Solidarität mit Daniela Info Nr. 49 / 1.4.2026

„Die Solidarität lässt für sie, so sagt Daniela, die Sonne aufgehen“

Hallo,
wie ihr sicherlich schon mitbekommen habt, ist die Anklage der Generalbundesanwaltschaft (GBA) gegen Daniela zum OLG Frankfurt rausgegangen.

Dazu ein Artikel aus dem Legal Tribune Online (LTO);
Generalbundesanwalt klagt Daniela Klette an „Das ist vor allem poli­tisch moti­viert“
von Hasso Suliak
Der mutmaßlichen Ex-Terroristin Daniela Klette wird die Beteiligung an drei RAF-Anschlägen Anfang der 90er-Jahre vorgeworfen. In zwei Fällen geht es um versuchten Mord. Ihr Anwalt spricht von einer „politisch motivierten“ Anklage.

Ein Bank-Gebäude in Eschborn, eine Botschaft in Bad Godesberg, ein Gefängnis in Weiterstadt: In der Zeit von Februar 1990 bis März 1993 soll die im Februar 2024 in Berlin festgenommene Daniela Klette an drei Anschlägen der inzwischen aufgelösten Roten Armee Fraktion (RAF) mitgewirkt haben. Die Bundesanwaltschaft wirft der 67-Jährigen in ihrer Anklage in zwei Fällen versuchten Mord sowie versuchtes und vollendetes Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, erpresserischen Menschenraub und besonderen schweren Raubes in Mittäterschaft vor. Die einschlägigen Strafvorschriften lauten: § 211 Abs. 2, § 311 Abs. 1 a. F., § 239a Abs. 1, §§ 249, 250 Abs. 2 Nr. 1, §§ 22, 23, 25 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB).
Eine mögliche Mitgliedschaft Klettes in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB ist nicht Gegenstand der Anklage. Die Tat gilt als verjährt.
Einer von Klettes Anwälten, der Berliner Strafverteidiger Lukas Theune, kritisierte gegenüber LTO das Vorgehen der Bundesanwaltschaft als „vor allem politisch motiviert“. Die Anklage beruhe im Wesentlichen auf zweifelhaften Aussagen eines ehemaligen V-Manns.
Klette befindet sich derzeit aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Verden im Zusammenhang mit einem anderen Verfahren in Untersuchungshaft. Hinsichtlich der jetzt angeklagten Taten war Klette im März 2024 vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ein Haftbefehl vom 9. Mai 2018 verkündet und sogenannte Überhaft vorgemerkt worden.
Anschlag auf Deutsche-Bank-Gebäude scheiterte
Der Generalbundesanwalt (GBA) geht in seiner auf den 23. datierten Anklageschrift davon aus, dass Klette der sogenannten dritten Generation der RAF angehört und sich in der Zeit von Februar 1990 bis März 1993 an drei Anschlägen der RAF maßgeblich beteiligt hat.
Konkret habe Klette am Morgen des 25. Februar 1990 als Teil der „Kämpfenden Einheit Febe Elizabeth“ versucht, vor dem Verwaltungsgebäude der Deutschen Bank in Eschborn eine Sprengstoffexplosion auszulösen. „Hierzu stellten Mitglieder des Kommandos einen mit Doubletten-Kennzeichen versehenen Pkw VW Golf im Bereich der Toreinfahrt ab. Im Kofferraum des Fahrzeugs befanden sich insgesamt 45,05 Kilogramm Sprengstoff. Am Einbau des Sprengstoffs hatte Daniela Klette mitgewirkt“, ist die Anklagebehörde überzeugt.
Zu einer Explosion kam es bei dem Anschlagsversuch nicht, weil letztlich die Zündvorrichtung versagte. Im Falle einer Detonation, so die Bundesanwaltschaft, hätte die Druckwelle aber den im Eingangsbereich des Gebäudes gelegenen Wachraum erfasst, in dem sich zu dieser Zeit drei Sicherheitsbedienstete der Deutschen Bank AG aufhielten.
„250 Schüsse auf die amerikanische Botschaft“
Der zweite Tatkomplex, der Klette zur Last gelegt wird, betrifft einen Anschlag im damaligen Bonner Diplomaten-Stadtteil Bad Godesberg.
Am Abend des 13. Februar 1991 soll Klette dort zusammen mit anderen RAF-Mitgliedern als „Kommando Vincenzo Spano“ einen Schusswaffenanschlag auf die US-Botschaft ausgeführt haben. „Die Angeschuldigte feuerte gemeinsam mit zwei weiteren Schützen von der gegenüberliegenden Rheinseite aus mit automatischen Langwaffen mindestens 250 Schüsse auf das Botschaftsgebäude ab. Mindestens 57 Projektile trafen die Botschaft“, so die Anklage. Durch die Schüsse seien zwanzig Personen „unmittelbar gefährdet“ worden.
Millionenschaden bei Anschlag auf JVA
Der dritte Tatkomplex, der Klette zugerechnet wird, betrifft schließlich einen am 27. März 1993 auf die seinerzeit neu gebaute, aber noch nicht mit Gefangenen belegte Justizvollzugsanstalt (JVA) Weiterstadt. Dieser sei in den frühen Morgenstunden vom RAF-Kommando „Katharina Hammerschmidt“ durchgeführt worden. „Zu dem Kommando zählte auch Daniela Klette“, ist der GBA überzeugt.
