelt«, um damit die auf Betreiben der CDU-Justizsenatorin ebenfalls stattfindenden Schnellverfahren gegen Klimaaktivist*innen hiervon abzugrenzen. In diesem in Tempelhof verorteten Bereich gibt es nur zwei zuständige Richterinnen: Abteilung 210 und 211. Beide vertreten sich gegenseitig. Mehr Hauptverhandlungen gibt es hier nicht.

Es ist eine Sonderzuweisung für arme Menschen. Richtig, die Strafprozessordnung sieht zwar beschleunigte Verfahren vor. Das steht in Paragraf 417 Strafprozessordnung. Man mag das nachvollziehbar finden. Man mag an der Entrechtung, die mit den beschleunigten Verfahren einhergeht, Kritik üben. Aber darum geht es hier nicht. An keiner Stelle im Gesetz ist die Rede davon, dass für Fälle, in denen das Gesetz ein beschleunigtes Verfahren erlaubt, eine Sonderzuweisung geschaffen werden soll. Das ist eine Berliner Besonderheit. In den Strafbefehlsverfahren etwa würde niemand auf die Idee kommen, nur zwei Richter*innen mit sämtlichen dieser Verfahren zu betrauen. Tatsächlich sind (fast) alle Richter*innen am Amtsgericht Tiergarten mit Strafbefehlsfällen betraut. Anders ist es nur bei den beschleunigten Verfahren in diesen besonderen Fällen der Armutskriminalität.

Die beschleunigten Verfahren finden fast immer ohne Verteidiger*innen statt. Das im Fernsehen vermittelte Bild, dass, wer vor Gericht steht, eine Anwältin an seiner Seite hat, ist falsch. Die meisten Menschen sind unverteidigt vor Gericht. Sie sind allein, sie sind mit einer ihnen fremden, juristischen Sprache konfrontiert, sie sind verunsichert, sie wissen nicht, was sie dürfen, sie trauen sich nicht zu fragen. Das ist der Alltag am Tempelhofer Damm. Es möchte auch niemand, dass sie fragen. Das bringt den Zeitplan ja durcheinander.

Die Europäische Union hat 2016 eine Richtlinie verabschiedet, wonach es allen Menschen möglich sein sollte, eine Anwältin zu bekommen, um nicht allein vor Gericht stehen zu müssen. In den meisten europäischen Ländern ist das längst so, wie Ronen Steinke in seinem Buch »Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich« schön dargelegt hat. Nicht aber in Deutschland. Hier gilt nach wie vor die Praxis, dass nur dann eine Pflichtverteidigerin »bestellt« wird, wenn eine hohe Strafe droht. Eine Geldstrafe gilt nicht als schlimm genug. Auch dann nicht, wenn klar ist, dass die beschuldigte Person sie nicht bezahlen können wird und die Strafe stattdessen absitzen muss. Selbst dann, wenn auf die schriftliche Anklageschrift verzichtet wird, wie es im beschleunigten Verfahren möglich ist, gesteht man Angeklagten keine Verteidigerin zu.

Es geht hier darum, ohne viel Aufhebens Menschen hart zu bestrafen, die wegen ihrer Armut straffällig geworden sind. Die etwas gestohlen haben. Oder das versucht haben. Die ein öffentliches Verkehrsmittel genutzt haben ohne Ticket. Weil sie sich das nicht leisten können. Oder weil sie süchtig sind. Es wird hier nichts eingestellt. Es gibt hier keine Sachverhaltsaufklärung, kein Verständnis, keine Suchtprophylaxe, keine Sozialarbeitenden, keinen Versuch zu verstehen oder nach den passenden Antworten zu suchen. Es gibt in den knapp 15-minütigen Verhandlungen auch gar keine Zeit dafür. Das ist der Sinn und Zweck dieser Verfahren. Sie sind eines Rechtsstaates unwürdig.

Dr. Lukas Theune ist Rechtsanwalt in Berlin und Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV).
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181302.klassenjustiz-kritik-der-berliner-sonderabteilung-fuer-armutsbestrafung.html

passiert am 09.04.2024