Bei Notruf Todesschuss
NIENBURG taz | Eine Gruppe Polizist*innen steht hinter einem Gartenzaun in der Friedrichstraße, nahe dem Nienburger Bahnhof. Ein Hund bellt. Auf einmal taumelt ein Mann nach vorn und wedelt mit einem Messer, das im Video nur als ein Haufen Pixel zu erkennen ist. Zwei Schüsse fallen. Der Mann kauert sich zusammen, steht und blickt sich um. Das Bild schwankt. Dann sind weitere fünf Schüsse zu hören und der Mann kollabiert. Nach einer kurzen Pause fällt ein weiterer, zeitlich abgesetzter Schuss.
Diese Szene zeigt ein Handyvideo, das auf Social Media viral gegangen ist und der taz im Original vorliegt. Es sind die letzten Sekunden im Leben des 46-Jährigen Gambiers Lamin Touray, der vor Ort an den Schusswunden starb.
Wie die „Tagesschau“ berichtet, trafen ihn laut Obduktionsbericht acht Schüsse, zwei davon tödlich. Eine Polizistin wird bei dem Einsatz durch eine Polizeikugel im Bein schwer verletzt. Drei Tage nach den Ereignissen sind viele Fragen offen. Wie kam es zu der Situation, warum lief diese so aus dem Ruder und waren die Schüsse Notwehr?
Gegen die 14 eingesetzten Beamt*innen wird wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Zuständig sind das angrenzende Polizeirevier und die Staatsanwaltschaft Verden. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Verden zeigt das Video in den sozialen Medien einen zeitlich und optisch stark verkürzten Ausschnitt des Polizeieinsatzes. Bodycam-Aufnahmen der Polizist*innen würden ausgewertet.
Zeugen erschüttert
Einer, der etwas Licht ins Dunkel bringen kann, ist Omar T., ein Freund des Getöteten, der ebenfalls aus Gambia stammt. Omar T. wurde Augenzeuge des tödlichen Einsatzes. Mit ernster Miene blickt er über den Ort des Geschehens. An der Straße haben Anwohner*innen eine kleine Gedenkstätte eingerichtet. Im Zaun sind Einschusslöcher zu sehen.
„Bis jetzt kann ich nicht glauben, was geschehen ist“, sagt Omar T. Er und die Freundin des Getöteten, die anonym bleiben will, deren Personalien der taz aber bekannt sind, hätten die Polizei eigentlich gerufen, weil sich Touray in einem psychischen Ausnahmezustand befunden habe, erinnert sich T. „Wir wollten ihm helfen“, sagt Tourays Freundin, die nicht in Nienburg lebt, am Telefon.
Seit mehreren Tagen sei es Touray schlecht gegangen, erzählt sie. Erst vor Kurzem habe er eine Kündigung erhalten. Und am 28. März wurde er im Regionalzug Metronom ohne Ticket kontrolliert. Die Bundespolizei nahm ihn in Hamburg-Harburg wegen Fahrens ohne Fahrschein, Bedrohung, tätlichen Angriffs und Widerstands in Gewahrsam. Dabei soll er drei Polizisten verletzt haben. Das Amtsgericht Hamburg prüfte einen Haftbefehl und stellte fest, es liege keine Fluchtgefahr vor.
Mit Schürfwunden und entstellt sei er danach bei ihr angekommen, erinnert sich seine Freundin. Er habe neben sich gestanden und wirre Dinge geredet, erzählt sie. Um zur Ruhe zu kommen, fuhr Touray am Freitag zu seiner Wohnung in Nienburg. Nachdem er nicht auf Anrufe reagiert habe, sei sie am Freitagabend zu ihm gefahren. Er habe keine Hilfe gewollt, erzählt die Freundin. Aus Sorge, dass dessen psychischer Zustand eine Gefahr für ihn selbst sein könnte, wählte sie den Notruf.