Mitglieder der Gruppe hätten bei dieser Tat die Anstaltsmauer überstiegen und unter Vorhalt einer Maschinenpistole das Wachpersonal sowie einige Vollzugsdienstanwärter überwältigt. Die Opfer seien gefesselt und in einem VW-Transporter vom Anstaltsgelände gebracht worden. Mitglieder des Kommandos hätten dann einem Geschädigten Fahrzeugschlüssel und Geldbörse abgenommen. „Später zündete das Kommando in der Justizvollzugsanstalt mehrere Sprengsätze, wobei Daniela Klette daran mitgewirkt hatte, die Sprengladungen anzubringen.“ Laut Bundesanwaltschaft entstand damals an dem Verwaltungsgebäude sowie an drei Zellengebäuden ein Gesamtschaden von etwa 63 Millionen Euro.
Seit März 2025 Prozess am LG Verden
Bei der Tat in Weiterstadt sollen auch Klettes mutmaßliche Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg dabei gewesen sein. Die beiden Männer sind weiter auf der Flucht, auch gegen sie wird ermittelt. Gemeinsam mit Klette sollen sie laut Staatsanwaltschaft Verden von 1999 bis 2016 Geldtransporter und Kassenbüros in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen haben, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Wegen dieser Überfälle steht Klette schon seit Anfang März 2025 vor dem Landgericht Verden. Das Verfahren ist juristisch von dem der Bundesanwaltschaft getrennt und könnte bald enden. Möglicherweise beginnen die Plädoyers bereits nach Ostern.
Verteidiger: BKA-Spurenauswertung entlastet Klette in zwei Fällen
In einer ersten Reaktion kritisierte Klette-Verteidiger Theune die Anklageerhebung durch den GBA gegenüber LTO scharf. „Es ist bezeichnend, dass die Bundesanwaltschaft nunmehr doch noch Anklage erhebt, obwohl die DNA-Nachermittlungen größtenteils erfolglos verlaufen sind. Sie stützt sich dabei ganz wesentlich auf den Zeugen Klaus Steinmetz, obwohl der in der Vernehmung durch den sachbearbeitenden Staatsanwalt bereits angegeben hat, früher so viel gelogen zu haben, dass er nicht mehr sagen kann, was überhaupt jemals der Wahrheit entsprach.“
Außerdem, so Theune, seien vom Bundeskriminalamt (BKA) mit hohem Aufwand 1.400 Spuren nachträglich untersucht worden – mit dem Ergebnis, dass jedenfalls bei zwei der drei vorgeworfenen Taten „keine der Spuren mit unserer Mandantin gematcht“ hätten. „Jetzt wird einfach trotzdem Anklage erhoben, als ob beides gar nicht passiert wäre. Das ist aus meiner Sicht vor allem politisch motiviert“, so Theune.
Ehemaliger V-Mann als Hauptbelastungszeuge?
Beim erwähnten Steinmetz, auf dessen Aussagen wohl die Anklage gegen Klette maßgeblich beruht, handelt es sich um einen ehemaligen V-Mann. Der heute 67-Jährige wurde bereits in den 80er-Jahren vom Verfassungsschutz angeworben. Unter dem Decknamen „Bruno“ bespitzelte er über Jahre die linksautonome Szene. Anfang der 90er-Jahre soll er dann Zugang zur Kommandoebene der RAF bekommen haben.
Eine besondere Rolle spielte Steinmetz auch im Zusammenhang mit einem völlig aus dem Ruder gelaufenen GSG-Einsatz im mecklenburgischen Bad Kleinen im Juni 1993. Bei diesem starben der RAF-Terrorist Wolfgang Grams und ein GSG9-Beamter. V-Mann Steinmetz war damals als angeblicher Mit-Terrorist vor Ort und wurde zusammen mit RAF-Terroristin Birgit Hogefeld „überwältigt“. Bis heute steht der Fall für das Versagen von Behörden und Einsatzkräften: Der damalige Bundesinnenminister musste zurücktreten, der Generalbundesanwalt wurde des Amtes enthoben, hohe Beamte im Bundeskriminalamt wurden zwangsversetzt.
Steinmetz soll sich seit 1993 in einem Zeugenschutzprogramm des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes befinden.
OLG-Staatsschutzsenat erläutert die StPO
Erhoben wurde die Anklage gegen Klette vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az. 8 St 1/26). Zuständig ist dort der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) unter Vorsitz von Jürgen Bonk. Dieser muss nun entscheiden, ob und wann es zum Prozess kommt.
In einer eher ungewöhnlich ausführlichen Pressemitteilung erläuterte das Gericht am Freitag den üblichen Ablauf des weiteren Verfahrens: Nach der Anklageerhebung durch den GBA schließe sich nun das sogenannte Zwischenverfahren an. In diesem werde entschieden, ob das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
„Erster Schritt dieses üblicherweise einige Monate beanspruchenden Verfahrens ist, der Angeschuldigten Gelegenheit zu geben, sich zu den Anklagevorwürfen zu äußern“, so das Gericht. Nur wenn „die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung die des Freispruchs überwiegt“, werde die Eröffnung des Hauptverfahrens nach § 203 Strafprozessordnung (StPO) gegen Klette beschlossen.
Offenbar wegen des zu erwartenden Medienrummels hat sich der Senat mit der Pressemitteilung bewusst viel Mühe gegeben.

Der Prozess in Verden geht nach der Osterpause weiter am 8. April 2026 um 10 Uhr weiter. An diesem Verhandlungstag dürfen die Verteidiger von Daniela noch einmal Anträge stellen. Der nächste Prozesstag ist dann ausnahmsweise am nächsten Montag, d. 13. April 2026 um 10 Uhr (am 14. und 15. April 2026 sind keine Prozesstage!). An diesem Tag werden voraussichtlich die Weichen gestellt, wann die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Anwälte der Nebenkläger gehalten werden. Wir gehen zur Zeit davon aus, dass dies an den Prozesstagen am 21. oder/und am 22. April sein wird. Höchstwahrscheinlich eine Woche später, am 28. April 2026, wird dann Daniela ihr Plädoyer abgeben. Danach werden ihre Verteidiger ihre Plädoyers vortragen. So wird dann wohl in der ersten Maihälfte mit der Urteilsverkündung der Prozess zu Ende gehen.
Wichtig ist, dass an den beiden Prozesstagen, an dem Daniela ihr Plädoyer hält und an dem das Urteil gefällt wird, der Zuschauersaal voll besetzt ist. An diesen beiden Prozesstagen werden wir auch wieder in unmittelbarer Nähe des Gerichtsortes Kundgebungen abhalten.
Es kann durchaus sein, dass wir nur eine sehr kurze Zeitphase für die Mobilisierung haben werden. Sobald die Termine fest sind, werden wir euch sofort über den Verteiler informieren.

Hier in diesem Zusammenhang ein Aufruf aus Frankfurt:
**Überall weiterleiten**
Von Frankfurt nach Verden – Solidarität mit Daniela Klette!✊
Rund ein Jahr läuft der Prozess gegen Daniela Klette. Inzwischen ist klar, dass im Mai ein Urteil gefällt werden und ein neuer Prozess ab Herbst 2026 am OLG Frankfurt stattfinden soll. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage erhoben, Daniela werden drei Taten vorgeworfen, die der RAF zugerechnet werden. Vor den Gerichten, in unseren Vierteln und weltweit, egal wo wir hinschauen, sehen wir faschistische und autoritäre Bestrebungen, Krieg und strukturelle Gewalt.