Mit vor Wut bebender Stimme erinnert sie sich, dass man sie nur von Notrufnummer zu Notrufnummer verwiesen habe. Schließlich sei ein Rettungswagen eingetroffen. Die Sanitäter*innen hätten gesagt, unter den von ihr geschilderten Umständen müsse die Polizei den Einsatz unterstützen, die habe aber zu tun und so lange könnten sie nicht warten.
Die Sanitäter*innen seien wieder weggefahren. Eine ganze Weile später sei eine Streife eingetroffen. Touray habe auf mehrfaches Klingeln hin die Tür nicht geöffnet, daraufhin habe die Polizei gesagt, man werde am Morgen wiederkommen.
Am nächsten Tag habe sie selbst nach ihm sehen wollen, erzählt Tourays Freundin. Gemeinsam mit Omar T. fuhr sie zur Wohnung. Touray habe erneut keine Hilfe gewollt und weiterhin wirre Dinge geredet. Sie habe vor der Tür eine Zigarette geraucht, als Touray herausgekommen sei und sie und Omar T. beleidigt habe. Anders als von der Polizei später dargestellt, habe er sie nicht mit einem Messer bedroht, sagen die Frau und auch Omar T. unabhängig voneinander.
Zahlreiche Medien übernahmen die Darstellung der Polizei. Sie habe verzweifelt erneut den Notruf gewählt und um Hilfe gebeten, berichtet die Freundin. Statt eines Krankenwagens kamen mehrere Polizist*innen. Als die eintrafen, zückte der Gambier das Messer. Sie habe ihre Hilfe angeboten und gesagt, sie könne ihn zur Aufgabe bewegen, erinnert sich die Frau.
Das habe die Polizei nicht zugelassen und angekündigt, einen Polizeihund einzusetzen. Danach habe sie die Schüsse gehört, sagt sie und bricht in Tränen aus. „Statt zu helfen, haben sie ihn wie ein Tier im Wald erschossen“, so Tourays Freundin. Anschließend habe man sie wie eine Verbrecherin behandelt, sie mit auf das Polizeirevier genommen und nicht einmal allein auf die Toilette gelassen. Überprüfen lässt sich das nicht.
Nackte Leiche ohne Sichtschutz
Vor Ort sei die Spurensicherung tätig gewesen, erzählt eine Nachbarin, die sichtlich geschockt ist und anonym bleiben will. Stundenlang habe die nackte Leiche ohne Sichtschutz auf der Terrasse gelegen. Ihre Kinder hätten die Szenerie gesehen und seien zutiefst verstört. „Mit Menschenwürde oder auch nur Respekt vor Toten hatte das nichts zu tun“, sagt die Nachbarin.
Die Mutter von Touray ist nun nach Deutschland gereist, um ihren Sohn abzuholen. „Ich wünsche mir nichts als Gerechtigkeit“, sagt Tourays Freundin. Das Geschehen habe sie geschockt, denn sie hätten eine harmonische Beziehung geführt. Sie will sich anwaltliche Unterstützung suchen, um den Fall aufzuklären.
Auch Omar T. wünscht sich eine gründliche Untersuchung, denn die Polizei habe unprofessionell agiert. Gemeinsam mit Aktivist*innen aus der gambischen Community denken sie über eine Demonstration nach.
Immer wieder erschießen Polizist*innen Menschen in psychischen Ausnahmezuständen. Der „Tagesschau“ sagte der Polizeiwissenschaftler Thomas Feltes, drei Viertel der durch Polizeikugeln Getöteten der vergangenen Jahre seien psychisch krank gewesen. Oft landen die Ermittlungen bei den Akten und es heißt, es habe keine andere Möglichkeit als zu schießen gegeben.
Die Staatsanwaltschaft Verden erklärte, die Ermittlungen dauerten an. Ob Rechtfertigungsgründe für den Schusswaffeneinsatz vorlägen, könne erst nach Abschluss eingeschätzt werden.