Für uns ist klar: Antifaschismus, linke Praxis und revolutionärer Widerstand waren und sind notwendig!  Deshalb rufen wir euch auf, fahrt zum Prozessende noch einmal gemeinsam mit uns nach Verden, um Daniela zu zeigen, sie ist nicht allein und kann auf unsere Solidarität zählen. Sie soll wissen, wenn sie für den nächsten Prozess in Frankfurt sein wird, kann sie auf uns zählen!
➡️ 28.04.2026, 8 Uhr, beim Gericht in Verden (52.909786,9.276439)
Es wird vor Ort eine Kundgebung angemeldet für alle, die nicht mit ins Gericht können oder wollen. Wir empfehlen, mit dem Auto anzureisen; wenn ihr eine Mitfahrgelegenheit benötigt, meldet euch unter danielasoliffm@systemli.org oder fragt eure Freundinnen und Genossinnen.
Solidarität mit Daniela Klette!✊🚩

Die beiden Befangenheitsanträge von Daniela und ihrer Verteidiger gegen die drei Richter und den beiden Schöffen wurden letzte Woche von einer anderen Richterkammer am Landgericht zurückgewiesen.
Am letzten Samstag, d. 21. März 2026 im Kontext zum 18. März haben wir wieder eine Demo und Kundgebung in Vechta abgehalten. Leider hat Daniela von der Kundgebung am Knast und der Demo um die JVA herum nichts mitbekommen. Während dieser Zeit wurde Daniela in der Zelle eingesperrt. Die anderen Mitgefangenen haben Daniela später von der Demo und Kundgebung berichtet. Es wurde ein Audiobeitrag von Mumia Abu-Jamal verlesen, den er extra für den 21. März verfasst hat. Außerdem wurden solidarische Grüße aus Frankreich live per Audioton übermittelt. An diesem Wochenende gab es dort ein Treffen zur Militarisierung des Gesundheitswesen in Europa mit Genoss*innen aus Frankreich, Italien, Kreta, der Schweiz, dem Baskenland und Deutschland. im Anhang dieses Info ist ein Solidaritätsfoto mit einigen Genoss*innen.
Hier kommt jetzt Mumias Beitrag sowie drei weitere Redebeiträge für die Demo und Kundgebung am 21. März 2026 in Vechta – im Kontext zum weltweiten Tag der politischen Gefangenen am 18. März. Den vierten Beitrag haben wir leider nicht bekommen.

Gruppe: Solidarität mit Daniela
Kontakt: solidarisch-mit-daniela@t-online.de / www.solidarisch-mit-Daniela.de
Grußbotschaft von Mumia Abu-Jamal für Daniela Klette, vorgetragen am 21. März 2026 auf der Solidaritätskundgebung vor dem Frauenknast in Vechta, Niedersachsen

Hallo Daniela Klette!
Ich sende dir hiermit meine solidarischen Grüße.
Wir haben es mit einer wirklich bemerkenswerten Wendung in der Politik des Staates zu tun. Ich nenne das „Zurück in die Vergangenheit“. Ihr habt sicher von dem Film „Zurück in die Zukunft“ gehört. Was hier läuft, ist jedoch ein „Zurück in die Vergangenheit“, denn der Staat agiert, als wäre es wieder 1972 oder 1980. Dabei ist offensichtlich, dass es jetzt um die politische Verfolgung einer Person aufgrund ihrer früheren Verbindungen und politischen Handlungen geht, bei denen niemand persönlich zu Schaden gekommen oder verletzt worden ist. Es ist klar, dass dies ein politischer Prozess ist.

Also Freispruch für Daniela Klette, und lasst sie endlich frei!

Kehren wir nun endlich wieder in die Gegenwart zurück. Okay? Wir schreiben nicht mehr das Jahr 1972. Nicht einmal das Jahr 1982. Es ist an der Zeit, den Kalender umzublättern und das Leben im neuen Jahrhundert anzugehen. Das kapitalistische System versucht jetzt, Menschen zu bestrafen, deren Überzeugungen man vor Jahren abgelehnt hat und die man damals nicht zu fassen bekam. Sie heute für ihre Überzeugungen zu bestrafen, ist völlig absurd.

Freiheit für Daniela Klette! Freispruch für Daniela Klette! Und zwar sofort!

Danke sehr. Mit Liebe, nicht mit Furcht, hier spricht Mumia Abu-Jamal.

Transkript der Audiobotschaft im Original
(kursive Wörter wurden von Mumia auf Deutsch gesprochen):

3 Redebeiträge von der Demo und Kundgebung in Vechta am 21. März 2026 in der Innenstadt:

1.

Moin zusammen
Liebe MitstreiterInnen und Menschen in Vechta. Nun waren wir schon mehr als 10 Mal hier in Vechta und zeigen unsere Solidarität mit Daniela Klette. Ich möchte kurz darlegen, warum ich solidarisch mit Daniela bin. Zum Prozessbeginn vor einem Jahr habe ich darüber eine Rede in Celle gehalten. Seitdem ist viel passiert. Zum Prozessverlauf gab es ja gerade einen Beitrag. Daniela ist jetzt seit 2 Jahren hier in der JVA.
Als ich vor zwei Jahren von Daniela’s Festnahme und der anschließenden Verhaftung gehört habe, hat mich das nicht unberührt gelassen.
Warum?
Daniela war und ist ein Teil des radikalen Widerstandes gegen die Zerstörungskraft des kapitalistischen Wertesystems.
Wir haben in den letzten 40/50 Jahren für eine solidarische antikapitalistische, feministische und antifaschistische Gesellschaft gekämpft.
Gegen das System der Ausbeutung, gegen das Patriarchat, gegen Atom und
Kriegspolitik, imperialistische Angriffskriege und Rassismus konnten wir auch Erfolge erzielen.
Hier in der BRD haben wir versucht Strukturen zu schaffen, in denen wir dass gelebt haben, für das wir kämpfen. Solidarisch, Feministisch und Kollektiv. Wir haben Häuser besetzt. Überall, so auch in Hamburg die Hafenstr. und in vielen anderen Städten in der BRD. Daniela war Teil dieser Bewegung.

In den 80 iger Jahre haben wir uns mit den Gefangenen aus der RAF und des Widerstandes solidarisch gezeigt wie z. B. die Unterstützung der Hungestreiks. Daniela war Teil dieser Bewegung.
Zu dem militanten Widerstand in den 70 iger 80iger und 90iger gehörten die RAF, die Bewegung zweiter Juni, die revolutionären Zellen, die Rote Zora und viele antiimperialistische und autonome Kleingruppen.
Wir haben eine gemeinsame politische Vergangenheit und wir wissen, dass der Kapitalismus keine Antwort hat auf den Wahnsinn, den er selbst verursacht.
Die Gier nach Profit zerstört weiter unsere Lebensgrundlage auf allen Ebenen und im rasanten Tempo. Diese Erkenntnis und der Kampf dagegen verbindet mich mit Daniela Klette.

Es gibt einen schönen Satz
Wenn du deinesgleichen im Stich lässt. lässt du dich nur selbst im Stich.
In diesem Zusammenhang weise ich auf die vielen linken Menschen hin, die derzeit im Knast sitzen. Ich kann nicht alle aufzählen. Es sind vor allem Menschen aus dem antifaschistischen Widerstand – Namentlich möchte ich Maya nennen, die unter unsäglichen Haftbedingungen in Budapest sitzt. Sie ist letztes Jahr illegal nach Budapest verschleppt worden. Vor ein paar Wochen wurde sie zu 8 Jahre Haft verurteilt. Stellvertretend erwähne ich noch
Hanna, die in München zu 5 Jahren Haft verurteilt wurde. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
In Düsseldorf und Dresden laufen zur Zeit noch weitere Verfahren gegen Antifaschisten.

Trump und Orban haben die Antifa Ost, die es als Organisation so gar nicht gibt, als terroristische Vereinigung eingestuft. In diesem Zusammenhang wurde versucht, Konten der Roten Hilfe zu sperren.
Wer zu dem sogenannten Antifa Ost Verfahren Fragen hat, kann sich gerne an uns wenden.
Kriminalisiert werden Menschen aus der Klimabewegung, Menschen die sich für die Rechte von Kurdinnen und Kurden eingesetzt haben und Menschen die gegen die israelische Politik auf die Straße gehen.
Ihnen allen gehört meine, unsere Solidarität.
Wir erleben gerade eine Angriffswelle gegen linke Politik hier und weltweit. Angriffe auf ArbeitnehmerInnenrechte, Angriffe weltweit auf Frauenrechte und für die Profitmaximierung weniger wird unsere Mitwelt/Umwelt zerstört. Gleichzeitig ein Erstarken der neuen und alten Rechten, Aufrüstung und Militarisierung der Gesellschaft und völkerrechtswidrige Angriffskriege bestimmen das Nachrichten Geschehen und damit schlage ich wieder einen Bogen zu Daniela Klette. Der Kampf gegen diesen Wahnsinn hat uns verbunden und verbindet uns immer noch.

An dieser Stelle auch einen Gruß an Volker und Burghard und allen Anderen Untergetauchten
Freiheit, Glück und Gesundheit für Sie!

Für eine Revolution, die für das Leben ist.
Monika

2.
Ich möchte mich mit dem folgenden Redebeitrag insbesondere an die hoffentlich interessierten, leider aber wahrscheinlich eher nur einseitig informierten Einwohner*innen von Vechta wenden: Liebe Anwesende ! Wie Sie wahrscheinlich wissen, befindet sich Daniela Klette seit Februar 2024 hier in Vechta in der JVA für Frauen in Untersuchungshaft. Daniela Klette ist im Februar 2024 in Berlin festgenommen worden, weil ihr vorgeworfen wird, sich zusammen mit zwei weiteren Beschuldigten zwischen 1999 und 2016 an mehreren Überfällen auf Geldtransporter und Supermärkte beteiligt zu haben sowie als vermeintliches Mitglied der RAF bei mindestens zwei Aktionen der Gruppe zwischen 1991 und 1993 dabei gewesen zu sein. Möglicherweise können Sie sich daran erinnern, dass wir, die Gruppe „Solidarität mit Daniela“, schon mehrmals hier in Vechta demonstriert haben, um der Öffentlichkeit die politische Dimension eines Verfahrens aufzuzeigen, dem sich Daniela mittlerweile seit 35 Jahren ausgesetzt sieht – davon mehr als 30 Jahre gezwungenermaßen in der Illegalität, die letzten 2 Jahre in Untersuchungshaft und davon auch seit 1 Jahr vor Gericht. Auch wenn stets von Seiten der Repressionsbehörden betont wird, es sei ein ganz normales Verfahren: – die Art und Weise, wie mit öffentlicher Hetze Fahndungsmaßnahmen gegen Daniela, Burkhard Garweg und Volker Staub durchgeführt wurden und wie immer wieder eine angebliche Gewalt- und Tötungsbereitschaft der drei medial aufbereitet wurde, – die besonderen Haftbedingungen, insbesondere die anfängliche Isolationshaft, mit denen sich Daniela konfrontiert sieht, und – die extra für das Gerichtsverfahren in Verden für 3,6 Millionen Euro zu einem Hochsicherheitstrakt umgebaute Reithalle, die von mit Maschinenpistolen bewaffneten SEK-Beamten bewacht werden …… sprechen eine andere Sprache! Es geht darum, die Geschichte des fundamentalen Widerstandes in Deutschland abzuurteilen, und der Verurteilungswille der staatlichen Repressionsmaschinerie wird immer dann auf Hochtouren gebracht, wenn politisch aktive Menschen das herrschende System nicht nur in Frage stellen, sondern auch erfolgreich dessen Strukturen angreifen – sei es durch Aktionen, erfolgreiches Leben in der notwendigen Illegalität oder dadurch, sich ihre politische Einstellung auch im Knast nicht brechen zu lassen! Zum aktuellen Stand des Verfahrens: Die Repressionsstrategen haben aus den o.g. Tatvorwürfen gegen Daniela nun zwei – zumindest auf dem Papier – voneinander unabhängige Verfahren gemacht und dabei offensichtlich mit der Auflösung der RAF 1998 die zeitliche Grenze gezogen. (Deutlich wird dies auch an den Zuständigkeiten der GBA für den ersten und der Staatsanwaltschaft Niedersachsen für den zweiten Teil der Verfahren.) Ein kurzer Faktencheck: 1.: Nachdem sich auch nach mehr als 30 Jahren Ermittlungen anscheinend nicht genügend Beweismaterial für eine Erfolg versprechende Anklage für ein Verfahren wegen der Tatvorwürfe aus der Zeit zwischen 1991-1993 ergeben hatte (nebenbei bemerkt: die vermeintliche Mitgliedschaft in einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung wäre ohnehin verjährt, weshalb sicherheitshalber auch wegen versuchtem Mord ermittelt wird, der eben nicht verjährt) … nach den fehlenden Ermittlungsergebnissen also wurde entschieden, das von der zeitlichen Abfolge eigentlich 2. Verfahren dem 1. vorzuziehen. 2: Bei keiner der insgesamt 16 vorgeworfenen Taten kam es zu physischen Verletzungen eines Menschen. Dennoch lautet die Anklage in beiden Verfahren: versuchter Mord. (dazu später mehr)
3.: Das Verfahren vor dem Landgericht Verden neigt sich seinem Ende entgegen. Daran, dass Daniela keine Anwesenheit an einem der Tatorte nachgewiesen werden kann, hat sich auch nach Ende der Beweisaufnahme nichts geändert. Ursprünglich waren Termine bis September 2026 angesetzt. Nun sind neben dem „Mordversuch“ 5 weitere Tatvorwürfe fallen gelassen wurden. Das Kartenhaus der Staatsanwaltschaft wackelt bedenklich. So haben sich das zumindest die Repressionsstrategen nicht vorgestellt. Sehr wahrscheinlich braucht es nun wohl doch noch ein zweites Verfahren, um Daniela möglichst lebenslang wegsperren zu können. Da bastelt die GBA allerdings offensichtlich immer noch an der Anklage. Drei Dinge noch zum Tatvorwurf „Mordversuch“, die auch zum Faktencheck gehören: 1. zu den Tatvorwürfen 1991-93, also zu einer Zeit, ab der Daniela die Mitgliedschaft in der RAF seitens der Repressionsbehörden unterstellt wird: Im April 1992 veröffentlichte die RAF eine „Deeskalationserklärung“, die besagt, dass es in Zukunft bei Aktionen der Gruppe zu keinen Angriffen auf führende Repräsentanten aus Wirtschaft und Staat mehr kommen würde. Dies ist tatsächlich auch so eingehalten worden. Exemplarisch dafür ist, dass vor der Zerstörung des Neubaus der JVA Weiterstadt das Wachpersonal in ausreichende Entfernung wegtransportiert wurde, um nicht zu Schaden zu kommen. (Anmerkung dazu: von einer Deeskalition von Seiten des Staates kann hingegen nicht die Rede sein: bei der inszenierten Festnahme von 2 mutmaßlichen RAF-Mitgliedern am 27. Juni 1993 in Bad Kleinen wurde einer der beiden, nämlich Wolgang Grams, von GSG-9-Beamten hingerichtet. Und, ganz aktuell: beim jetzigen Verfahren in Verden hat die Staatsanwaltschaft Daniela nahegelegt, die gesuchten Burkhard Garweg und Volker Staub aufzufordern, sich zu stellen , um „ein zweites Bad Kleinen zu verhindern.“) 2.: Daniela’s Festnahme in Berlin verlief völlig unspektakulär. Die später in ihrer Wohnung gefundenen Waffen waren nicht schussbereit, d.h. Waffen und Magazine getrennt voneinander sicher verstaut. In der Anklageschrift heißt es dann allerdings: „Großkalibrige Faustfeuerwaffen führten die Mitglieder der RAF ständig zugriffsbereit und geladen mit sich, wobei die Übereinkunft bestand, bei drohender Festnahme ohne Rücksicht von der Waffe Gebrauch zu machen, um eine Festnahme zu verhindern.“ (Ganz nebenbei: Am Anfang des Prozesses hat der Vorsitzende immer wieder betont: „Dies ist kein RAF-Prozess“) Wie gesagt: die Festnahme verlief völlig unspektakulär.
3.: Sowohl Daniela als auch Burkhard Garweg haben in Prozesserklärungen bzw. mehreren öffentlichen Statements erklärt, dass (Zitat Daniela) „die Tötung von Menschen zur Geldbeschaffung unserem Selbstverständnis als radikale Linke vollkommen entgegensteht“. Und (Zitat Burkhard): „Für uns war es zu jeder Zeit undenkbar, ausgeschlossen und fern, für Geld zu töten oder jemanden deswegen physisch zu verletzen. Dafür stehen alle Jahrzehnte unserer Illegalität.“ Dem ist nichts mehr hinzuzufügen und auch die Beweisaufnahme spricht Bände… All diese Informationen werden aber der Öffentlichkeit von den bürgerlichen Medien vorenthalten. Stattdessen wird die Vorverurteilung von Daniela mit einer medialen Hetzkampagne weiter vorangetrieben und eine genauere Betrachtung dessen, was hier passiert, verhindert. Unsere Aufforderung an Sie: Sehen Sie genauer hin! Hören Sie zu! Fragen Sie nach! Wie schon gesagt: wir demonstrieren hier und werden das auch immer wieder tun, um uns dieser Hetzkampagne entgegenzustellen. Denn: Unsere Solidarität ist stärker als ihre Repression! Wir lassen die Gefangenen nicht allein! Freiheit für Daniela Klette! Freiheit für alle inhaftierten Genoss*innen!
Manfred

3.
Grußwort des Bundesvorstands der Roten Hilfe e. V. zum 18. März 2026
Liebe Genoss*innen, liebe Freund*innen, liebe Rote Helfer*innen,
wir freuen uns, dass in diesen Tagen so viele Veranstaltungen zum Tag der politischen Gefangenen stattfinden. Wir senden euch unsere solidarischen Grüße und wünschen euch allen einen erfolgreichen und kämpferischen Verlauf. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass so viele Menschen bei Kundgebungen in den Innenstädten und Demonstrationen vor den Knästen, bei Vorträgen und gemeinsamem Postkartenschreiben deutlich machen, dass die gefangenen Genoss*innen nicht vergessen sind, dass sie Teil unserer Kämpfe sind. Das ist umso wichtiger in Zeiten wie den jetzigen. Wir erleben eine Eskalation imperialistischer Ambitionen von Autokrat*innen, die sich auf der Straße in Gewalt und Unterdrückung übersetzt. Wir erleben Genozide in Palästina, im Sudan und andernorts, die kein Ende nehmen. Wir erleben die Angriffe auf die selbstverwalteten Strukturen in Kurdistan. Wir erleben einen neuen Krieg gegen den Iran. Wir müssen mit ansehen, wie autoritäre Staaten gegen ihre Zivilbevölkerung vorgehen – in den USA, im Iran, aber auch in Europa und der BRD. Damit wollen wir kein Schreckgespenst an die Wand malen, ganz im Gegenteil. Als politische Subjekte zeigen diese Entwicklungen uns nur, wie essenziell unsere politische Arbeit ist, geben uns Anlass, diese zu reflektieren und gemeinsam und solidarisch an neuen Perspektiven zu arbeiten, denn Hoffnung gibt es nur in Solidarität miteinander, und
Solidarität ist unsere Waffe!
Praktische und gelebte Solidarität ist noch notwendiger, wenn sich die Repression weiter verschärft, wenn die Zahl der Ermittlungsverfahren und Prozesse gegen linke Aktivist*innen weiter steigt, wenn immer häufiger Haftstrafen verhängt werden. Nicht nur weltweit sitzen zahllose Genoss*innen hinter Gittern, sondern auch hier – in Europa und in Deutschland. In den letzten Jahren müssen wir immer mehr politische Gefangene
in hiesigen Knästen verzeichnen. Immer mehr Mitstreiter*innen werden aus unserer Mitte gerissen, brauchen unsere Unterstützung und unsere Solidarität. Seit Jahrzehnten war die Zahl der gefangenen Antifaschist*innen in Deutschland nicht so hoch wie heute – die meisten von ihnen sind in absurden Großverfahren angeklagt, und die Bundesanwaltschaft schreckt nicht einmal vor konstruierten Mordvorwürfen zurück. Zudem sitzen kurdische Politiker in Haft, die wegen Mitgliedschaft in der PKK mit Terrorverfahren überzogen werden. Die Ulm5 sind eingesperrt, weil sie gegen einen Rüstungskonzern protestiert haben, der den Krieg gegen die palästinensische Bevölkerung mit neuen Waffen befeuert. Türkische Kommunist*innen sind ebenso in deutschen Gefängnissen wie Daniela, die im vergangenen Jahrhundert der Stadtguerilla angehört haben soll.
Für sie alle und all die anderen inhaftierten Genoss*innen weltweit gehen wir am 18. März auf die Straße und kommen zusammen bei unterschiedlichsten Veranstaltungen. Der 18. März ist der Kampftag für die Freilassung der politischen Gefangenen und geht auf die Pariser Commune zurück, den revolutionären Stadtrat, der sich am 18. März 1871 bildete. Doch die Reaktion erstickte dieses sozialistische Projekt in Blut: Zehntausende Kommunard*innen wurden ermordet, zahllose weitere zu hohen Haftstrafen verurteilt oder in Strafkolonien deportiert. Der 18. März wurde damit sowohl zum Symbol dieses Leuchtfeuers emanzipatorischer Bewegungen als auch zum Inbegriff staatlicher Verfolgung. 1923 erklärte die Internationale Rote Hilfe das Datum zum Tag der politischen Gefangenen und initiierte jedes Jahr weltweit Solidaritätsaktionen – eine Tradition, die wir seit 1996 wieder aufgegriffen haben. Am 18. März gehen wir auf die Straße für unsere gefangenen Genoss*innen weltweit und rufen uns ihre Kämpfe ins Bewusstsein, denn ihre Kämpfe sind unsere Kämpfe. Zugleich sind die Demonstrationen und sonstigen Veranstaltungen rund um den 18. März nur ein Kristallisationspunkt: Wir müssen die gefangenen Genoss*innen immer in unsere Kämpfe einbinden, müssen immer unsere Solidarität praktisch werden lassen – 365 Tage im Jahr, bis alle frei sind.
Für [Gefangene*n die*den ihr besucht!], für Emmi, für Daniela, für Mehmet, für Maja, für Mumia Abu-Jamal und für alle anderen,
Freiheit für alle politischen Gefangenen!